Die Hauptaktionärin der Isaria Wohnbau AG, die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG, hat dem Vorstand der Isaria Wohnbau das förmliche Verlangen übermittelt, die Hauptversammlung der Isaria Wohnbau über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Isaria Wohnbau auf die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen zu lassen (Squeeze-out).
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Isaria Wohnbau am 12. Mai 2020 gefasst werden. Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hält als Hauptaktionärin der Isaria Wohnbau Aktien in Höhe von 97,58 Prozent des Grundkapitals der Isaria Wohnbau. Die Höhe der für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung 7,61 Euro je Isaria-Aktie.
Quelle: Pressemitteilung der Isaria Wohnbau AG
Anmerkung der Redaktion: Die Hauptaktionärin gehört zu der US-amerikanischen Lone Star-Gruppe, einem Private Equity Investor. Die Hauptversammlung zu dem Squeeze-out (dort TOP 7) findet am Dienstag, dem 12. Mai 2020, ohne physische Präsenz der Aktionäre in den Räumen der ISARIA Wohnbau AG, Leopoldstr. 8, 80802 München-Schwabing um 10:00 Uhr statt (d.h. als sog. virtuelle HV).
Der erforderliche Beschluss soll in der ordentlichen Hauptversammlung der Isaria Wohnbau am 12. Mai 2020 gefasst werden. Die LSREF4 ARIA Beteiligungs GmbH & Co. KG hält als Hauptaktionärin der Isaria Wohnbau Aktien in Höhe von 97,58 Prozent des Grundkapitals der Isaria Wohnbau. Die Höhe der für die Übertragung der Aktien angebotenen Barabfindung beträgt auf der Grundlage einer durchgeführten Unternehmensbewertung 7,61 Euro je Isaria-Aktie.
Quelle: Pressemitteilung der Isaria Wohnbau AG
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