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Dienstag, 4. August 2020

BHS tabletop AG: Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out auf EUR 9,83 festgelegt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Selb, 03. August 2020. Die BHS Verwaltungs AG, München hat heute ihr Übertragungsverlangen gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG vom 01.04.2020 gegenüber der BHS tabletop AG bestätigt und dahingehend konkretisiert, dass sie die Barabfindung für die im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der BHS tabletop AG gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 9,83 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der BHS tabletop AG festgelegt hat.

Über den Squeeze-Out soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der BHS tabletop AG, die am 22.09.2020 stattfinden wird, Beschluss gefasst werden.

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Anmerkung der Redaktion:

Der angebotene Barabfindungsbetrag liegt deutlich unter den durchschnittlichen Börsenkursen und wird voraussichtlich in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

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