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Donnerstag, 17. Oktober 2024

Nichtigkeit der Sitzverlegung bei der DISO Verwaltungs AG/Matica Technologies AG: Wiedereintragung im Handelsregister München

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Die Matica Technologies AG (zwischenzeitlich als DISO Verwaltungs AG firmierend) hatte mit Hauptversammlungsbeschluss vom 18. März 2022 eine Satzungsänderung und eine Sitzverlegung nach Esslingen am Neckar beschlossen. Die Gesellschaft wurde daraufhin im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen (HRB 785069) und die Firmierung danach in DISO Verwaltungs AG geändert. Das LG München I hat nunmehr den Beschluss zur Sitzverlegung für nichtig erklärt (Az. 5 HK O 3385/22). Von Amts wegen ist daher der Sitz zurück nach München verlegt und die Gesellschaft dort wieder unter ihrer vorherigen Firma im Handelsregister eingetragen worden (AG München, HRB 220428), ein in der Praxis sehr seltener Vorgang.

Die Hauptversammlung der Gesellschaft am 26. Januar 2024 hatte einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Hauptaktionärin Matica Technologies Group SA zugestimmt. Eine Eintragung in das Handelsregister ist allerdings aufgrund einer Anfechtungsklage bislang nicht erfolgt.

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