Veröffentlichung einer Mitteilung nach Art. 17 Abs. 1 Marktmissbrauchs-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 596/2014, "MMVO")
Heute hat der Verwaltungsrat der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach den §§ 291 ff. AktG zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als beherrschtem Unternehmen einzuleiten, um die Integration der beiden Gesellschaften voranzutreiben. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung der erforderlichen IDW S1 Bewertung und die Übermittlung eines Vorschlags an das Gericht einen Vertragsprüfer zu bestellen. Der Abschluss des Beherrschungsvertrages ist von weiteren Schritten abhängig. Hierzu zählen der Erhalt der IDW S1 Bewertung und die Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.
Sollte ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden, würde ADO den außenstehenden Aktionären der ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO machen und für die Dauer des Vertrags eine jährliche Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.
Mitteilende Person: Nicole Müller, Legal Counsel +49 30 403 907 548 n.mueller@ado.berlin
Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020
ADO Properties S.A.
Heute hat der Verwaltungsrat der ADO Properties S.A. ("ADO Properties") beschlossen, den Abschluss eines Beherrschungsvertrags nach den §§ 291 ff. AktG zwischen ADO Properties als herrschendem Unternehmen und ADLER Real Estate Aktiengesellschaft ("ADLER") als beherrschtem Unternehmen einzuleiten, um die Integration der beiden Gesellschaften voranzutreiben. Zu den hierfür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen gehört unter anderem die Beauftragung einer Bewertungsgesellschaft mit der Erstellung der erforderlichen IDW S1 Bewertung und die Übermittlung eines Vorschlags an das Gericht einen Vertragsprüfer zu bestellen. Der Abschluss des Beherrschungsvertrages ist von weiteren Schritten abhängig. Hierzu zählen der Erhalt der IDW S1 Bewertung und die Abstimmung mit dem Vorstand der ADLER, ob ein Beherrschungsvertrag, der auch der Zustimmung der Hauptversammlung der ADLER bedürfte, tatsächlich abgeschlossen werden soll.
Sollte ein Beherrschungsvertrag abgeschlossen werden, würde ADO den außenstehenden Aktionären der ADLER ein Angebot auf Erwerb ihrer Aktien gegen eine angemessene Abfindung in Form von Aktien der ADO machen und für die Dauer des Vertrags eine jährliche Ausgleichszahlung gewähren. Die endgültige Ausgestaltung der Abfindung und jährlichen Ausgleichszahlung im Beherrschungsvertrag werden die Unternehmen in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen und auf Grundlage der Unternehmensbewertung festlegen.
Mitteilende Person: Nicole Müller, Legal Counsel +49 30 403 907 548 n.mueller@ado.berlin
Großherzogtum Luxemburg, 28. April 2020
ADO Properties S.A.
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