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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Freitag, 19. Juni 2026

AUSTRIACARD HOLDINGS AG: Veröffentlichung der Äußerungen des Vorstands und des Aufsichtsrats zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von DNP

Wien, 19. Juni 2026

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG (die „Gesellschaft“) gibt im Anschluss an ihre vorherige Mitteilung vom 12. Juni 2026 bezüglich der Veröffentlichung der Angebotsunterlage der Dai Nippon Printing Co., Ltd. („DNP“) hiermit bekannt, dass der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft heute ihre begründeten Äußerungen („Begründete Äußerungen“) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot von DNP („Angebot“) gemäß § 14 des österreichischen Übernahmegesetzes abgegeben haben. Sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Gesellschaft, das Angebot anzunehmen und ihre Aktien im Rahmen des Angebots anzudienen. Darüber hinaus hat die LeitnerLeitner Audit Partners GmbH Wirtschaftsprüfer als Sachverständiger der Gesellschaft gemäß § 13 des österreichischen Übernahmegesetzes heute ihre Beurteilung des Angebots und der Begründeten Äußerungen abgegeben.

Die Begründeten Äußerungen und der Bericht des Sachverständigen werden heute unter anderem auf der Website der Gesellschaft (www.austriacard.com) und auf der Website der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) veröffentlicht.

ÜBER DIE AUSTRIACARD HOLDINGS AG

Die AUSTRIACARD HOLDINGS AG nutzt über 130 Jahre Erfahrung in den Bereichen Informationsmanagement, Druck und Kommunikation, um ihren Kunden sichere und transparente Lösungen zu bieten. Das Unternehmen verfügt über ein umfassendes Produkt- und Dienstleistungsangebot, darunter Zahlungslösungen, Identifikationslösungen, Smartcards, Kartenpersonalisierung, Digitalisierungslösungen und sicheres Datenmanagement. ACAG beschäftigt weltweit 2.360 Mitarbeiter und ist sowohl an der Euronext Athen als auch an der Wiener Börse unter dem Symbol ACAG notiert.

HELIOS SOLAR AG passt Beginn der Zeichnungsfrist auf den 29. Juni 2026 an

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, JAPAN, KANADA, NEUSEELAND ODER AUSTRALIEN ODER EINER RECHTSORDNUNG, IN WELCHER DER VERTRIEB ODER DIE VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG WÄRE. WEITERE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN. BITTE LESEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

Die HELIOS SOLAR AG gibt bekannt, dass die Zeichnungsfrist für den geplanten Börsengang am regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse nun am 29. Juni 2026 startet (bis 13. Juli 2026). Zuvor war der Beginn für den 22. Juni 2026 vorgesehen.

Diese Anpassung erfolgt, um zusätzliche Zeichnungsmöglichkeiten für Investoren zu schaffen. Dies erfordert einen Nachtrag zum Wertpapierprospekt. Die Maßnahme zielt darauf ab, einem noch breiteren Investorenkreis den Zugang zum IPO zu ermöglichen und den Platzierungsprozess zu optimieren.

Das Management der HELIOS SOLAR AG wird vom 23. bis 25. Juni 2026 auf der Intersolar Europe 2026 in München präsent sein – der führenden Fachmesse der Solarbranche. In diesem Zeitraum werden intensive Gespräche mit institutionellen Investoren, strategischen Partnern und Marktteilnehmern geführt.

Die gewonnene Zeit wird genutzt, um diese Kontakte zu vertiefen und interessierten Investoren weitere Gelegenheiten zum direkten Austausch mit dem Management zu bieten.

Der weitere Zeitplan bleibt unverändert. Die Erstnotiz an der Frankfurter Wertpapierbörse bleibt wie geplant im Zeitfenster des ursprünglichen IPO-Fahrplans am 28. Juli 2026

Ong Thuan Ming, Vorstandsvorsitzender der HELIOS SOLAR AG, erklärt: „Die Erweiterung der Zeichnungsmöglichkeiten bietet Investoren zusätzliche Flexibilität und erhöht die Reichweite unseres Angebots. Die Intersolar bietet uns zudem eine exzellente Plattform, um HELIOS SOLAR AG einer breiten Öffentlichkeit und Investorenbasis vorzustellen. Die zeitliche Anpassung ermöglicht es uns, diese Chancen optimal zu nutzen, ohne den weiteren IPO-Prozess zu beeinträchtigen.“

Weitere Informationen sind auf der Unternehmenswebsite verfügbar: www.heliossolarag.com

Über HELIOS SOLAR AG

Die HELIOS SOLAR AG mit Sitz in Frankfurt ist die Holdinggesellschaft der Helios-Gruppe. Die Unternehmensgruppe entwickelt und realisiert Photovoltaik-Projekte für gewerbliche und industrielle Kunden, Privatkunden sowie für Freiflächenanlagen. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt derzeit auf Malaysia und Südostasien, ergänzt durch eine beabsichtigte, strategische Expansion in den europäischen Markt. Nach der Einbringung der malaysischen Gesellschaft Helios Photovoltaic Sdn. Bhd. in die HELIOS SOLAR AG im Frühjahr 2026 verfügt die Gruppe über eine etablierte operative Plattform und verfolgt eine langfristige Wachstumsstrategie im globalen Markt für erneuerbare Energien.

Website – www.heliossolarag.com

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • capsensixx AG: PEH Wertpapier AG fordert verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out, Barabfindung auf EUR 20,23 festgelegt, Hauptversammlung der capsensixx AG am 18. Juni 2026
  • CECONOMY AG: Delisting geplant, EU-Kommission will Übernahme durch JD.com prüfen (drittstaatliche Subventionen?)
  • centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG zu EUR 8,74 je Aktie, Hauptversammlung am 30. Juni 2026

  • Commerzbank AG: Übernahmeangebot der UniCredit 

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 59,46, Hauptversammlung am 19. Mai 2026

  • creditshelf AG: Pflichtangebot angekündigt 
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., Squeeze-out zu EUR 21,16 je Aktie, Hauptversammlung am 11. Juni 2026

  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • HUGO BOSS AG: Übernahmeangebot durch Frasers Group

  • Klöckner & Co SE: erfolgreiches Übernahmeangebot, Worthington Steel will Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen
  • Kontron AG: Kontrollerwerb und Übernahmeangebot durch die Ennoconn Corporation

  • LS INVEST AG (früher: IFA Hotel & Touristik AG): Squeeze-out-Verlangen der Hauptaktionärin Lopesan Touristik, S.A.U.

  • Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG, Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot

  • Northern Data AG: erfolgreiches Tauschangebot der Rumble Inc., Delisting geplant

  • NÜRNBERGER Beteiligungs-AG: Zusammenschlussvereinbarung mit der VIENNA INSURANCE GROUP AG, Delisting
  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH

  • Vectron Systems AG: Squeeze-out wird geprüft.
      
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 18. Juni 2026

MSC dementiert Interesse am Mitwettbewerber Hapag-Lloyd

Die weltweit größte Reederei MSC mit Sitz in Genf will nach eigenen Angaben nicht beim Hamburger Konkurrenten Hapag-Lloyd AG, eine weltweit führende (aber deutlich kleinere) Containerschifffahrtsgesellschaft, einsteigen. Ein solches Geschäft, über das zuvor gerüchteweise spekuliert worden war, würde die Containerschifffahrt umwälzen.

Der MSC-Sprecher bezog sich auf einen Bericht des „Manager Magazin“, das zuvor berichtet hatte, MSC treibe seine Bemühungen um Hapag-Lloyd weiter voran, auch nachdem der Konzern mehrfach damit zurückgewiesen worden sei. Laut Manager Magazin geht es um eine Übernahme von bis zu 40 Prozent der Hapag-Lloyd-Aktien durch MSC. Hapag-Lloyd ist derzeit noch durch einen Pakt der Ankeraktionäre geschützt. Jeweils 30 Prozent des Kapitals halten der Logistikunternehmer Klaus-Michael Kühne und die chilenische Reederei CSAV. Ein Vertrag binde beide Seiten, an ihrem Investment festzuhalten und mit einer Stimme zu sprechen, so das Magazin. Der Pakt sollte ursprünglich 2026 auslaufen, sei aber bis Ende 2030 verlängert worden.

