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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 7. Mai 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der IKB Deutschen Industriebank AG: Sachverständiger hält Börsenkurs für nicht alleine aussagekräftig

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der IKB Deutsche Industriebank AG hatte das LG Düsseldorf im letzten Jahr den bisherigen sachverständigen Prüfer WP Michael Wahlscheidt (früher Baker Tilly, jetzt eigene Praxis) auf dessen Bitte hin entbunden und mit Beschluss vom 29. Mai 2024 Herrn Dr. Gerrit Lütkeschümer, c/o FALK & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, mit einer ergänzenden Stellungnahme beauftragt. Der Sachverständige sollte zunächst prüfen, ob der Börsenkurs im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Squeeze-out-Verlangens am 8. September 2016 und im Dreimonatszeitraum vor der Bekanntmachung des Erwerbsangebots am 8. August 2016 aussagekräftig war. 

Der Sachverständige kommt in seiner nunmehr vorgelegten "Gutachterlichen Stellungnahme" vom 21. März 2025 zu dem Fazit, dass die Aussagekraft des Börsenkurses "deutlich zu zweifelhaft bzw. eingeschränkt ist, um den Börsenkurs als alleinige Schätzgrundlage für den "wahren" Wert heranzuziehen". Davon zu unterscheiden seit die Eignung des Börsenkurses als Wertuntergrenze.

Die traditionsreiche IKB Deutsche Industriebank AG war als Folge der Krise am US-amerikanischen Subprime-Markt in eine existenzbedrohende Schieflage geraten und wurde 2008 an den  US-amerikanischen Finanzinvestor Lone Star verkauft. Nachdem die Geschäfte wieder etwas besser liefen, erfolgte ein Delisting und dann der Squeeze-out.

LG Düsseldorf, Az. 33 O 9/17 (AktE)
AAM-Atlantic Asset Management Inc. u.a. ./. LSF6 Europe Financial Holdings, L.P.
126 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Folker Künzel, 40589 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Meyer Brown LLP, 60327 Frankfurt am Main

Dienstag, 6. Mai 2025

Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der PETROTEC AG nunmehr vor dem OLG Düsseldorf

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der PETROTEC AG, Borken, im Rahmen einer Verschmelzung dieser Gesellschaft auf die REG Germany AG hatte das LG Dortmund mit Beschluss vom 11. September 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen.

Mehrere Antragsteller haben gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Düsseldorf als zuständiges Beschwerdegericht hat eine Frist zur (ergänzenden) Beschwerdebegründung bis zum 1. August 2025 gesetzt. Danach erhalten die Antragsgegnerin und der gemeinsame Vertreter Gelegenheit zur Beschwerderwiderung bzw. Stellungnahme.

OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 7/25 (AktE)
LG Dortmund, Beschluss vom 11. September 2024, Az. 20 O 7/17 (AktE)
Svinova u.a. ./. REG Germany AG
51 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Carsten Heise, c/o von Woedtke & Partner, 40212 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Advant Beiten, 60325 Frankfurt am Main

Montag, 5. Mai 2025

flatexDEGIRO AG: flatexDEGIRO schließt Aktienrückkaufprogramm in Höhe von EUR 50 Millionen ab

Corporate News

- Insgesamt 3.136.243 Aktien zurückgekauft (rund 2,8 Prozent des Grundkapitals)

- Durchschnittlicher Kaufpreis von rund 15,94 Euro je Aktie


Die flatexDEGIRO AG ("Gesellschaft") hat ihr Aktienrückkaufprogramm am 2. Mai 2025 erfolgreich abgeschlossen. Begonnen hatte der Aktienrückkauf am 1. Oktober 2024. Im Rahmen des Programms hat flatexDEGIRO insgesamt 3.136.243 eigene Aktien (ISIN DE000FTG1111) im Wert von rund EUR 50 Millionen zu einem Durchschnittspreis von rund 15,94 Euro je Aktie zurückgekauft. Dies entspricht rund 2,8 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft.

Der Aktienrückkauf ergänzt die für das Geschäftsjahr 2023 erfolgte Dividendenausschüttung von EUR 4,4 Millionen. Die Summe aus Dividende und Aktienrückkauf (EUR 54,4 Millionen) entspricht damit rund 76 Prozent des Jahresüberschusses 2023 der Gesellschaft (EUR 71,9 Millionen).

