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Donnerstag, 4. Mai 2017

Delisting-Erwerbsangebot für Clere-Aktien

WpÜG-Meldung

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)


Bieterin:
Elector GmbH, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 146047 B

Zielgesellschaft:
Clere AG, Schlüterstraße 45, 10707 Berlin
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 182215 B
ISIN: DE000A2AA402

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Internet wird nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erfolgen unter:

http://www.elector-angebot.de

Angaben der Bieterin:

Die Elector GmbH (die 'Bieterin') hat am 3. Mai 2017 entschieden, den Aktionären der Clere AG (die 'Zielgesellschaft') mit Sitz in Berlin anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A2AA402) (die 'Clere-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots (in der Form eines Barangebots) zu erwerben.

Die Bieterin hält derzeit 1.954.395 Aktien der Zielgesellschaft und damit 33,19% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft.

Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als Gegenleistung für ihre Clere-Aktien eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Clere-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Clere-Aktie anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird. Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Die Zielgesellschaft hat sich gegenüber der Bieterin verpflichtet, vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten vor Ablauf der Annahmefrist den Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien zum Handel im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen.

Wichtige Informationen:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Clere AG. Inhabern von Aktien der Clere-AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG, dem Börsengesetz (BörsG) und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-AngebV) durchgeführt.

Berlin, den 3. Mai 2017

Elector GmbH
Der Geschäftsführer

1 Kommentar:

Unknown hat gesagt…

Guten Tag,

muss ein Antrag zum Delisting nicht von der Hauptversammlung der CLERE AG beschlossen werden? Selbst bin ich an der Clere AG beteiligt und deren aktueller Wert respektive die Barreserven einschl. erster eingegangener Engagements dürfte derzeit noch über dem vorgesehen Erwerbsangebot - gewichteten Börsenkurs der letzten sechs Monate - liegen. Wie kommt also der Vorstand der CLERE AG dazu so einfach mit der Hauptaktionärin eine Delisting-Vereinbarung zu schliessen und damit ein Angebot unter Wert zu unterstützen?

Mit freundlichen Grüßen

wksiebert@t-online.de