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Montag, 22. Mai 2017

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der mediantis Aktiengesellschaft

mediantis Aktiengesellschaft
Tutzing

ISIN DE000A1DAG77

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der
mediantis Aktiengesellschaft, Tutzing

Die ordentliche Hauptversammlung der mediantis Aktiengesellschaft (die „Gesellschaft“) vom 22. März 2017 hat u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben, Tutzing (nachfolgend der „Hauptaktionär“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a ff. AktG beschlossen (der „Übertragungsbeschluss“). Dem Hauptaktionär gehören Aktien in Höhe von mehr als 95 % des um die Anzahl eigener Aktien verminderten Grundkapitals der Gesellschaft.
Der Übertragungsbeschluss ist am 16. Mai 2017 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht München (HRB 121774) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Gesellschaft auf den Hauptaktionär übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft für ihre übergegangenen Aktien eine vom Hauptaktionär zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 136,00 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft. Die Angemessenheit dieser Barabfindung wurde vom gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer, der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. Die Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft ist am 17. Mai 2017 erfolgt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung ist bei der

Baader Bank Aktiengesellschaft,
Unterschleißheim,

zentralisiert.
Minderheitsaktionäre der Gesellschaft brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich ab dem 23. Mai 2017.
Sollte für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der Gesellschaft in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt werden, wird diese höhere Abfindung allen ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der Gesellschaft gewährt werden.

Tutzing, im Mai 2017
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 22. Mai 2017

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