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Dienstag, 15. März 2022

cash.life AG: Großaktionär Augur Financial Holding verkauft seine Beteiligung an der cash.life AG an Policen Direkt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 14. März 2022: Der Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute, 14. März 2022, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass die Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG und die ectus 80. AG, deren alleinige Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, am heutigen Tag einen Vertrag über den Verkauf sämtlicher von der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG an der cash.life AG gehaltenen Aktien (die einem Anteil am Grundkapital der cash.life AG von ca. 91,75 % entsprechen) abgeschlossen haben und dass die Übertragung der betreffenden Aktien erst mit Kaufpreiszahlung erfolge.

Dem Vorstand der cash.life AG wurden heute zudem Amtsniederlegungserklärungen der beiden Aufsichtsratsmitglieder Skrzypek und Dittrich vorgelegt, in denen diese die Niederlegung ihrer Ämter mit sofortiger Wirkung erklärt haben. Dem Vorstand wurde in diesem Zusammenhang heute ebenfalls mitgeteilt, dass Verkäufer und Erwerber anregen, dass der Vorstand der cash.life AG die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats beantragt und dafür Herrn Sebastian Siebert und Herrn Max Ahlers zur Bestellung vorschlägt.

Der Vorstand der cash.life AG wurde am heutigen Tage ebenfalls schriftlich darüber informiert, dass der Vorstand des Erwerbers, ectus 80. AG, plane, die cash.life AG (als übertragende Gesellschaft) auf ectus 80. AG (als übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen und von den Regelungen des § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG Gebrauch zu machen und an den Vorstand der cash.life AG das Verlangen zu richten, die Hauptversammlung der cash.life AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).

Der Vorstand

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