Ludwig Beck am Rathauseck-Textilhaus Feldmeier AG: Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der Bayerische Gewerbebau AG

Ad hoc-Meldung gemäß Art. 17 MAR

München, 17.06.2026 – Die Ludwig Beck am Rathauseck – Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft (“Gesellschaft”), deren Aktien zum Handel im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München zugelassen sind, hat heute mit ihrer Hauptaktionärin, der Bayerische Gewerbebau AG, Grasbrunn, die nach erfolgtem Vollzug des am 29. Mai 2026 geschlossenen Aktienkaufvertrags direkt und unter Zurechnung der von ihrer Tochtergesellschaft, der BG Heppenheim Grundstücks GmbH, München, gehaltenen Aktien insgesamt rund 78,17 % der Aktien an der Gesellschaft hält, eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen. Auf Grundlage der Delisting-Vereinbarung soll die Gesellschaft nach Veröffentlichung eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots durch die Bayerische Gewerbebau AG einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt und zugleich auch der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt der Börse München stellen. Darüber hinaus wird die Gesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Einbeziehung der Aktien in den Freiverkehr zu beenden, soweit diese Einbeziehung auf Antrag der Gesellschaft erfolgte.

Die Bayerische Gewerbebau AG hat sich in der Delisting-Vereinbarung verpflichtet, das aufgrund der Kontrollerlangung über die Gesellschaft entsprechend den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erforderliche Pflichtangebot an die Aktionäre der Gesellschaft zugleich als Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und Abs. 3 Börsengesetz (BörsG) auszugestalten. Das Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebot wird daher sowohl den Anforderungen des WpÜG an ein Pflichtangebot im Sinne des § 35 Abs. 2 WpÜG i.V.m. der WpÜG-Angebotsverordnung als auch den Anforderungen des BörsG an ein Delisting-bezogenes Abfindungsangebot mindestens genügen. Insbesondere soll das Angebot gemäß § 39 Abs. 3 Satz 1 BörsG nicht von Bedingungen abhängig sein. Auch soll die Angebotsgegenleistung den Erfordernissen aus § 39 Abs. 3 BörsG mindestens genügen.

Der Vorstand der Gesellschaft ist bei Abwägung der Gesamtumstände der Auffassung, dass der Abschluss der Delisting-Vereinbarung und das Delisting im Interesse der Gesellschaft liegen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gesellschaft verpflichtet, vorbehaltlich der Prüfung der Angebotsunterlage und der Angebotsgegenleistung und im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten das Delisting-Erwerbsangebot zu unterstützen. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft werden unverzüglich nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage eine begründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG abgeben.

Die Delisting-Vereinbarung sieht vor, dass die Widerrufe der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien zum Handel im regulierten Markt nicht vor Ablauf der Annahmefrist des Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots wirksam werden sollen. Über den jeweiligen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Ludwig Beck-Aktien werden die Geschäftsführungen der Frankfurter Wertpapierbörse und der Börse München entscheiden. Nach Wirksamwerden der Widerrufe der beiden Börsenzulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr an einem inländischen regulierten Markt oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.

Mittwoch, 17. Juni 2026

Bayerische Gewerbebau AG meldet Kontrollerlangung über die Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier AG: Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot angekündigt

Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Zielgesellschaft nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sowie zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots nach § 10 Abs. 1, 3 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)

1. Bieterin

Bayerische Gewerbebau AG
Keferloh 11
85630 Grasbrunn
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100971

2. Zielgesellschaft

Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft
Marienplatz 11
80331 München
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 100213
  1. Aktien der Zielgesellschaft

Auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennbetrag: ISIN: DE0005199905, WKN: 519990

  1. Angaben zum Kontrollerwerb

Die Bieterin hat am 17. Juni 2026 durch den Erwerb von insgesamt 1.916.231 weiteren Aktien der Ludwig Beck am Rathauseck -Textilhaus Feldmeier Aktiengesellschaft mit Sitz in München („Zielgesellschaft“) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von rund EUR 2,56 je Aktie (entsprechend rund 51,86% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft) die Kontrolle gemäß § 35 Abs.1 i.V.m. § 29 Abs.2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt.

Zum 17. Juni 2026 hält die Bieterin unmittelbar insgesamt 2.001.435 Aktien von insgesamt 3.695.000 Aktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht 54,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Darüber hinaus werden der Bieterin Stimmrechte aus weiteren 886.800 unmittelbar von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH mit Sitz in Grasbrunn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 217814, gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin Stimmrechte in Höhe von 24,00% an der Zielgesellschaft. Die Bieterin verfügt somit über insgesamt 2.888.235 Stimmrechte aus unmittelbar gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft und zugerechneten Stimmrechten, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 78,17% entspricht.

Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

  1. Weitere Kontrollerwerber

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft durch die Bieterin haben auch folgende Personen mittelbar die Kontrolle im Sinne von § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt:

a) Doblinger Beteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 2202

Die Doblinger Beteiligung GmbH hält unmittelbar 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, was 2,00 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft entspricht. Darüber hinaus werden ihr die Stimmrechte aus den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet, mithin insgesamt Stimmrechte aus 2.888.235 Aktien (entsprechend rund 78,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die Doblinger Beteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

b) DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 70325

Die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH & Co. Holding KG damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

c) DIB Industriebeteiligung GmbH mit dem Sitz in München, Lilienthalallee 25, 80939 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 101156

Die DIB Industriebeteiligung GmbH hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihr werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt die DIB Industriebeteiligung GmbH damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17 % an der Zielgesellschaft entspricht.

d) Herr Alfons Doblinger, München, geb. 12.02.1944, geschäftsansässig Lilienthalallee 25, 80939 München

Herr Alfons Doblinger hält unmittelbar keine Aktien der Zielgesellschaft. Ihm werden aber die Stimmrechte aus den von der Doblinger Beteiligung GmbH unmittelbar gehaltenen 73.900 Aktien der Zielgesellschaft, den von der Bieterin unmittelbar gehaltenen 2.001.435 Aktien der Zielgesellschaft und den von der BG Heppenheim Grundstücks GmbH unmittelbar gehaltenen 886.800 Aktien der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG zugerechnet (entsprechend rund 80,17% der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft). Insgesamt verfügt Herr Alfons Doblinger damit über 2.962.135 Stimmrechte, was einem Stimmrechtsanteil von insgesamt 80,17% an der Zielgesellschaft entspricht.

Diese Veröffentlichung gemäß §35 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt daher auch im Namen der vorstehend unter den Zifferna) bis d) genannten Personen (die „Weiteren Kontrollerwerber“).

  1. Abgabe eines öffentlichen Pflicht- und Delisting-Erwerbsangebots

Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot zum Erwerb sämtlicher Inhaberaktien der Zielgesellschaft abgeben. Die Bieterin hat sich dazu entschlossen, das Pflichtangebot zugleich als öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BörsG an die Aktionäre der Zielgesellschaft zu unterbreiten, um den Widerruf der Zulassung der Aktien der Zielgesellschaft zum Börsenhandel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Börse München zu ermöglichen.

Die Bieterin hat hierzu am 17. Juni 2026 mit der Zielgesellschaft eine Delisting-Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich die Zielgesellschaft vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage u.a. verpflichtet hat, die Anträge auf Delisting nach § 39 Abs. 2 BörsG unverzüglich nach Beginn der Annahmefrist und in jedem Fall nicht später als zehn (10) Bankarbeitstage vor Ablauf der Annahmefrist gegenüber der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Geschäftsführung der Börse München zu stellen und alle weiteren Erklärungen abzugeben sowie Maßnahmen vorzunehmen, die für die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse sowie die Widerrufsentscheidung der Geschäftsführung der Börse München notwendig sind. Die Bieterin wird kein gesondertes Delisting-Erwerbsangebot abgeben. Vielmehr wird das Pflichtangebot mit dem Delisting-Erwerbsangebot verbunden.

Das Pflichtangebot und Delisting-Erwerbsangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festzulegenden Bestimmungen durchgeführt werden, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  1. Veröffentlichung der Angebotsunterlage

Die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot und zugleich für das Delisting-Erwerbsangebot wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die BaFin im Internet unter der Adresse www.ludwigbeck-angebot.de veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35 WpÜG resultierenden Verpflichtungen der Weiteren Kontrollerwerber erfüllen. Diese werden daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der Zielgesellschaft veröffentlichen.

