Aufgrund der seit Juni 2022 andauernden russischen Gaslieferbeschränkungen hatten sich Uniper und Fortum am 21. September 2022 mit der Bundesregierung auf ein finanzielles Stabilisierungspaket für Uniper verständigt. Dieses Paket sah neben einer kurzfristigen Liquiditätsbereitstellung durch die KfW und einer Eigenkapitalbeteiligung des Staates in Höhe von EUR 8 Mrd. die Einführung einer Gasbeschaffungsumlage vor, welche Unipers Verluste aus russischen Gaslieferbeschränkungen ab dem 1. Oktober 2022 zu 90% kompensieren sollte. Am 30. September 2022 wurde seitens der Bundesregierung verkündet, dass die Gasbeschaffungsumlage nicht wie geplant umgesetzt wird und an ihre Stelle eine maßgeschneiderte Lösung zur Sicherstellung der finanziellen Stabilität der betroffenen Unternehmen treten soll. Diese maßgeschneiderte Lösung für Uniper wurde wie folgt konkretisiert:
- Es ist weiterhin die Durchführung einer Barkapitalerhöhung in Höhe von EUR 8 Mrd. zu einem Ausgabepreis von EUR 1,70 je Aktie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre vorgesehen, die ausschließlich vom Bund gezeichnet werden soll.
- Darüber hinaus soll ein genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu EUR 25
Mrd. durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen
geschaffen werden (Genehmigtes Kapital), da die anfängliche
Barkapitalerhöhung von EUR 8 Mrd. allein nicht ausreichen wird, um
Uniper zu stabilisieren. Das Genehmigte Kapital soll genutzt werden, um
das durch weitere Verluste in 2022, 2023 und 2024 insbesondere im
Zusammenhang mit Gasersatzbeschaffungen in Folge russischer
Gaslieferbeschränkungen geschwächte Eigenkapital teilweise
wiederherzustellen. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird
ausgeschlossen. Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ausschließlich der
Bund oder eine Einheit des Bundes (vgl. § 29 Abs. 6 EnSiG) zugelassen.
- Das Genehmigte Kapital soll in Tranchen ausgenutzt werden. Es ist
beabsichtigt, die erste Tranche noch vor Jahresende 2022 für eine
Barkapitalerhöhung zu nutzen. Die hieraus resultierenden neuen Aktien
werden ebenfalls zu einem Ausgabebetrag von EUR 1,70 je Aktie an den
Bund oder eine Einheit des Bundes ausgegeben.
- Bis zur Umsetzung der jeweiligen Kapitalerhöhung aus Genehmigtem Kapital
soll eine Zwischenfinanzierung durch die KfW in erforderlicher Höhe
erfolgen.
Im Übrigen ist, wie bereits mitgeteilt, der Erwerb der derzeit von Fortum
gehaltenen Uniper-Aktien für EUR 1,70 je Aktie durch den Bund vorgesehen.
Der Vorstand der Uniper SE hat heute final beschlossen, die wesentlichen
Elemente des Stabilisierungspakets für Uniper den Aktionären am 19. Dezember
2022 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung zur Zustimmung
vorzulegen. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 19.
Dezember 2022 wird in Kürze veröffentlicht. Die bereits für den 19. Dezember
2022 einberufene Hauptversammlung wird abgesagt. Im Rahmen der nun
einzuberufenden außerordentlichen Hauptversammlung wird Uniper ebenfalls den
Verpflichtungen gemäß § 92 AktG nachkommen und sowohl den Verlust des
hälftigen Grundkapitals der Gesellschaft anzeigen als auch über die Lage der
Gesellschaft berichten.
Das Stabilisierungspaket steht noch unter dem Vorbehalt behördlicher
Genehmigungen in verschiedenen Jurisdiktionen. Dies umfasst insbesondere die
abschließenden beihilferechtlichen und fusionskontrollrechtlichen
Genehmigungen der EU-Kommission. Die Konsultationen mit der EU-Kommission
dauern noch an. Uniper geht davon aus, dass die erforderlichen Zustimmungen
vor der außerordentlichen Hauptversammlung am 19. Dezember 2022 erteilt
werden.
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