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Mittwoch, 3. August 2016

Beendigung des Spruchverfahrens zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celanese AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem am 22. Juni 2004 zwischen der 1999 von der Hoechst AG abgespaltenen Celanese AG als abhängiger Gesellschaft und der Celanese Europe Holding GmbH & Co. KG als herrschender Gesellschaft abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags (BuG) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nunmehr die Barabfindung auf EUR 48,77 und den Ausgleich ("Garantiedividende") auf netto EUR 3,54 je Aktie festgesetzt (OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20. Juli 2016, Az. 21 W 21/14).

Das Landgericht hatte die Barabfindung in dem BuG-Verfahren noch geringfügig höher auf EUR 49,43 und den Ausgleich auf netto EUR 3,61 je Aktie festgesetzt (Beschluss vom 28. Januar 2014, Az. 3-05 O 169/04).

Kurz nach dem BuG wurde 2006 ein Squeeze-out beschlossen, der eine Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 66,99 je Stückaktie vorsieht (deutlich höher als in dem BuG-Verfahren). Wie von uns berichtet (http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/06/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_13.html), brachte dieses Spruchverfahren erstinstanzlich keine Erhöhung des Barabfindungsbetrags (LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 27. Mai 2014, Az. 3-05 O 4/07). Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerde eingelegt, über die das OLG Frankfurt am Main wohl bald entscheiden wird (Az. 21 W 64/14).

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