Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Graz, 14. April 2020 - Die ANDRITZ AG beabsichtigt, die Anteile an der Schuler Aktiengesellschaft vollumfänglich zu übernehmen und hierfür ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bei der Schuler Aktiengesellschaft durchzuführen (sogenannter aktienrechtlicher Squeeze Out).
Der Vorstand der ANDRITZ AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG den Beschluss gefasst, die Geschäftsführung der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH ("ANDRITZ BTG IV") anzuweisen, ein Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) an den Vorstand der Schuler Aktiengesellschaft zu richten. Die Geschäftsführung der ANDRITZ BTG IV hat daraufhin heute dem Vorstand der Schuler Aktiengesellschaft das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze Out einzuleiten.
Die ANDRITZ BTG IV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG, hält derzeit 96,62% des Grundkapitals der Schuler Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ANDRITZ BTG IV als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Schuler Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
Graz, 14. April 2020 - Die ANDRITZ AG beabsichtigt, die Anteile an der Schuler Aktiengesellschaft vollumfänglich zu übernehmen und hierfür ein Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre bei der Schuler Aktiengesellschaft durchzuführen (sogenannter aktienrechtlicher Squeeze Out).
Der Vorstand der ANDRITZ AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der ANDRITZ AG den Beschluss gefasst, die Geschäftsführung der ANDRITZ Beteiligungsgesellschaft IV GmbH ("ANDRITZ BTG IV") anzuweisen, ein Verlangen gemäß § 327a Absatz 1 Satz 1 des deutschen Aktiengesetzes (AktG) an den Vorstand der Schuler Aktiengesellschaft zu richten. Die Geschäftsführung der ANDRITZ BTG IV hat daraufhin heute dem Vorstand der Schuler Aktiengesellschaft das förmliche Verlangen übermittelt, das Verfahren zur Durchführung eines aktienrechtlichen Squeeze Out einzuleiten.
Die ANDRITZ BTG IV, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der ANDRITZ AG, hält derzeit 96,62% des Grundkapitals der Schuler Aktiengesellschaft und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Absatz 1 Satz 1 AktG. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die ANDRITZ BTG IV als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Schuler Aktiengesellschaft für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest.
Der Vorstand der ANDRITZ AG
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