  1. Wichtige Informationen

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft. Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Grasbrunn, den 17. Juni 2026

Bayerische Gewerbebau AG

Vorstand

NLB erhöht Übernahmeangebot für Addiko-Aktien auf EUR 37,-

Die Nova Ljubljanska Banka d.d. (NLB) hat mitgeteilt, den Preis in ihrem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für Aktien der Addiko Bank AG auf 37,00 Euro je Aktie zu erhöhen.

Das nachgebesserte Angebot der slowenischen Bank liegt damit um EUR 10,50 je Aktie über dem konkurrierenden Angebot der Raiffeisen Bank International AG, das am 14. Mai 2026 veröffentlicht wurde. Die NLB hatte ihr ursprüngliches Übernahmeangebot am 13. Mai 2026 veröffentlicht und es am 11. Juni 2026 erstmals angepasst.

Der erhöhte Angebotspreis je Aktie entspricht einer Prämie von 41,4 % auf den volumengewichteten Sechs-Monats-Durchschnittskurs der Aktie von 26,17 Euro zum Handelsschluss am Montag und einem Aufschlag von 39,6 % gegenüber dem Börsenschlusskurs vom selben Tag.

Nach der Veröffentlichung der ersten Angebotsverbesserung durch die NLB am 11. Juni 2026 sind Addiko-Aktionäre, die das Angebot der RBI bereits angenommen haben, berechtigt, ihre Annahmeerklärungen bis spätestens vier Handelstage vor Ablauf der Annahmefrist zu widerrufen und ihre Aktien stattdessen dem Angebot der NLB anzudienen.

„Eine faire, unabhängige und gleiche Behandlung aller Aktionäre ist nicht nur unser Leitprinzip, sondern auch unser Ziel – neben der kontinuierlichen Schaffung von Shareholder-Value“, so Blaž Brodnjak, CEO der NLB.

Die NLB zeigte sich zuversichtlich, im Erfolgsfall alle erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörden rechtzeitig zu erhalten, einschließlich der Europäischen Zentralbank im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus. Die Bank teilte mit, bereits mit der Einreichung und Bereitstellung der notwendigen Unterlagen bei allen Regulierungsbehörden begonnen zu haben.

Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen Angebots an die Aktionäre der Semperit Aktiengesellschaft Holding

Pressemitteilung der B&C-Gruppe vom 16. Juni 2026

Die B&C Holding Österreich GmbH, Teil der B&C-Gruppe, hat am 17. April 2026 ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Semperit Aktiengesellschaft Holding („Semperit“), die nicht im Besitz der B&C-Gruppe gehalten werden, veröffentlicht.

Das Angebot konnte vom 17. April 2026 bis einschließlich 12. Juni 2026, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit) angenommen werden. Bis zum Ende der Annahmefrist wurden bei der Annahme- und Zahlstelle insgesamt Annahmeerklärungen bezüglich 1.022.192 Semperit Aktien eingereicht. Die B&C-Gruppe hält nach Abwicklung des Angebots insgesamt rund 63,4 % der auf Inhaber lautenden Stückaktien der Semperit (ISIN AT0000785555).

Patrick Lackenbucher, Geschäftsführer der B&C-Gruppe, zum Ergebnis des öffentlichen Angebots: „Mit dem Angebot ist es uns gelungen, unseren Anteil an Semperit trotz der geringen Liquidität an der Börse durch den Erwerb von über einer Million Aktien in kurzer Zeit auf 63,4 Prozent zu erhöhen. Damit konnten wir unsere Beteiligung stärker ausbauen als in den vergangenen Jahren über die Börse und bewegen uns insgesamt mit dem Resultat am oberen Ende unserer Erwartungen.“

Die aufschiebende Bedingung gemäß Punkt 5 der Angebotsunterlage ist bereits eingetreten und die Annahmefrist verlängert sich gemäß § 19 Abs 3 ÜbG nicht um die 3-monatige Nachfrist. Die Abwicklung des Angebots erfolgt spätestens am Freitag, den 26. Juni 2026.

Das Ergebnis des Angebots wird auf den Webseiten der B&C-Gruppe (www.bcgruppe.at), der Semperit (www.semperitgroup.com) und der Übernahmekommission (www.takeover.at) sowie über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) veröffentlicht.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Maßgeblich für die Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ist ausschließlich die Angebotsunterlage. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts durchgeführt.

Keine aufschiebenden Bedingungen: Freiwilliges öffentliches Angebot an die Aktionäre der Semperit AG Holding ist rechtswirksam

Pressemitteilung der B&C-Gruppe

Die B&C Holding Österreich GmbH, Teil der B&C-Gruppe, hat am 17. April 2026 ein freiwilliges öffentliches Angebot gemäß §§ 4 ff Übernahmegesetz zum Erwerb sämtlicher ausstehender Aktien der Semperit Aktiengesellschaft Holding („Semperit“), die nicht bereits von der B&C-Gruppe gehalten werden, veröffentlicht. Das Angebot unterliegt der aufschiebenden Bedingung, dass der Austrian Traded Index (ATX) bis zum Ende der Annahmefrist am 12. Juni 2026 nicht an drei aufeinanderfolgenden Börsetagen unter den Wert von 2.671,68 Punkten fällt.

Da der ATX zum Handelsschluss am 10. Juni 2026 bei 5.968,61 Punkten notierte, ist die entsprechende aufschiebende Bedingung eingetreten. Nachdem das Angebot keinen weiteren Bedingungen und keiner Mindestannahmeschwelle unterliegt, ist das Angebot nunmehr rechtswirksam.

Das Angebot kann noch bis 12. Juni 2026, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit) angenommen werden.

Diese Veröffentlichung über den Eintritt der aufschiebenden Bedingung gemäß Punkt 5 der Angebotsunterlage wird auf den Webseiten der B&C-Gruppe (www.bcgruppe.at), der Semperit (www.semperitgroup.com) und der österreichischen Übernahmekommission (www.takeover.at) sowie über die Elektronische Verlautbarungs- und Informationsplattform (EVI) veröffentlicht.

WICHTIGE INFORMATIONEN

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zum Verkauf von Wertpapieren dar. Maßgeblich für die Bedingungen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ist ausschließlich die Angebotsunterlage. Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen des österreichischen Rechts durchgeführt.

Northern Data Group hebt die zuvor am 9. April 2026 veröffentlichte Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2026 an

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main – 17. Juni 2026 – Northern Data AG (ETR: NB2) (“Northern Data” or “the Gruppe”), ein führender Anbieter von Lösungen für KI und High-Performance Computing (HPC), hebt heute seine Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2026 auf eine Bandbreite zwischen EUR 170 Mio. und EUR 190 Mio. an.

Die Anhebung der zuvor kommunizierten Umsatzprognose für das Geschäftsjahr 2026 von EUR 130 Mio. bis EUR 150 Mio. ist auf verbesserte Preisdynamiken sowie die anhaltend hohe Auslastung der GPU-Infrastruktur zurückzuführen. Darüber hinaus hat die Gruppe beschlossen, den zum 31. Dezember 2025 als zur Veräußerung klassifizierten GPU-Server-Cluster nicht zu veräußern und weiterhin zu betreiben.

________________ 

Anmerkung der Redaktion: 

Die Bieterin Rumble Inc. hat sich kürzlich mittels eines Umtauschangebots etwa 85,2 % der ausstehenden Aktien von Northern Data gesichert (noch zu schlechteren Prognosezahlen): 

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/rumble-inc-rumble-gibt-endgultige.html

Bund lehnt Angebot der UniCredit S.p.A. zum Tausch von Aktien der Commerzbank AG ab

Pressemitteilung Nummer 5 vom 16. Juni 2026 

Der interministerielle Lenkungsausschuss, der für die Beschlussfassungen im Rahmen der durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds eingegangenen Beteiligungen zuständig ist, hat das vorliegende Angebot der UniCredit S.p.A. zum Tausch von Aktien der Commerzbank AG abgelehnt. 

Eine Annahme des Angebots kam bereits wirtschaftlich nicht infrage, da das Übernahmeangebot keine angemessene Prämie auf den aktuellen Kurs der Commerzbank-Aktie enthält. 

