Auf der kommenden Hauptversammlung der Schuler Aktiengesellschaft am 24. September 2020 soll unter TOP 7 der angekündigte Squeeze-out beschlossen werden, vgl. das Übertragungsverlangen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/04/andritz-ag-squeeze-out-verlangen-die.html. Die ANDRITZ BTG IV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG, hielt damals 96,62 % des Grundkapitals der Schuler Aktiengesellschaft.
Den Minderheitsaktionären wird eine Barabfindung in Höhe von EUR 18,30 je Schuler-Aktie angeboten. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.
Zu den Unterlagen zu der Hauptversammlung (Übertragungsbericht, Prüfungsbericht etc.):
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