Landgericht Düsseldorf
Bekanntmachung
33 O 89/21 [AktE]
Bei dem Landgericht Düsseldorf ist ein Spruchverfahren auf gerichtliche Bestimmung der angemessenen Barabfindung durch bare Zuzahlung gem. §§ 207, 212 UmwG für die dem Umwandlungsbeschluss widersprochen habenden ehemaligen Kommanditisten der ehemaligen FPB Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf anhängig.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten außenstehenden Gesellschafter (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
Herr Karl-Walter Freitag
Vogelsanger Str. 104
50823 Köln
3. Kammer für Handelssachen
Quelle: Bundesanzeiger vom 23. März 2022
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