Darüber hinaus unterstützt der Lenkungsausschuss die Strategie der Eigenständigkeit der Commerzbank AG und lehnt das aggressive Vorgehen der UniCredit S.p.A. ab. Die Commerzbank AG spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der deutschen Wirtschaft und des deutschen Mittelstands. Sie ist als bedeutender Arbeitgeber zudem zentral für den Finanzstandort Frankfurt. Beides gilt es auch in Zukunft sicherzustellen. 

HINWEIS AN DIE REDAKTIONEN: 

Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH verantwortet die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Die Finanzagentur emittiert Bundeswertpapiere, tätigt Geldmarkt- und Derivategeschäfte und steuert damit das Schuldenportfolio sowie den Kapitalmarktauftritt. Dabei ist es ihre Aufgabe, die Haushalts- und Kassenfinanzierung des Bundes an den Finanzmärkten jederzeit sicherzustellen und unter Kosten- wie auch Risikoaspekten zu optimieren. 

Seit Januar 2018 verwaltet sie zudem den im Jahr 2008 zur Bewältigung der Finanzmarktkrise vom Bund gegründeten Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (FMS) und betreut die vom Fonds gehaltenen Beteiligungen. Auch der im März 2020 zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ins Leben gerufene Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist unter dem Dach der Finanzagentur angesiedelt. Von November 2022 bis Dezember 2023 diente der WSF auch der Finanzierung von Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der Energiekrise.

Dienstag, 16. Juni 2026

Stellungnahmen von UniCredit zum Commerzbank-Übernahmeangebot

PRESSEMITTEILUNG

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, PUBLIKATION ODER VERBREITUNG, WEDER GANZ NOCH TEILWEISE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER AUS RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN DIES EINEN VERSTOẞ GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE ODER VORSCHRIFTEN DIESER RECHTSORDNUNG DARSTELLEN WÜRDE.

UniCredit hat in vollem Umfang regelkonform und transparent gehandelt und wird dies auch
weiterhin tun

Aktienbeteiligungen und Instrumente wurden klar und präzise offengelegt

Behauptungen über angebliche Wertpapierleihegeschäfte von UniCredit sind falsch

Die Verwirrung und das daraus resultierende irreführende Narrativ gehen auf Äußerungen der
Commerzbank zurück, die von den Vorzügen des Angebots ablenken sollten

UniCredit hat diese Vorgänge der BaFin zur Prüfung vorgelegt

Bislang hat UniCredit bewusst davon abgesehen, sich auf die negative Rhetorik rund um die erhebliche Einlieferung von Aktien durch Aktionäre der Commerzbank einzulassen. Diese Rhetorik hatte lediglich den Zweck, von den Vorzügen der Transaktion und den erheblichen Vorteilen abzulenken, die ein Zusammenschluss von HypoVereinsbank und Commerzbank für Aktionäre, weitere Interessengruppen und Deutschland bringen könnte.

Angesichts der fortgesetzten und unablässigen Verbreitung unzutreffender und irreführender Informationen und der daraus resultierenden Beeinträchtigung des ordnungsgemäßen Ablaufs und der Integrität des Übernahmeverfahrens – einschließlich der Anregung aufsichtsrechtlicher und rechtlicher Untersuchungen, um die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen – sieht sich UniCredit gezwungen, ihren Standpunkt klarzustellen und den Sachverhalt richtigzustellen.

UniCredit wird die für die Wahrung ihrer Interessen und des Interesses des Markets an transparenten und zutreffenden Informationen am besten geeigneten Maßnahmen sorgfältig prüfen. Im Rahmen ihres fortlaufenden Dialogs mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat UniCredit diese Vorgänge bereits der BaFin gegenüber erörtert und angeregt, die Umstände dieser Äußerungen, deren Richtigkeit sowie deren naheliegende Motivation, die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen und bei Stakeholdern für Verwirrung zu sorgen, zu prüfen und weiter zu untersuchen. 

UniCredit weist die Behauptungen und Unterstellungen betreffend ihre Offenlegungen und das Übernahmeverfahren weiterhin entschieden zurück. Sämtliche Offenlegungen von UniCredit standen in vollem Einklang mit den Anforderungen des Wertpapierhandelsgesetzes und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes und erfolgten in fortlaufendem, transparentem Dialog mit der BaFin. Die Offenlegungen haben durchgängig klare und zutreffende Informationen sowohl zur Stimmrechtsposition als auch zum Fortgang des Angebots vermittelt. Zu keinem Zeitpunkt hat UniCredit die verschiedenen Kategorien, die nach den geltenden Vorschriften offenzulegen sind, zusammengefasst oder vermischt; die Vermischung dieser Kategorien ist wiederholt von der Geschäftsleitung der Commerzbank ausgegangen, nicht von UniCredit, und augenscheinlich mit der Motivation, für Verwirrung zu sorgen. Zur Erhöhung der Transparenz hat UniCredit zudem Informationen offengelegt, die über die regulatorischen Offenlegungspflichten hinausgehen.

Behauptungen, die tatsächliche Zahl der eingelieferten Aktien sei niedriger, weil diese Aktien von UniCredit geliehen worden seien, sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Wie bereits erklärt, hat UniCredit keine Wertpapierleihegeschäfte in Bezug auf die von ihr gehaltenen Commerzbank-Aktien getätigt. Eingelieferte Aktien sind eingelieferte Aktien und unwiderruflich gebunden.

UniCredit weist darauf hin, dass diese Themen nicht von den wesentlichen Tatsachen ablenken sollten. Die unmittelbare Beteiligung von UniCredit übersteigt zusammen mit den im Rahmen ihres Übernahmeangebots eingegangenen wirksamen Annahmen die Schwelle von 30 %, die mit dem Angebot erreicht werden sollte, deutlich.

Sollte UniCredit auf der Hauptversammlung ausreichende Unterstützung durch Aktionäre erlangen, wäre sie in der Lage, sämtliche Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu wählen, der seinerseits für die Bestellung des Vorstands zuständig wäre. UniCredit ist zuversichtlich, dass dies die Umsetzung einer Strategie unterstützen würde, die die von UniCredit identifizierten strategischen Wertschöpfungsmöglichkeiten nutzt, die die Commerzbank insbesondere in Deutschland stärkt und transformiert. 

Jede Behauptung, dass für diese Governance-Maßnahmen eine höhere Beteiligung erforderlich sei, ist unzutreffend. Die einzigen Angelegenheiten, die auf einer Hauptversammlung eine Mehrheit von 75 % erfordern würden, wären eine Verschmelzung oder sonstige gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungsmaßnahmen. Dies ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht relevant, da UniCredit wiederholt und unmissverständlich erklärt hat, dass sie keine Absicht hat, eine Verschmelzung von Commerzbank und HypoVereinsbank zu verfolgen, bevor die Commerzbank gestärkt und transformiert ist.

Es bleibt enttäuschend, dass sich die Commerzbank einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Vorzügen der Transaktion verweigert, die ihren Aktionären, Stakeholdern, der deutschen Wirtschaft und Europa erhebliche Wertschöpfung und langfristige Vorteile bietet, und sich stattdessen auf unbegründete Behauptungen konzentriert, mit der offenkundigen Absicht, die Integrität des Übernahmeverfahrens zu beeinträchtigen und bei Stakeholdern für Verwirrung zu sorgen. Dies lenkt von der strategischen Chance ab, einen stärkeren, wettbewerbsfähigeren europäischen Bankenchampion aufzubauen, der für alle Wert schafft.

Mailand, 15. Juni 2026

Wasserstandsmeldung der UniCredit zum Übernahmeangebot für Commerzbank-Aktien zum 16. Juni 2026

UniCredit S.p.A.

Bekanntmachung gemäß § 23 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“)

NICHT ZUR (VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN) FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN ODER AUS EINEM ANDEREN LAND, IN DEM DIES GEGEN DIE GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN DES JEWEILIGEN LANDES VERSTOSSEN WÜRDE.

Die UniCredit S.p.A., Mailand, Italien („UniCredit“ oder die „Bieterin“), hat am 5. Mai 2026 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Tauschangebot) (das „Angebot“) an die Aktionäre der COMMERZBANK Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland („Commerzbank“), zum Erwerb sämtlicher nicht von der Bieterin unmittelbar gehaltener, auf den Inhaber lautender Stückaktien (ISIN DE000CBK1001) (die „Commerzbank-Aktien“) gegen Gewährung von 0,485 neuen Aktien der Bieterin für jeweils eine zum Tausch eingereichte Commerzbank-Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme des Angebots endet am 16. Juni 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1. Bis zum 16. Juni 2026, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) (der „Meldestichtag“), ist die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 12.2 der Angebotsunterlage für insgesamt 139.925.912 Commerzbank-Aktien wirksam erklärt worden. Das entspricht einem Anteil von ca. 12,41 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 12,95 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar 301.854.505 Commerzbank-Aktien. Das entspricht einem Anteil von ca. 26,77 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 27,93 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

3. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen Commerzbank-Aktien und ihnen waren zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus Commerzbank-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen.

4. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin aufgrund mehrerer Verträge über Total Return Swaps (wie in Ziffer 5.7.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben) unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) bezogen auf insgesamt 36.281.603 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 3,22 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 3,36 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien.

5. Außerdem hielt die Bieterin zum Meldestichtag aufgrund eines Vertrags über einen Total Return Swap (wie in Ziffer 5.7.3 der Angebotsunterlage näher beschrieben) sowie weiterer nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossener Verträge über Total Return Swaps und andere Instrumente mit vergleichbarer wirtschaftlicher Wirkung unmittelbar Instrumente im Sinne von § 38 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG bezogen auf insgesamt 148.725.643 Stimmrechte der Commerzbank. Das entspricht einem Anteil von ca. 13,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Commerzbank sowie ca. 13,76 % der Stimmrechte der Commerzbank mit Ausnahme der von der Commerzbank gehaltenen eigenen Aktien. Diese Instrumente sind ausschließlich auf Barausgleich gerichtet, vermitteln keine Stimmrechte an der Commerzbank und berechtigen die Bieterin nicht, aus diesen Instrumenten die Übertragung von Commerzbank-Aktien zu verlangen.

6. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar Instrumente in Bezug auf Stimmrechte an der Commerzbank, die gemäß § 38, 39 WpHG mitzuteilen wären.

7. Darüber hinaus ist die Bieterin nach wie vor Partei derivativer Finanzinstrumente, die keiner Mitteilungspflicht nach §§ 38, 39 WpHG unterliegen. Diese Finanzinstrumente sind Bestandteil des Managements der Gesamtposition der Bieterin hinsichtlich ihres Bestandes an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, sowohl unter fundamentalen Wertgesichtspunkten als auch im Hinblick auf aufsichtsrechtliche Eigenkapitalanforderungen und bieten der Bieterin in erster Linie eine Absicherung gegen Kursverluste. Die Risikomanagement-Position bezieht sich auf nahezu den gesamten Bestand der Bieterin an Commerzbank-Aktien und diesbezüglicher Risikopositionen, d.h. auf mehr als 96 % ihrer unter den Ziffern 2, 4 und 5 genannten Positionen. Die von der Bieterin eingesetzten Risikomanagement-Instrumente umfassten und umfassen (und werden nach Erwartung der Bieterin auch in Zukunft umfassen): (i) Long Put-Optionstransaktionen, (ii) Short Call-Optionstransaktionen, (iii) Collar-Transaktionen, die solche Put- und Call-Optionstransaktionen kombinieren, sowie (iv) Short Total Return Swaps mit Barausgleich und mit unterschiedlichen Laufzeiten, wobei die Laufzeit in einigen Fällen mehr als fünf Jahre beträgt.

Mailand, den 16. Juni 2026

UniCredit S.p.A.
Der Verwaltungsrat

Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf oder Kauf noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Verkauf oder Kauf von Commerzbank-Aktien. Die endgültigen
Bedingungen des Angebots und weitere das Angebot betreffende Bestimmungen sind in der
Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet wurde, mitgeteilt. Investoren und Aktionären der Commerzbank wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.  (...)

Bund lehnt das Übernahmeangebot der UniCredit für Commerzbank-Aktien ab

Die deutsche Bundesregierung kämpft für die Eigenständigkeit der Commerzbank und lehnt das heute auslaufende Übernahmeangebot des italienischen Konkurrenten UniCredit mit deutlichen Worten ab. „Eine Annahme des Angebots kam bereits wirtschaftlich nicht infrage, da das Übernahmeangebot keine angemessene Prämie auf den aktuellen Kurs der Commerzbank-Aktie enthält“, teilte die Finanzagentur des Bundes mit.

Die Finanzagentur verwaltet das Aktienpaket des Bundes, der derzeit mit rund 13 Prozent zweitgrößter Aktionär des Frankfurter Geldhauses ist. Die Entscheidungen über den Umgang mit der Beteiligung trifft ein sogenannter Lenkungsausschuss, dem Vertreter von Kanzleramt, Finanz-, Wirtschafts- und Justizministerium angehören. Der Lenkungsausschuss unterstütze „die Strategie der Eigenständigkeit der Commerzbank und lehnt das aggressive Vorgehen der Unicredit ab“, erklärte die Finanzagentur. „Die Commerzbank spielt eine wichtige Rolle bei der Finanzierung der deutschen Wirtschaft und des deutschen Mittelstands.“ Zudem sei sie als bedeutender Arbeitgeber „zentral für den Finanzstandort Frankfurt. Beides gilt es auch in Zukunft sicherzustellen.“

Die 2024 bei der Commerzbank eingestiegende UniCredit hatte im Mai eine freiwillige Offerte für die Commerzbank vorgelegt und bietet eigene Aktien zum Tausch (im Verhältnis von einer Commerzbank-Aktie gegen Gewährung von 0,485 neuen Aktien der UniCredit).

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S gibt die erfolgreiche Platzierung einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft in Höhe von € 400 Mio. bekannt

Corporate News

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 – AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft („AT&S“ oder die „Gesellschaft“) gibt bestimmte Konditionen der neuen tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die „Wandelschuldverschreibung“) bekannt. Die Wandelschuldverschreibung wird für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die „Aktien“) wandelbar sein.

Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem Gesamtnennbetrag von € 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils € 100.000 begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird bis zum Ersten Zinsanpassungstag mit 2,500 % p.a. verzinst. Ab dem Ersten Zinsanpassungstag wird die Wandelschuldverschreibung zu einem Zinssatz verzinst, der der Summe aus (i) dem anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten entspricht. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben.

Der anfängliche Wandlungspreis wird mit einer Prämie von 30 % über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag entspricht und später am heutigen Tag in einer separaten Pressemitteilung bekannt gegeben wird.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii) jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt, (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25 % des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind, zurückzuzahlen.

„Wir freuen uns sehr über den Erfolg dieser Transaktion, die auf eine starke Investorennachfrage gestoßen ist und das Vertrauen des Marktes in die strategische Ausrichtung von AT&S widerspiegelt. Diese erstmalige tief nachrangige Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeit optimiert die Kapitalstruktur zu attraktiven Kosten und diversifiziert unseren Finanzierungsmix, um für unsere künftige Wachstumsstrategie zusätzliche Flexibilität und Resilienz zu schaffen. Darüber hinaus würde die Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten im Vergleich zu den ausstehenden Kapitalmarktfinanzierungsinstrumenten von AT&S zu spürbaren Zinseinsparungen führen.“, so Gerrit Steen, CFO von AT&S.

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis.

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen. Es wird beantragt werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse einzubeziehen.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

J.P. Morgan, Deutsche Bank und Citigroup haben die Emission als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners begleitet. Erste Group und Raiffeisen Bank International fungierten als Co-Lead Manager. 

Cliq Digital AG: Verlängerung der Annahmefrist für das öffentliche Teilrückerwerbsangebot bis zum 8. Juli 2026

NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, DIREKT ODER INDIREKT, IN ODER INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE. ES BESTEHEN WEITERE BESCHRÄNKUNGEN. BITTE BEACHTEN SIE DIE WICHTIGEN HINWEISE AM ENDE DIESER MITTEILUNG.

DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Düsseldorf, 15. Juni 2026. Der Vorstand der Cliq Digital AG („CLIQ“ oder die „Gesellschaft“) (ISIN DE000A35JS40) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, die Annahmefrist für das öffentliche Teilrückerwerbsangebot zu verlängern. Das Angebot umfasst bis zu 2.987.012 CLIQ-Aktien zu einem Preis von EUR 3,85 je Aktie (das „Rückerwerbsangebot“).

