Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Darmstadt, 03. August 2020 - Die Atlas Copco Germany Holding AG hat dem Vorstand der ISRA VISION AG heute das förmliche Verlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG übermittelt, das Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Zusammenhang mit einer Verschmelzung der ISRA VISION AG auf die Atlas Copco Germany Holding AG durch Aufnahme (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out) durchzuführen und zu diesem Zweck innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags die Hauptversammlung der ISRA VISION AG über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG beschließen zu lassen. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Atlas Copco Germany Holding AG den übrigen ISRA-Aktionären für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird die Atlas Copco Germany Holding AG zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen. Der Verschmelzungsvertrag wird eine Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2 UmwG enthalten, wonach im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ISRA VISION AG erfolgen soll.
Im Rahmen der Fusion wird die neu gegründete Atlas Copco Germany Holding AG ihren Sitz von Essen nach Darmstadt verlegen und in ISRA VISION AG umbenannt. Die Governance-Struktur und die Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat werden wie im Business Combination Agreement zwischen Atlas Copco und ISRA VISION geregelt, umgesetzt. Im Zuge der Verschmelzung werden alle Mitarbeiter per Gesetz auf die neue ISRA VISION übergehen.
Die Atlas Copco Germany Holding AG hat bestätigt, dass sie eine Beteiligung von 92,19 Prozent am Grundkapital der ISRA VISION AG hält und damit Hauptaktionärin i.S.d. § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG ist.
Das Wirksamwerden des umwandlungsrechtlichen Squeeze-out hängt noch von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der ISRA VISION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister des Sitzes der Atlas Copco Germany Holding AG bzw. der ISRA VISION AG ab.
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