Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen auf Verlangen der Hauptaktionärin Pankl SHW Industries AG vor, im Rahmen der 22. ordentlichen Hauptversammlung der Pankl Racing Systems AG am 12.06.2020 zu Tagesordnungspunkt 9. folgenden Beschluss zu fassen:
„Die Aktien der Minderheitsaktionäre, sohin die Aktien aller von der Hauptaktionärin Pankl SHW Industries AG, FN 395143 v, verschiedenen Aktionäre der Pankl Racing Systems AG, FN 143981 m, werden gemäß § 1 Abs 1 GesAusG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Pankl SHW Industries AG übertragen. Die Pankl SHW Industries AG zahlt den Minderheitsaktionären kosten-, provisions- und spesenfrei eine Barabfindung für ihre Aktien in Höhe von EUR 31,19 pro Stückaktie der Pankl Racing Systems AG. Die Barabfindung ist zwei Monate nach dem Tag fällig, an dem die Eintragung des Ausschlusses gemäß § 10 UGB als bekannt gemacht gilt, und ist ab dem der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung folgenden Tag bis zur Fälligkeit mit jährlich zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu verzinsen. Die Kosten der Durchführung des Ausschlusses, insbesondere der Auszahlung der Barabfindung, trägt die Hauptaktionärin Pankl SHW Industries AG.“
Mit Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch werden alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Pankl Racing Systems AG auf die Pankl SHW Industries AG entsprechend deren Verlangen als Hauptaktionärin übertragen. Gleichzeitig verlieren alle Minderheitsaktionäre der Pankl Racing Systems AG – nicht aber die Pankl SHW Industries AG – ihre Eigenschaft als Aktionäre der Pankl Racing Systems AG. Gemäß § 5 Abs 4 Gesellschafter-Ausschlussgesetz verbriefen die über die Mitgliedschaftsrechte ausgegebenen Namensaktien (Wertpapiere) ab dem Zeitpunkt der Firmenbucheintragung nur noch den Anspruch auf Barabfindung.
Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt nach Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss in das Firmenbuch Zug um Zug gegen Übergabe der Aktienurkunden (im Original) durch Herrn Notar Mag. Seidl als seitens der Pankl SHW Industries AG als Hauptaktionärin beauftragte Abwicklungsstelle. Die Minderheitsaktionäre der Pankl Racing Systems AG haben sich dementsprechend direkt mit Herrn Notar Mag. Seidl (Kontaktdaten unten) als Abwicklungsstelle zwecks Übergabe der jeweils auf Namen lautenden Aktienurkunden Zug um Zug gegen Auszahlung der Barabfindung zu wenden.
Im Falle der einer Beteiligung von (zum Stichtag 22.05.2020) 19.236 Stückaktien entsprechenden und bislang nicht in der Form von Namensaktien verbrieften Mitgliedschaftsrechte besteht bis zur Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss im Firmenbuch noch immer die Möglichkeit durch Vorlage einer entsprechenden Ausbuchungsanzeige ihrer vormaligen Depotbank die Eintragung als Aktionäre im Aktienbuch der Gesellschaft und die Ausfolgung einer entsprechenden Aktienurkunde zu beantragen. Nach Eintragung des Beschlusses über den Gesellschafterausschluss im Firmenbuch kann gegen Nachweis der vormaligen Gesellschafterstellung in Form der Ausbuchungsanzeige der vormaligen Depotbank Zug um Zug gegen Übergabe der Ausbuchungsanzeige (im Original) die Auszahlung der Barabfindung durch Herrn Notar Mag. Seidl erreicht werden.
Kontaktdaten Notar Mag. Seidl:
Notariat Mag. Markus Seidl, Kaiser-Josef-Platz 32, 4600 Wels
Telefon: +43 7242 450 500
Telefax: +43 7242 450 505
E-Mail: office@notar-wels.at
Bitte zum Zwecke der Abwicklung mit dem Notariat Mag. Seidl Kontakt aufnehmen. In Abstimmung mit dem Notariat kann die Aktienurkunde bzw die Ausbuchungsanzeige auch (eingeschrieben) per Post übermittelt und die Barabfindung überwiesen werden.
Bruck an der Mur, im Mai 2020