Empfohlener Beitrag

Vier Millionen Seitenaufrufe der SpruchZ-Blogs

Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Samstag, 26. März 2022

Squeeze-out bei der der PRICAP Venture Partners AG zu EUR 0,96 je Aktie

Auf der Hauptversammlung der PRICAP Venture Partners AG, Hamburg, am 28. April 2022 soll ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der Zapato Holding GmbH beschlossen werden.

TOP 6 der Hauptversammlungseinladung lautet::

"Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der PRICAP Venture Partners AG, Hamburg, auf Zapato Holding GmbH, Wien (Hauptaktionär), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. des Aktiengesetzes (AktG) (Squeeze-Out)

Nach § 327a AktG kann die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft auf Verlangen eines Aktionärs, dem Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär), die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen.

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 870.000,00 und ist eingeteilt in 870.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Die Zapato Holding GmbH ist der unmittelbare Eigentümer von 837.727 Stückaktien. Zudem hält die Lautrec Holding AG, Schweiz, eine 100 %ige Tochter der Zapato Holding GmbH, 30.193 Stückaktien. Die von der Lautrec Holding AG gehaltenen Aktien werden der Zapato Holding GmbH gemäß §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 2 und 4 AktG zugerechnet. Damit ist Zapato Holding GmbH der unmittelbare und mittelbare Eigentümer von 867.920 Stückaktien der Gesellschaft und Hauptaktionär im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.

Zapato Holding GmbH hat mit Schreiben vom 18. Januar 2021 ein Verlangen nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG an die Gesellschaft gerichtet, die Hauptversammlung der Gesellschaft solle über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Zapato Holding GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschließen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, auf Verlangen der Zapato Holding GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

"Auf Zapato Holding GmbH, mit Sitz in Wien, eingetragen unter 59572g im österreichischen Firmenbuch, werden die Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären, §§ 327a ff. AktG, übertragen. Zapato Holding GmbH zahlt dafür eine Barabfindung in Höhe von EUR 0,96 je Stückaktie.

Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG rechtskräftig eine höhere Barabfindung festsetzt oder sich Zapato Holding GmbH in einem Vergleich zur Abwendung oder Beendigung eines solchen Verfahrens gegenüber einem ausgeschiedenen Aktionär zu einer höheren Barabfindung verpflichtet oder Zapato Holding GmbH von sich aus eine höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gewährt."

Die Höhe der Barabfindung wurde durch den Hauptaktionär auf Grundlage einer durch die ESC Wirtschaftsprüfung GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg) durchgeführten Unternehmensbewertung festgesetzt. Zapato Holding GmbH hat für die Hauptversammlung der Gesellschaft in einem schriftlichen Bericht die Voraussetzungen für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre dargelegt und die Angemessenheit der Barabfindung erläutert und begründet. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die nbs partners audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Am Sandtorkai 41, 20457 Hamburg) als vom Landgericht Hamburg gemäß Beschluss vom 9. Februar 2021 zum Az.: 415 HKO 11/ 21 gerichtlich ausgewähltem und bestelltem Prüfer geprüft und bestätigt.

Die von der Zapato Holding GmbH zu zahlende Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verzinsen.

Die Zapato Holding GmbH hat dem Vorstand der Gesellschaft gemäß § 327b Abs. 3 AktG die Erklärung der Hamburger Sparkasse AG übermittelt, durch welche die Hamburger Sparkasse AG die Gewährleistung für die Erfüllung der Verpflichtungen von der Zapato Holding GmbH übernimmt, den Minderheitsaktionären nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Gesellschaft unverzüglich die festgelegte Barabfindung für die übergegangenen Aktien zu zahlen.

Von der Einberufung der Hauptversammlung an liegen in den Geschäftsräumen der PRICAP Venture Partners AG, Neuer Wall 44, 20354 Hamburg, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der Aktionäre aus: (....)"

Keine Kommentare: