Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Selb, 02.04.2020. Der Vorstand der BHS VERWALTUNGS AG hat dem Vorstand der BHS tabletop AG seine Absicht mitgeteilt, zur Vereinfachung der Konzernstruktur die BHS tabletop AG als übertragenden Rechtsträger auf die BHS VERWALTUNGS AG als übernehmenden Rechtsträger zu verschmelzen. Der Vorstand der BHS VERWALTUNGS AG hat vorgeschlagen, mit dem Vorstand der BHS tabletop AG Verhandlungen über einen Verschmelzungsvertrag aufzunehmen.
Die BHS VERWALTUNGS AG teilte ferner mit, dass sie im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS VERWALTUNGS AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beabsichtigt. Sie bat den Vorstand der BHS tabletop AG, im Rahmen dieses förmlichen Verlangens alle für den Abschluss des Verschmelzungsvertrages und die Beschlussfassung nach §§ 327 a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Hauptversammlung der BHS tabletop AG soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
Die BHS VERWALTUNGS AG teilte mit, dass sie derzeit 94,36 % des eingetragenen Grundkapitals der BHS tabletop AG hält. Die Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie, die die BHS VERWALTUNGS AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird und der Zeitpunkt der Hauptversammlung stehen noch nicht fest.
Die BHS VERWALTUNGS AG teilte ferner mit, dass sie im Zusammenhang mit der Verschmelzung der BHS tabletop AG auf die BHS VERWALTUNGS AG den Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beabsichtigt. Sie bat den Vorstand der BHS tabletop AG, im Rahmen dieses förmlichen Verlangens alle für den Abschluss des Verschmelzungsvertrages und die Beschlussfassung nach §§ 327 a ff. AktG erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Hauptversammlung der BHS tabletop AG soll innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out beschließen.
Die BHS VERWALTUNGS AG teilte mit, dass sie derzeit 94,36 % des eingetragenen Grundkapitals der BHS tabletop AG hält. Die Höhe der angemessenen Barabfindung je Aktie, die die BHS VERWALTUNGS AG als Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der BHS tabletop AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird und der Zeitpunkt der Hauptversammlung stehen noch nicht fest.
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