Die Annahmefrist, die ursprünglich am 15. Juni 2026 um 24:00 Uhr (MESZ) enden sollte, wurde bis zum 8. Juli 2026 um 24:00 Uhr (MESZ) verlängert.

Die Entscheidung zur Verlängerung der Annahmefrist wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass – wie von der Gesellschaft am 9. Juni 2026 bekanntgegeben – mehrere Aktionäre die Gesellschaft über praktische Schwierigkeiten informiert haben, die im Zusammenhang mit der Einreichung ihrer ihrer CLIQ-Aktien über ihre jeweiligen Depotbanken aufgetreten sind.

Die Verlängerungsbekanntmachung wurde im Bundesanzeiger (https://www.bundesanzeiger.de) und auf der Internetseite der Gesellschaft (https://cliqdigital.com/investors/) im Bereich „News & Aktionärsinformationen” unter der Rubrik „Aktienrückkaufangebot” veröffentlicht. Dort ist auch die vollständige Angebotsunterlage mit weiteren Einzelheiten zum Rückerwerbsangebot verfügbar.

ATON Austria Holding GmbH hält nunmehr 83,11 % an der EDAG Engineering Group AG

Entsprechend der heutigen Stimmrechtsmitteilung der EDAG Engineering Group AG, Arbon/Schweiz, hält die ATON Austria Holding GmbH nach zuletzt gemeldeten 74,66 % seit gestern nunmehr 83,11 % der Stimmrechtsanteile.

Northern Data AG: Vorzeitiges Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden der Northern Data AG Aroosh Thillainathan aus dem Vorstand

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, den 16. Juni 2026 – Der Aufsichtsrat hat heute dem einvernehmlichen Ausscheiden des Vorstandsvorsitzenden der Northern Data AG (ISIN DE000A0SMU87, WKN A0SMU8), Aroosh Thillainathan, zugestimmt. Herr Thillainathan wird sein Vorstandsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 17. Juni 2026 niederlegen.

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Anmerkung der Redaktion: 

Die Bieterin Rumble Inc. hat sich kürzlich mittels eines Umtauschangebots etwa 85,2 % der ausstehenden Aktien von Northern Data gesichert: 

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/rumble-inc-rumble-gibt-endgultige.html

INSTANT GROUP AG: SpaceX läutet neue Börsenära ein - Instant IPO SE prognostiziert starkes IPO- und Börsenmantel/SPAC-Jahr 2026

Corprate News 

Der Vorstand der INSTANT GROUP AG (ISIN DE0005418404, Primärmarkt Düsseldorf, Börsen Frankfurt, München, Stuttgart) ermittelte infolge einer Marktdaten-Analyse, im Rahmen der strategischen Partnerschaft mit der INSTANT IPO SE als offiziellem Kapitalmarktpartner, dass sich das internationale IPO-Volumen stabilisiert hat.

Die erfolgreiche Börsennotierung von SpaceX setzte eine neue Rekordmarke. Mit einem Emissionsvolumen von rund 86 Milliarden US-Dollar vollzog SpaceX den größten Börsengang der Geschichte und konnte eindrucksvoll belegen, dass der Kapitalmarkt in der Lage ist, selbst außergewöhnlich große Transaktionen erfolgreich aufzunehmen.

Für die Instant IPO SE, Deutschlands führendem Spezialisten für SPAC/Börsenmäntel, ist die Entwicklung ein weiterer Beleg dafür, dass Investoren wieder verstärkt nach Wachstumsunternehmen suchen und neue Börsenzugänge nachfragen.

Während das Emissionsvolumen des globales IPO-Marktes von 2024 auf 2025 um rund 41,7% wuchs, verdreifachte sich nahezu im gleichen Zeitraum das Wachstum des SPAC-Marktes und verzeichnete damit ein deutlich überproportionales Wachstum. Institutionelle Investoren honorieren zunehmend die höhere Transaktionssicherheit, die kürzere Time-to-Market-Ratio sowie die größere Planbarkeit von Börsenmantel- und SPAC-Transaktionen.

„Die hohe Nachfrage nach der SpaceX-Notierung zeigt, dass der Kapitalmarkt voll aufnahmefähig ist. Davon profitieren nicht nur klassische IPOs, sondern in besonderem Maße auch Börsenmäntel und SPAC-Strukturen, die gerade wachstumsorientierten Unternehmen einen schnelleren und effizienteren Zugang zum Kapitalmarkt ermöglichen. Die starke Rückkehr des SPAC-Marktes und das zunehmende Interesse an Börsenmanteltransaktionen deuten darauf hin, dass alternative Börsenzugänge 2026 zu den größten Gewinnern der neuen Kapitalmarktphase gehören könnten“, erläutert Reiner Ehlerding, Geschäftsführender Direktor der Instant IPO SE.

Mit Blick auf das aktuelle Jahr könnte 2026, trotz eines herausfordernden globalen Marktumfelds, somit zu einem der stärksten Jahre für Neuemissionen seit dem Boomjahr 2021 werden.

Im Rahmen der Marktdatenanalyse geht Instant IPO SE von folgenden Erwartungen aus:

  • von einem weiteren Wachstum des globalen IPO-Marktes um 15 bis 20 Prozent,
  • einer Fortsetzung des SPAC-Wachstums zwischen 20 und 40 Prozent,
  • einer steigenden Nachfrage an SPACs und Börsenmänteln von Wachstumsunternehmen, insbesondere aus den Sektoren Technologie-, KI-, Defence-, Space- und GreenTech
„SpaceX könnte damit das Einläuten einer neuen Börsenära markieren. Gleichzeitig sehen wir, dass Börsenmäntel und SPACs als flexible und effiziente Kapitalmarktinstrumente stärker zurückkehren als viele Marktbeobachter erwartet hatten“, ergänzt Reiner Ehlerding.

Über die Instant IPO
Die Instant IPO SE ist Deutschlands führender Anbieter börsengehandelter Gesellschaften (Börsenmäntel) und als offizieller Kapitalmarktpartner darauf spezialisiert Wachstumsunternehmen die Möglichkeit zu einem flexiblen, schnellen Zugang zum Kapitalmarkt zu eröffnen.

Über die Internetseite www.instant-ipo.de können sich interessierte Unternehmen umfassend beim Marktführer Instant IPO SE über Börsenmäntel informieren, kostenloses Informationsmaterial anfordern oder ein kostenfreies Info-Gespräch vereinbaren.

Aareal Bank AG: Aareal Bank treibt strategische Neuausrichtung in den USA voran und holt Caroline Mahl Patel als neue Leiterin des US-Geschäfts

Corporate News

- Umbau US-Portfolio läuft planmäßig, Fokussierung auf Hospitality-Geschäft wird fortgesetzt

- Managerin wechselt von Wells Fargo zur Aareal Bank

- Sie startet am 15. Juni 2026 und übernimmt zum 1. August 2026 die Aufgabe als CEO der ACC und Head of Origination

- Marktvorstand Christof Winkelmann: „Mit Caroline Mahl Patel gewinnen wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit herausragender Expertise in der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit Fokus auf Hotelimmobilien“.


Wiesbaden/New York, 16. Juni 2026 – Die Aareal Bank AG treibt die strategische Neuausrichtung ihres US-Geschäfts weiter voran. Nach dem im Rahmen der Strategie Aareal Ambition kommunizierten Abbau von US-Büroimmobilienkrediten und dem strukturellen Umbau des US-Portfolios hin zu mehr Living- und Hospitality-Finanzierungen wird nun auch das Management der Aareal Capital Corporation (ACC) – der in New York ansässigen Tochtergesellschaft der Aareal Bank Gruppe – neu aufgestellt. Zum 15. Juni 2026 startet Caroline Mahl Patel und übernimmt zum 1. August 2026 die Aufgabe als CEO und Head of Origination der ACC. Damit übernimmt sie die Leitung und Verantwortung für das nordamerikanische Geschäft der Aareal Bank, die bereits seit mehr als 20 Jahren in den USA und Kanada aktiv ist.

Caroline Mahl Patel verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der gewerblichen Immobilienfinanzierung und bringt umfassende Expertise in den Bereichen Hospitality und Spezialimmobilien mit. Sie wechselt von Wells Fargo zur Aareal Bank, wo sie zuletzt als Managing Director und Head of Portfolio Management & Underwriting für Specialty Real Estate sowie über zehn Jahre im Bereich der Kreditvergabe tätig war.

