von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem Verhandlungstermin am 10. November 2022 den sachverständigen Prüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, angehört.Das Gericht teilte bei der Verhandlung mit, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Betrag von EUR 108,-, der von Antragstellern genannt worden sei, als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu sehen sei. Die Antragsgegnerin will eine Stellungnahme zu diesem Vergleichsvorschlag erst nach einem Closing (Weiterverkauf der VTG, s. nachfolgend) bis zum 30. April 2023 abgeben.
Entsprechend der Bitte des Gerichts bei der Verhandlung hat BDO nunmehr Szenariorechnungen vorgelegt, bei denen ein Basiszinssatz von 0,1 % zugrunde gelegt wurde. Bei diesem verringerten Basiszinssatz und einer modelltechnisch folgenden Veränderung von Credit Spreads und Debt Beta kommt BDO auf einen Wert je VTG-Aktie in Höhe von 102,37. Ohne Veränderung von Credit Spread und Debt Beta ergibt sich laut BDO ein Wert von EUR 94,76.
Bei VTG kam die Hauptaktionärin Warwick Holding GmbH nur über ein sog. Wertpapierdarlehen der Joachim Herz Stiftung (ca. 15 % der Aktien) über die für einen Squeeze-out erforderliche Schwelle von 95 % der Aktien. Bei Warwick handelt es sich um ein Investitionsvehikel der Morgan Stanley Infrastructure Partners ("MSIP") und der OMERS Infrastructure (im Auftrag von OMERS, dem Pensionsplan für kommunale Mitarbeiter in der kanadischen Provinz Ontario). MSIP und die Joachim Herz Stiftung haben ihre VTG-Beteiligung kurz nach der Durchführung des Squeeze-outs an eine Erwerbergruppe um den New Yorker Finanzinvestor Global Infrastructure Partners weiterverkauft (während OMERS beteiligt bleibt). Bei diesem Weiterverkauf wurde VTG deutlich höher bewertet als bei dem Squeeze-out. Laut Presseberichten erfolgte der Kauf (bei dem das Closing offensichtlich noch aussteht) zu einem Wertansatz der Gesellschaft von rund EUR 7 Mrd. (inkl. ca. EUR 3 Mrd. Verbindlichkeiten).
LG Hamburg, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main
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