von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In seiner aufgrund der "Problematik der Folgeänderungen bei der Thesaurierung und der dann möglichen Reduzierung der Zinsbelastung" angeforderten ergänzenden Stellungnahme vom 3. August 2012 erhöhte er den Wert je Aktie auf den nunmehr gerichtlich festgesetzten stichtagsbezogenen Betrag von EUR 21,12.
Das LG Frankenthal (Pfalz) folgt "im vollen Umfang" (S. 10) dem gerichtlich bestellten Sachverständigen. Dieser habe eine Reihe von methodischen Fehlern des Gutachtens Wedding und damit auch der sachverständigen Prüfer Bernhard von Wersebe und Uwe Müller, die das Gutachten Wedding lediglich "durchgewunken hätten", aufgezeigt (S. 11).
In dem Spruchverfahren zu dem am 20. Juni 2005 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der Tarkett AG, Frankenthal (Pfalz), hat das Landgericht (LG) Frankenthal (Pfalz) den von der Antragsgegnerin, der Tarkett SA, Nanterre/Frankreich, angebotenen Abfindungsbetrag auf nunmehr EUR 21,12 je Stückaktie erhöht.
Die Antragsgegnerin hatte zunächst EUR 16,35 je Aktie angeboten, nachdem Dipl.-Kfm. Wedding in einem Auftragsgutachten auf einen Wert von EUR 15,74 gekommen war (der von dem gerichtlich bestellten Prüfer - wie üblich - nicht beanstandet worden war). In einem Vergleich mehrerer Anfechtungsklagen vor dem Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken wurde der Betrag dann von der Antragsgegnerin auf EUR 19,50 angehoben.
http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/10/squeeze-out-tarkett-ag-gerichtlich.html
Die nunmehrige gerichtliche Erhöhung entspricht einer Anhebung von mehr als 8,3 % bezüglich des vergleichsweise vereinbarten Betrags in Höhe von EUR 19,50 bzw. von fast 30% auf den zunächst angebotenen Abfindungsbetrag von EUR 16,35.
http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/10/squeeze-out-tarkett-ag-gerichtlich.html
Die nunmehrige gerichtliche Erhöhung entspricht einer Anhebung von mehr als 8,3 % bezüglich des vergleichsweise vereinbarten Betrags in Höhe von EUR 19,50 bzw. von fast 30% auf den zunächst angebotenen Abfindungsbetrag von EUR 16,35.
Der in dem Spruchverfahren mit Beweisbeschluss vom 22. Mai 2007 gerichtlich bestellte Sachverständige WP/StB Dipl.-Kfm. Michael Wahlscheidt (Rölfs RP AG) kam in seinem Gutachten vom 7. Oktober 2011 zunächst auf einen Wert je Aktie von EUR 20,11, wie bereits berichtet: http://spruchverfahren.blogspot.de/2011/10/squeeze-out-tarkett-ag-gerichtlich.html
In seiner aufgrund der "Problematik der Folgeänderungen bei der Thesaurierung und der dann möglichen Reduzierung der Zinsbelastung" angeforderten ergänzenden Stellungnahme vom 3. August 2012 erhöhte er den Wert je Aktie auf den nunmehr gerichtlich festgesetzten stichtagsbezogenen Betrag von EUR 21,12.
Der Sachverständige hatte u.a. die Marktrisikoprämie auf 4,50 % reduziert (und folgte insoweit nicht der auf der sog. "Stehle-Studie" beruhenden Empfehlung des IDW). Den von dem Auftragsgutachter mit 5,5 % angesetzten Basiszinssatz hatte der Sachverständige entsprechend der maßgeblichen Zinsstrukturkurve auf 4,12 % reduziert.
LG Frankenthal, Az. 1 HK.O 19/06 AktG
Scheunert u.a. gegen Tarkett SA
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Werner Hauser, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Tarkett SA:
Rechtsanwälte Kosma & Kollegen, 67227 Frankenthal (Pfalz)
_____
Nachtrag: Die Tarkett SA hat gegen den Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken führt das Verfahren unter dem Az. 9 W 3/14.
LG Frankenthal, Az. 1 HK.O 19/06 AktG
Scheunert u.a. gegen Tarkett SA
53 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Werner Hauser, 67059 Ludwigshafen am Rhein
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Tarkett SA:
Rechtsanwälte Kosma & Kollegen, 67227 Frankenthal (Pfalz)
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Nachtrag: Die Tarkett SA hat gegen den Beschluss des Landgerichts sofortige Beschwerde eingelegt. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken führt das Verfahren unter dem Az. 9 W 3/14.