Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Die Vue Beteiligungs GmbH, Hamburg (ehemals Vue Beteiligungs AG), hat mit Schreiben vom 17.07.2013 dem Vorstand der CinemaxX Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der CinemaxX Aktiengesellschaft auf die Vue
Beteiligungs GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG (Squeeze Out) auf EUR 7,86 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der CinemaxX Aktiengesellschaft festgelegt hat. Die Vue Beteiligungs GmbH hat in diesem Zusammenhang das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG vom 29. März 2013 bestätigt und konkretisiert.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der CinemaxX Aktiengesellschaft gefasst werden, die voraussichtlich am 29. August 2013 stattfinden wird.
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