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Dienstag, 9. August 2016

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EPCOS AG: Abschließende Entscheidung erst 2017

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem auf der Hauptversammlung am 20. Mai 2009 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1999 von Siemens abgespaltenen EPCOS AG, München, hatte das Landgericht München I - wie berichtet:  http://spruchverfahren.blogspot.de/search?q=epcos&max-results=20&by-date=true - eine Erhöhung des von der Antragsgegnerin, der TDK Corporation, festgelegten Barabfindungsbetrags abgelehnt.

Mehrere Antragsteller hatten gegen den Beschluss des LG München I vom 19. Dezember 2014 Beschwerde eingelegt. Das mit den Beschwerden befasste Oberlandesgericht München hat nunmehr mitgeteilt, dass der Senat überlastet sei. Es sei daher nicht absehbar, wann mit einer Entscheidung gerechnet werden könne. Nach derzeitigem Stand werde eine Entscheidung frühstens Anfang 2017 ergehen.

Die EPCOS AG wies zuletzt einen deutlichen Umsatz- und Gewinnanstieg aus. In dem Geschäftsbericht 2014/´15 berichtet die Gesellschaft: „EPCOS konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr seinen Umsatz um 15 Prozent auf 2,2 Milliarden EUR weiter steigern. Alle drei Geschäftssegmente haben zu diesem Wachstum beigetragen."

OLG München, Az. 31 Wx 142/15
LG München I, Beschluss vom 19. Dezember 2014, Az. 5 HK O 20316/09
NEXBTL - Neue Exklusive Bio Toys Lüllemann - GmbH u.a. ./. TDK Corporation
120 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TDK Corporation:
Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf

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