von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Nach Beilegung einer Nichtigkeits- und Anfechtungsklage (siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/10/eintragung-des-beherrschungs-und.html) ist der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) eingetragen worden und damit wirksam. Die Hauptversammlung der AGROB Immobilien AG am 30. August 2022 hatte dem BuG zugestimmt. Dieser Beschluss wurde nunmehr am 16. November 2022 in das Handelsregister der AGROB Immobilien AG eingetragen (Beginn der Antragsfrist). Die Angemessenheit von Ausgleich und Abfindung wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
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