„Als größter und homogenster Immobilienmarkt der Welt bleiben die USA eine wichtige Säule unseres internationalen Geschäfts“, sagt Marktvorstand Christof Winkelmann. „Mit Caroline Mahl Patel gewinnen wir eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit herausragender Expertise in der gewerblichen Immobilienfinanzierung mit Fokus auf Hotelimmobilien. Sie kennt den nordamerikanischen Markt bestens und ist genau die richtige Person, unser US-Portfolio nachhaltig umzubauen und den Anteil unseres Hospitality-Geschäfts im Premium-Segment auszubauen.“

„Ich freue mich sehr, in dieser spannenden Phase des Wandels zur Aareal Bank zu stoßen“, sagt Caroline Mahl Patel. „Die Bank verfügt über eine starke Marktposition in der strukturierten Immobilienfinanzierung und muss sich auch hinter größeren Häusern nicht verstecken. Ich freue mich sehr darauf, mit meinem Team das US-Geschäft weiterzuentwickeln - mit einem klaren Fokus auf hochwertige Immobilien und den Ausbau langjähriger Kundenbeziehungen.“

Der bisherige CEO der ACC, Michael Dalton, wird der Aareal Bank erhalten bleiben und sich wieder voll auf seine Risiko-Funktion im Board der ACC konzentrieren. Zum 1. Juli 2026 wird er zum Chief Risk Officer (CRO) der ACC ernannt und übernimmt die Verantwortung für das USA Credit Management. In dieser Funktion wird er sich insbesondere um die Gesundung bzw. Restrukturierung notleidender Kredite kümmern und damit maßgeblich zu einer erfolgreichen Repositionierung des US-Geschäfts beitragen. „Ich bedanke mich ausdrücklich bei Michael Dalton, der in schwierigen Zeiten zusätzlich zu seiner Risiko-Funktion im Board auch die Aufgabe als CEO der ACC übernommen hat und damit die Grundlage für eine Stabilisierung und Neuausrichtung des US-Geschäfts gelegt hat“, so Vorstand Christof Winkelmann.

Der geschäftliche Fokus der Aareal Bank liegt in Nordamerika auf der Finanzierung von qualitativ hochwertigen Objekten in Metropolen mit erstklassigen Lagen und guten Risikoprofilen. Die Aareal Capital Corporation beschäftigt in New York rund 35 Mitarbeiter.

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Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Aareal Bank AG:

LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 116/24
Rolle u.a. ./. Atlantic BidCo GmbH
73 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gibson, Dunn & Crutcher LLP (RA Dr. Finn Zeidler), 60310 Frankfurt am Main

All for One Group SE beschließt Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 5,85 Mio. EUR

Ad-hoc

Filderstadt, 16. Juni 2026 – Der Vorstand der All for One Group SE (ISIN: DE0005110001) (»Gesellschaft«) hat am 15. Juni 2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 18. März 2025 erteilten Ermächtigung, erneut ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen (»Aktienrückkaufprogramm 2026«).

Im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms 2026 können in einem Zeitraum vom 18. Juni 2026 bis zum 5. März 2027 über die Börse bis zu insgesamt 130.000 auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft, entsprechend bis zu ca. 2,6% des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal 5,85 Mio. EUR zurückgekauft werden.

Sämtliche Rückkäufe werden durch ein Kreditinstitut innerhalb einer vertraglich vereinbarten Preisspanne und nach Maßgabe der vorgenannten Ermächtigung durchgeführt. Die zurückgekauften Aktien können vom Vorstand – jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats – zu allen nach den aktienrechtlichen Regelungen und nach der vorgenannten Ermächtigung zulässigen Zwecken verwendet werden.

Die All for One Group SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu unterbrechen oder einzustellen.

Die Gesellschaft wird unter Einhaltung der entsprechenden Vorgaben regelmäßig über den Verlauf des Aktienrückkaufprogramms auf ihrer Webseite informieren. Weitere Details werden vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms 2026 von der Gesellschaft separat bekannt gemacht.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG: AT&S startet ein Angebot einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit in Höhe von €400m

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER EIN ANGEBOT ODER VERKAUF NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.

Leoben, Österreich, 16. Juni 2026 – Nach dem Bericht und der Ankündigung vom 20. Mai 2026, bis zu € 500 Mio. durch die Begebung einer Hybrid-Wandelschuldverschreibung und/oder einer Hybridanleihe aufzunehmen, hat AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft („AT&S“ oder die „Gesellschaft“) heute die Emission einer tief nachrangigen Wandelschuldverschreibung ohne Laufzeitende mit vorzeitiger Rückzahlungsmöglichkeit der Gesellschaft (Hybrid-Wandelschuldverschreibung, die „Wandelschuldverschreibung“) beschlossen. Die Wandelschuldverschreibung wird für einen begrenzten Zeitraum in neue und/oder bestehende auf den Inhaber lautende Stückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die „Aktien“) wandelbar sein. Zugleich hat AT&S beschlossen, die Emission der zuvor genannten Hybridanleihe nicht weiter zu verfolgen.

Die Wandelschuldverschreibung wird zum Nennbetrag und in einem Gesamtnennbetrag von € 400 Mio. in einer Stückelung von jeweils € 100.000 begeben. Die Wandelschuldverschreibung wird im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens ausschließlich institutionellen Investoren in ausgewählten Jurisdiktionen außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika unter Berufung auf Regulation S nach dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten (das „Angebot“). Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibung wurde auf Grundlage des Berichts der Gesellschaft über den Bezugsrechtsausschluss vom 20. Mai 2026 und der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ausgeschlossen.

Die Wandelschuldverschreibung wird auf ihren Nennbetrag zum jeweils maßgeblichen Zinssatz verzinst; die Zinsen sind halbjährlich nachträglich zahlbar. Der feste Zinssatz wird vom Begebungstag (einschließlich) bis zum 23. Juni 2031 (der „Erste Zinsanpassungstag“) (ausschließlich) zwischen 2.500% und 3.000% p.a. liegen und ab dem Ersten Zinsanpassungstag (einschließlich) dem jeweils maßgeblichen neu festgesetzten Zinssatz p.a. entsprechen, berechnet als Summe aus (i) dem anwendbaren 5-Jahres-Euro-Mid-Swap-Satz und (ii) der Marge von 1.000 Basispunkten. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, Zinsen zu zahlen, wenn sie beschließt, die jeweilige Zinszahlung ganz oder teilweise aufzuschieben. Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einer Prämie zwischen 25% und 30% über dem Referenzaktienkurs festgesetzt, der dem volumengewichteten Durchschnittskurs der Aktien an der Wiener Börse am heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, entspricht.

Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibung werden voraussichtlich später am heutigen Tag, dem 16. Juni 2026, festgelegt und gesondert bekannt gegeben.

Die Gesellschaft ist berechtigt, die ausstehenden Wandelschuldverschreibungen (insgesamt jedoch nicht nur teilweise) (i) am Ersten Zinsanpassungstag oder an jedem darauffolgenden Zinszahlungstag, (ii) jederzeit am oder nach dem 27. August 2029, sofern der Preis der der Wandelschuldverschreibung zugrunde liegenden Aktien über einen bestimmten Zeitraum mindestens 150 % des jeweils geltenden Wandlungspreises beträgt, (iii) aufgrund eines Gross-up-Ereignisses, Steuerereignisses oder Rechnungslegungsereignisses oder (iv) wenn weniger als 25% des ursprünglich begebenen Gesamtnennbetrags der Wandelschuldverschreibung ausstehend sind, zurückzuzahlen.

Die Abwicklung der Wandelschuldverschreibung wird voraussichtlich am oder um den 23. Juni 2026 erfolgen (der „Begebungstag“). Es wird beantragt werden, die Wandelschuldverschreibung in den Handel am Vienna MTF der Wiener Börse einzubeziehen.

