Frankfurt, 18. November 2022 - Aufgrund der heute erhaltenen Informationen über den Stand der Gespräche zwischen Vertretern maßgeblicher Anleihegläubiger und Eigenkapitalinvestoren ist der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. ("CCHSA") heute Abend zu dem Ergebnis gekommen, dass die zwischenzeitlich geführten Sanierungsverhandlungen mit maßgeblichen Anleihegläubigern aus Sicht des Vorstands nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sind. Am 28. November 2022 wird somit voraussichtlich die Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig. Der Vorstand wird aufgrund dieser Sachlage eine Insolvenzantragspflicht der CCHSA prüfen. Ein solcher Insolvenzantrag würde innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellt werden.
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Montag, 21. November 2022
Corestate Capital Holding S.A.: Vorstand der Corestate hält Erfolg der Sanierungsgespräche nicht mehr für überwiegend wahrscheinlich
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt, 18. November 2022 - Aufgrund der heute erhaltenen Informationen über den Stand der Gespräche zwischen Vertretern maßgeblicher Anleihegläubiger und Eigenkapitalinvestoren ist der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. ("CCHSA") heute Abend zu dem Ergebnis gekommen, dass die zwischenzeitlich geführten Sanierungsverhandlungen mit maßgeblichen Anleihegläubigern aus Sicht des Vorstands nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sind. Am 28. November 2022 wird somit voraussichtlich die Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig. Der Vorstand wird aufgrund dieser Sachlage eine Insolvenzantragspflicht der CCHSA prüfen. Ein solcher Insolvenzantrag würde innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellt werden.
Frankfurt, 18. November 2022 - Aufgrund der heute erhaltenen Informationen über den Stand der Gespräche zwischen Vertretern maßgeblicher Anleihegläubiger und Eigenkapitalinvestoren ist der Vorstand der Corestate Capital Holding S.A. ("CCHSA") heute Abend zu dem Ergebnis gekommen, dass die zwischenzeitlich geführten Sanierungsverhandlungen mit maßgeblichen Anleihegläubigern aus Sicht des Vorstands nicht mehr mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen sind. Am 28. November 2022 wird somit voraussichtlich die Wandelschuldverschreibung zur Rückzahlung fällig. Der Vorstand wird aufgrund dieser Sachlage eine Insolvenzantragspflicht der CCHSA prüfen. Ein solcher Insolvenzantrag würde innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist gestellt werden.
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