Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e.V. (VzfK) hat
ihre empirischen Daten für Spruchverfahren nach einem Squeeze-out
fortgeschrieben. Dabei geht es schwerpunktmäßig um die Gleichwertigkeit von
Börsenwert und Ertragswert im Zeitraum vom 1. Januar 2002 bis zum 31. März
2020:
Quelle: VzfK
- Vergleich Börsenwert – Innerer Wert nach Unternehmensbewertung zum Stichtag der Hauptversammlung bzw. Beschluss von LG, OLG bzw. BGH im Spruchverfahren;
- Vergleich Gegenleistung im Übernahmeangebot nach WpÜG mit Abfindung nach Squeeze-out (Stichtag HV oder Beschluss im Spruchverfahren).
Die Fortschreibung kann über die Homepage der VzfK bezogen
werden: http://www.vzfk.de/fortschreibung-31-maerz-2020/
Quelle: VzfK
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