AT&S beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibung für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden, einschließlich der Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten und zur Stärkung der Kapitalbasis.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up-Periode zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Begebungstag endet, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

AT&S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft – Advanced Technologies & Solutions

AT&S ist ein weltweit führender Anbieter von hochwertigen IC-Substraten und Leiterplatten. AT&S entwickelt und produziert innovative Verbindungstechnologien für digitale Schlüsselindustrien: mobile Endgeräte, Automotive & Aerospace, Industrial, Medical sowie High-Performance Computing für KI-Anwendungen. Mit Produktionsstandorten in Österreich (Leoben, Fehring), China (Shanghai, Chongqing), Malaysia (Kulim) und Indien (Nanjangud) sowie einem europäischen Kompetenzzentrum für R&D und  IC-Substrat-Produktion in Leoben gestaltet AT&S den digitalen Wandel aktiv mit – durch zukunftsorientierte Investitionen in Forschung und Entwicklung und einen verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen. Das Unternehmen beschäftigt derzeit etwa 14.000 Mitarbeiter:innen. Weitere Informationen finden sich auch unter www.ats.net

Kontron AG: Kontron treibt Edge-AI-Wachstum mit Intel-Panther-Lake-Plattformen voran

Weniger Komplexität, mehr Leistung: Neue Plattformen ermöglichen effizientere und kostengünstigere AI-Anwendungen am Edge

Linz, 16. Juni 2026 – Kontron, ein weltweit führender Anbieter von IoT-/Embedded-Computer-Technologie (ECT), baut seine Position im dynamisch wachsenden Edge-AI-Markt in Zusammenarbeit mit Intel weiter aus.

Die neue Intel® Core™ Ultra Series 3 (Intel Codename: Panther Lake) bietet entscheidende Vorteile für industrielle AI-Anwendungen: Die Kombination aus CPU, GPU und NPU in einem hochintegrierten Chip ermöglicht kompaktere, energieeffizientere und kostengünstigere IoT-Lösungen. Das bedeutet weniger Hardware, reduzierte Komplexität und eine schnellere Implementierung.

Die Vorteile zeigen sich insbesondere in wachstumsstarken Anwendungsfeldern wie Robotik und Automatisierung sowie in sicherheitskritischen Märkten wie Verteidigung, Luftfahrt und Infrastruktur, in denen eine schnelle und hoch gesicherte Verarbeitung großer Datenmengen zunehmend an Bedeutung gewinnt.

Für diese Anforderungen hat Kontron unter anderem das neue Hochleistungs-Computing-Board VX30101 entwickelt, das speziell für Echtzeit-AI-Anwendungen am Edge ausgelegt ist. Der Marktlaunch ist für das dritte Quartal 2026 geplant.

Kontron gehört zu den ersten Anbietern, die Intel® Core™ Ultra Series 3 in Embedded-Produkten verfügbar machen. Bereits im Januar hat Kontron erste Single-Board-Computer und Box-PCs auf Basis der neuen Architektur vorgestellt.

Die Zusammenarbeit mit Intel bildet eine zentrale Grundlage für die strategische Weiterentwicklung von Kontron im AI-Bereich.

„Edge AI ist einer der wichtigsten Wachstumstreiber der kommenden Jahre – und mit Panther Lake verlagert sich AI-Leistung deutlich stärker ans Edge“, sagt Philipp Schulz, Vorstandsmitglied bei Kontron. „Für unsere Kunden bedeutet das einfachere Systemarchitekturen und neue Anwendungsmöglichkeiten. Wir sehen hier erhebliches Wachstumspotenzial.“

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Anmerkung der Redaktion:

Die ENNOCONN CORPORATION hatte kürzlich die Kontollerlangung über die Kontron AG gemeldet:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2026/06/ennoconn-corporation-meldet.html

Siltronic AG schließt erfolgreich eine Kapitalerhöhung mit einem Bruttoemissionserlös von EUR 273 Mio. zur Unterstützung des langfristigen Wachstums und zur Stärkung der Bilanz ab

Pressemitteilung

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG IN DER, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG AN DIE, EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

München, 15. Juni 2026 Siltronic AG, einer der weltweit führenden Hersteller von hochreinen Siliziumwafern, hat eine Kapitalerhöhung im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens unter Ausschluss des Bezugsrechts erfolgreich abgeschlossen. Die Kapitalerhöhung wurde als internationale Privatplatzierung bei institutionellen Investoren durchgeführt und war deutlich überzeichnet. Ankeraktionär HAL Trust hat sich mit einer bedeutenden Order an der Transaktion beteiligt. Die neuen Aktien wurden zu einem Preis von EUR 91 platziert, was zu einem Bruttoemissionserlös von EUR 273 Mio. führte.

Unterstützung des langfristigen Wachstums in strukturell attraktiven Halbleitermärkten

Die Kapitalmaßnahme wird die Wachstumsstrategie von Siltronic unterstützen, die Bilanz stärken und allgemeinen Unternehmenszwecken dienen. Als Unternehmen in einem strukturell wachsenden Halbleitermarkt profitiert Siltronic von langfristigen Nachfragetreibern wie künstlicher Intelligenz, Digitalisierung und Elektromobilität, die die Nachfrage nach Siliziumwafern – insbesondere im Bereich von 300 mm – weiterhin unterstützen.

Mit ihrem klaren strategischen Fokus auf Leading Edge- und Power-Wafer ist das Unternehmen gut positioniert, attraktive Wachstumschancen in wichtigen Endmärkten zu nutzen. Gestützt auf ihre Position als ein Technologieführer, starke Forschungs- und Entwicklungskompetenzen und langjährige Kundenbeziehungen baut die Siltronic AG ihr 300 mm-Produktportfolio weiter aus und behauptet zugleich ihre führende Stellung bei hochentwickelten 300 mm-Wafern. Der fortlaufende Hochlauf der neuen 300 mm-Fabrik in Singapur dürfte die Wettbewerbsposition des Unternehmens weiter stärken und mittelfristig profitables Wachstum unterstützen.

Verbessertes Finanzprofil und erhöhte strategische Flexibilität

Der erfolgreiche Abschluss der Kapitalerhöhung stärkt die Bilanz von Siltronic deutlich und erhöht die finanzielle Flexibilität, um attraktive Marktchancen – einschließlich solcher, die durch künstliche Intelligenz getrieben werden – zu nutzen und zukünftiges profitables Wachstum zu unterstützen.

Starke Investorennachfrage unterstreicht das Vertrauen in die Strategie von Siltronic

„Wir freuen uns sehr über die starke Unterstützung sowohl bestehender als auch neuer institutioneller Investoren“, sagte Dr. Michael Heckmeier, CEO der Siltronic AG. „Die erfolgreiche Platzierung unterstreicht das Vertrauen in die strategische Positionierung von Siltronic und die langfristigen Wachstumsperspektiven. Mit dem zusätzlichen Kapital stärken wir unsere finanzielle Basis weiter und erhöhen unsere Fähigkeit, unsere strategischen Prioritäten umzusetzen und gleichzeitig Widerstandsfähigkeit über Marktzyklen hinweg zu gewährleisten.“

Deutsche Bank, UBS und J.P. Morgan fungierten als Joint Global Coordinators und Joint Bookrunner.

Siltronic AG führt eine Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens durch

Ad-hoc-Mitteilung / Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 MAR

NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG, DIREKT ODER INDIREKT, IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN ODER IN EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG IN DER, ODER AN PERSONEN IN EINER RECHTSORDNUNG AN DIE, EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER VERTEILUNG RECHTSWIDRIG WÄRE

München, 15. Juni 2026 - Der Vorstand der Siltronic AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das bestehende genehmigte Kapital teilweise auszunutzen und das Grundkapital der Siltronic AG unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um 10 Prozent gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2026 dividendenberechtigt.

Die Siltronic AG beabsichtigt, den Erlös aus der Kapitalerhöhung zur weiteren Unterstützung ihres künftigen Wachstums im Einklang mit den aktuellen strategischen Zielen, zur Stärkung ihrer Bilanz sowie für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden.

Die neuen Aktien werden im Rahmen einer internationalen Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Anlegern platziert. Der Platzierungspreis sowie die Anzahl der auszugebenden Aktien werden unmittelbar nach Abschluss des Bookbuilding-Verfahrens festgelegt. Die neuen Aktien sollen am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen werden, mit gleichzeitiger Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Aufnahme der neuen Aktien in den bestehenden Handel wird für den 19. Juni 2026 erwartet. Die Lieferung der neuen Aktien an die Anleger wird voraussichtlich am 22. Juni 2026 erfolgen.

Die Siltronic AG hat einer Sperrfrist von 180 Tagen zugestimmt, vorbehaltlich der üblichen Ausnahmen.