Ad-hoc-Mitteilung vom 9. Juli 2013
Die Assicurazioni Generali S.p.A., Triest, Italien ('Assicurazioni Generali'), hat dem Vorstand der Generali Deutschland Holding AG, Köln ('Gesellschaft'), heute mitgeteilt, dass die Generali Beteiligungs-GmbH, Aachen, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Assicurazioni Generali bindende Kaufverträge über Aktien der Gesellschaft abgeschlossen hat, die die unbedingte Verpflichtung der Verkäufer zur Übertragung der Aktien der Gesellschaft auf die Generali Beteiligungs-GmbH enthalten. Mit dem Erwerb dieser Aktien durch die Generali Beteiligungs-GmbH wird die Assicurazioni Generali unmittelbar und mittelbar einen Anteil von mehr als 95 % am Grundkapital der Gesellschaft nach Maßgabe von § 327a Abs. 2, § 16 Abs. 4 AktG halten und damit Hauptaktionärin der Gesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG sein.
Die Assicurazioni Generali hat weiterhin angekündigt, dass sie - sobald die Generali Beteiligungs-GmbH Eigentümerin der gekauften Aktien geworden ist - ein Verlangen auf Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze-Out) stellen werde und die Gesellschaft bitten werde, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und Schritte zu veranlassen, damit die Hauptversammlung der Gesellschaft zeitgerecht über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Assicurazioni Generali gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen kann.
Generali Deutschland Holding AG
Der Vorstand
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen