von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem im Januar 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Terex Material Handling & Port Solutions AG (inzwischen formwechselnd umgewandelt in Terex MHPS GmbH) hat das LG Düsseldorf mit nunmehr zugestellten Beschluss vom 13. Juli 2020 die Spruchanträge zurückgewiesen. Gegen diese erstinstanzliche Entscheidung können die Antragsteller innerhalb von einem Monat ab Zustellung Beschwerde einlegen.
Nach Ansicht des Landgerichts ergibt sich auch bei Ansatz einer Marktrisikoprämie in Höhe von 5 % kein über dem mit EUR 60,48 je Stückaktie angesetzten durchschnittlichen Börsenkurs liegender Ertragswert.
LG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juli 2020, Az. 31 O 6/14 AktE
Zürn u.a. ./. Terex Deutschland GmbH (früher: Terex Industrial Holding GmbH, zuvor: Terex Industrial Holding AG)86 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Terex Industrial Holding GmbH:Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 40545 Düsseldorf
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