von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In einer mehr als zehn Stunden dauernden Hauptversammlung hatten die Aktionäre der MAN SE, München, am 6. Juni 2013 dem Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag zugestimmt. Damit unterstellte sich die MAN SE der Truck & Bus GmbH, einer 100%igen Tochtergesellschaft der Volkswagen Aktiengesellschaft.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist nunmehr ins Handelsregister eingetragen worden und damit wirksam. Laut MAN ist nun der Weg "zu einer deutlich effizienteren und unbürokratischeren Zusammenarbeit" frei.
Anfechtungsklagen gegen die Beschlussfassung zu dem Vertrag gab es somit offenbar nicht. Im Anschluss an die Hauptversammlung hatte lediglich eine Düsseldorfer Kanzlei im Auftrag des MAN-Aktionärs Effecten Spiegel Aktiengesellschaft beim Landgericht München I Klage auf Auskunftserteilung wegen der Nichtbeantwortung von Fragen eingereicht.
Auf jeden Fall wird es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich im Rahmen eines Spruchverfahrens kommen, da der aktuelle Börsenkurs deutlich über dem von VW angebotenen Barabfindungsbetrag liegt. Längerfristig ist ein Squeeze-out bei der MAN SE denkbar.
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