Dr. Benon Janos, CFO der flatexDEGIRO AG, sagt: "Wir freuen uns, dass wir unser erstes Aktienrückkaufprogramm in dieser Größenordnung erfolgreich abgeschlossen haben. Es war uns wichtig, unsere Aktionäre an unserem Erfolg teilhaben zu lassen und gleichzeitig eine sehr solide Kapitalbasis zu erhalten. Nach einem Rekordjahr 2024 haben wir einen klaren Wachstumsplan vorgelegt, um das Konzernergebnis in den nächsten drei Jahren um rund 80 Prozent zu steigern und damit unsere Fähigkeit, signifikanten Shareholder Value zu schaffen, weiter auszubauen."

Detaillierte Informationen zum Aktienrückkaufprogramm finden Sie auf der Investor Relations Website von flatexDEGIRO.

Save the Date - Symposium Kapitalmarktrecht 2025

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Oktober 2025 findet das Symposium Kapitalmarktrecht in seiner nunmehr 8. Auflage statt. Alle Interessierten sind eingeladen, sich mit renommierten Aktienrechtlern und Finanzmarktexperten im Hilton Frankfurt City Centre in Frankfurt am Main auszutauschen. Auch in diesem Jahr ist eine hybride Veranstaltung geplant, an der Sie wahlweise in Präsenz oder auch online teilnehmen können.

Wir freuen uns darauf, Sie im Oktober zu begrüßen.

Seien Sie gespannt auf aktuelle Themen und versierte Referenten. Weitere Details folgen in Kürze.

Informationen zu den vorangegangenen Veranstaltungen finden Sie zudem auf unserer Webseite

www.symposium-kapitalmarktrecht.de

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Arno Balzer
Geschäftsführer

MOBOTIX AG: Rücktritt Aufsichtsrat

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Langmeil, den 5. Mai 2025 - Der Aufsichtsrat ist erwartungsgemäß mit Ablauf der am 2. Mai 2025 stattgefundenen Hauptversammlung geschlossen zurückgetreten. Der Vorstand wird nun mit dem neuen Mehrheitsaktionär CERTINA den gerichtlichen Bestellungsprozess hinsichtlich der Nachfolge kurzfristig anstoßen.

Freitag, 2. Mai 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt zweiten gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG handelt sich allerdings um eines der ersten Verfahren, bei denen nach der neuen Rechtslage sowohl Aktionäre der übertragenden Gesellschaft (Vitresco) wie auch der übernehmenden Gesellschaft (Schaeffler) eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragen konnten und auch beantragt haben. 
 
Von Antragstellern wurde daher vorgetragen, dass insoweit sich gegenseitig ausschließende Antragsziele verfolgt würden (Verbesserung zugunsten von Vitesco bzw. zugunsten von Schaeffler). Der gemeinsame Vertreter müsse daher frühzeitg entscheiden, welchen Antrag bzw. welche Antragspostion er unterstütze. Er könne sich dann aber nicht glaubhaft für die Postion der nicht-antragstellenden Aktionäre im anderen Antragsverfahren einsetzen. Insoweit scheine es erforderlich, einen zweiten gemeinsamen Vertreter zu bestellen und festzulegen, für welche Antrasgtellerseite konkret der jeweilige gemeinsame Vertreter tätig werden solle. 
 
Das LG Nürnberg-Fürth hat daher mit Beschluss vom 30. April 2025 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lauber zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser soll die Interessen der Antragsberechtigten der Antragsgegnerin Schaeffler AG wahren. Der zuvor bestellte gemeinsame Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, vertritt dagegen die Interessen der ehemaligen Vitesco-Aktionäre.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 5696/24
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH u.a. ./. Schaeffler AG
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin (für ehemalige Vitesco-Aktionäre)
 RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter(für frühere Schaeffler-Aktionäre)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

Donnerstag, 1. Mai 2025

advides AG: Delisting angekündigt

30.04.2025 / 16:00 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Die Börse Berlin hat die Einbeziehung der im Wege des Erstlistings in den Freiverkehr der Börse Berlin einbezogenen Aktien der advides AG (ISIN DE0009145425) zum 31. Dezember 2025 gekündigt. Hintergrund ist, dass der technische Dienstleister Xontro, auf dessen Handelssystem die Aktien notiert sind, seinen Betrieb Anfang 2026 einstellt. Einen Ersatz für das bisherige Handelssystem wird die Börse Berlin nicht zur Verfügung stellen. Vorstand und Aufsichtsrat bereiten eine Entscheidung vor, ob ein erneutes Listing an einer anderen Börse angestrebt wird.

