Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014
Berlin, 14. März 2022: Der Vorstand der cash.life AG wurde in einem heute,
14. März 2022, eingegangenen Schreiben darüber informiert, dass die Augur
Financial Holding Vier GmbH & Co. KG und die ectus 80. AG, deren alleinige
Aktionärin die Policen Direkt GmbH ist, am heutigen Tag einen Vertrag über
den Verkauf sämtlicher von der Augur Financial Holding Vier GmbH & Co. KG an
der cash.life AG gehaltenen Aktien (die einem Anteil am Grundkapital der
cash.life AG von ca. 91,75 % entsprechen) abgeschlossen haben und dass die
Übertragung der betreffenden Aktien erst mit Kaufpreiszahlung erfolge.
Dem Vorstand der cash.life AG wurden heute zudem
Amtsniederlegungserklärungen der beiden Aufsichtsratsmitglieder Skrzypek und
Dittrich vorgelegt, in denen diese die Niederlegung ihrer Ämter mit
sofortiger Wirkung erklärt haben. Dem Vorstand wurde in diesem Zusammenhang
heute ebenfalls mitgeteilt, dass Verkäufer und Erwerber anregen, dass der
Vorstand der cash.life AG die gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrats
beantragt und dafür Herrn Sebastian Siebert und Herrn Max Ahlers zur
Bestellung vorschlägt.
Der Vorstand der cash.life AG wurde am heutigen Tage ebenfalls schriftlich
darüber informiert, dass der Vorstand des Erwerbers, ectus 80. AG, plane,
die cash.life AG (als übertragende Gesellschaft) auf ectus 80. AG (als
übernehmende Gesellschaft) zu verschmelzen und von den Regelungen des § 62
Abs. 1 und Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327a ff. AktG Gebrauch zu machen
und an den Vorstand der cash.life AG das Verlangen zu richten, die
Hauptversammlung der cash.life AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss
des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der
Minderheitsaktionäre der cash.life AG auf die ectus 80. AG als
Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen
zu lassen (sogenannter verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Der Vorstand
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