Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Art. 17 MAR in Verbindung mit § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a WpAIV
19.05.2017 - Die FinTech Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main (WKN FTG111, ISIN DE 000FTG1111) ist aktuell mit rund 96,57 % am Grundkapital der XCOM Aktiengesellschaft mit Sitz in Willich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10340, beteiligt.
Absicht der FinTech Group AG zur Konzernverschmelzung der XCOM Aktiengesellschaft auf die FinTech Group AG und Verlangen auf Durchführung eines damit verbundenen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der XCOM Aktiengesellschaft (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-Out); Barabfindung für verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out auf EUR 218,86 je Aktie festgelegt
19.05.2017 - Die FinTech Group AG mit Sitz in Frankfurt am Main (WKN FTG111, ISIN DE 000FTG1111) ist aktuell mit rund 96,57 % am Grundkapital der XCOM Aktiengesellschaft mit Sitz in Willich, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 10340, beteiligt.
Die FinTech Group AG hat der XCOM Aktiengesellschaft mitgeteilt, dass sie zum Zwecke der Vereinfachung der Konzernstruktur eine Verschmelzung der XCOM Aktiengesellschaft als übertragendem Rechtsträger auf die FinTech Group AG als übernehmendem Rechtsträger anstrebt und vorgeschlagen, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages einzutreten. Der Verschmelzungsvertrag soll nach Mitteilung der FinTech Group AG auch vorsehen, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft nach § 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz (UmwG) i.V.m. §§ 327a ff. Aktiengesetz (AktG) erfolgt.
Entsprechend hat die FinTech Group AG heute ein konkretisiertes Verlangen nach § 62 Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG an die XCOM Aktiengesellschaft gerichtet, dass die Hauptversammlung der XCOM Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrages die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der XCOM Aktiengesellschaft auf die FinTech Group AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge, und hat mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der XCOM Aktiengesellschaft auf die FinTech Group AG im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 218,86 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat.
Der Vorstand der XCOM Aktiengesellschaft hat zugesagt, mit der FinTech Group AG in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags einzutreten, in dessen Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der XCOM Aktiengesellschaft beschlossen werden soll.
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