von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Zu dem am 17.
Dezember 2021 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
(BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als
beherrschter Gesellschaft haben mehrere außenstehende Aktionäre beim LG
München I die gerichtliche Überprüfung der angebotenen Ausgleichs- bzw.
Abfindungszahlungen beantragt. Das LG München I hat entsprechende Spruchanträge zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 5 HK O 9734/22 verbunden.
Die
herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel
des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte im letzten Jahr die
Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in
Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein
vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den
Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die
gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung
angeboten.
LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
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