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Freitag, 7. August 2020

Nidda Healthcare GmbH legt Barabfindung für Übertragung der Aktien der STADA-Minderheitsaktionäre auf 98,51 Euro fest

Pressemitteilung

Bad Vilbel, 7. August 2020 – Die Nidda Healthcare GmbH (Nidda) hat heute gegenüber dem Vorstand der STADA Arzneimittel AG (STADA) ihr förmliches Verlangen vom 5. Juni 2020 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der STADA-Minderheitsaktionäre auf die Nidda bestätigt und konkretisiert. Nidda hat das Verlangen gestellt, dass STADA kurzfristig eine außerordentliche Hauptversammlung einberuft, die über die Übertragung der Aktien der STADA-Minderheitsaktionäre auf die Nidda als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt. Die Barabfindung, die als Gegenleistung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre zu zahlen ist, hat Nidda auf 98,51 Euro je STADA-Aktie festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird durch einen sachverständigen Prüfer geprüft.

Die außerordentliche STADA-Hauptversammlung soll voraussichtlich am 24. September 2020 stattfinden.

Über die STADA Arzneimittel AG
Die STADA Arzneimittel AG hat ihren Sitz im hessischen Bad Vilbel. Das Unternehmen setzt auf eine Zwei-Säulen-Strategie bestehend aus Generika, inklusive Spezialpharmazeutika und verschreibungsfreien Consumer Health Produkten. Weltweit vertreibt die STADA Arzneimittel AG ihre Produkte in rund 120 Ländern. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte STADA einen bereinigten Konzernumsatz von 2.608,6 Millionen Euro und ein bereinigtes Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) von 625,5 Millionen Euro. Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte STADA weltweit 11.100 Mitarbeiter.

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Anmerkung der Redaktion:

Die von den Finanzinvestoren Bain und Cinven kontrollierte Nidda Healthcare GmbH hält derzeit rund 97,7 % an STADA.

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