Uwe Bläsing
Vorstand

Mittwoch, 30. April 2025

InVision AG: Acme 42 GmbH übermittelt Squeeze-out-Verlangen

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 30. April 2025 – Die Acme 42 GmbH („Acme”) hat dem Vorstand der InVision Aktiengesellschaft („InVision” oder „Gesellschaft”) heute, am 30. April 2025 mitgeteilt, dass sie unmittelbar 95,71% der InVision-Aktien hält. Acme hat weiterhin in ihrer Eigenschaft als Hauptaktionärin der Gesellschaft ein Verlangen zur Beschlussfassung der Hauptversammlung der InVision über die Übertragung der Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre auf die Acme gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG gestellt (aktienrechtlicher Squeeze-out).

Acme hat angekündigt, InVision die Höhe der Barabfindung mit einem weiteren Schreiben, dem sogenannten konkretisierten Verlangen, mitzuteilen, sobald die Barabfindung festgelegt und von einem gerichtlich bestellten sachverständigen Prüfer überprüft worden ist.

voxeljet AG: voxeljet AG kündigt finanzielle Neuaufstellung mit StaRUG-Verfahren an, nachdem die Hauptversammlung die Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens an Anzu abgelehnt hat

Corporate News

30. April 2025

In der heutigen Hauptversammlung fand der Antrag auf Zustimmung zur Veräußerung des Unternehmens der voxeljet AG (die „Gesellschaft“) an mit Anzu Partners LLC („Anzu“) verbundene Unternehmen nicht die erforderliche Mehrheit. Infolgedessen wird die Ende letzten Jahres angekündigte Transaktion nicht umgesetzt.

Nach der Hauptversammlung hat die mit Anzu verbundene Hauptgläubigerin der Gesellschaft zugesagt, im Rahmen eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) Finanzierungsbeiträge zu leisten. Anschließend haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft entschieden, kurzfristig beim Amtsgericht München ein Restrukturierungsvorhaben nach dem StaRUG anzuzeigen.

Die angestrebte Restrukturierung verfolgt das Ziel, die Leistungsfähigkeit der Gesellschaft wiederherzustellen. Durch eine gezielte Neuausrichtung der Kapitalstruktur soll die kurzfristige Liquiditätslage verbessert, die Fremdkapitalbelastung reduziert und die Eigenkapitalbasis gestärkt werden.

Nach dem Restrukturierungskonzept soll eine Anpassung der von der Hauptgläubigerin gewährten Schuldscheindarlehen erfolgen. Dies umfasst einen Forderungserlass in Höhe von insgesamt EUR 3.500.000, wobei EUR 500.000 im Jahr 2025 und jeweils EUR 1.500.0000 in den Jahren 2026 und 2027 erlassen werden. Ferner werden die jährlichen Zinsen ab Juli 2026 auf 3% p.a. reduziert. Im Zeitraum zwischen August 2025 und Juni 2026 sind keine Zinszahlungen geschuldet. Die Laufzeit der Darlehen wird bis mindestens 2030 verlängert.

Das Restrukturierungskonzept sieht außerdem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der voxeljet AG auf null vor. Die Umsetzung führt zum kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der voxeljet AG.

Im Anschluss erfolgt eine Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre. Die neuen Aktien werden von der Hauptgläubigerin als Investor gezeichnet, die im Rahmen der Kapitalerhöhung neue Eigenmittel in Höhe von EUR 2.500.000 einbringt.

Die geplanten Maßnahmen auf der Fremd- und Eigenkapitalseite sind darauf ausgelegt, das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und wirtschaftlich tragfähig aufzustellen.

Da nicht überwiegend wahrscheinlich ist, dass die im Restrukturierungsvorhaben jeweils vorgesehenen Kapitalmaßnahmen die erforderliche Zustimmung der Hauptversammlung (mindestens 75% des anwesenden Grundkapitals) erreichen werden, soll das Restrukturierungsvorhaben unter Anwendung des StaRUG umgesetzt werden.

Die Gesellschaft wird zusammen mit ihren Beratern auf dieser Grundlage kurzfristig die weitere Dokumentation vorbereiten. Die Umsetzung der Vereinbarung über das Restrukturierungskonzept wird noch unter dem Vorbehalt üblicher Vollzugsbedingungen stehen.

Die Aufstellung, Testierung und Veröffentlichung eines Jahres- und Konzernabschlusses der voxeljet AG werden erst wieder möglich sein, wenn die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts gesichert ist. Daher wird sich die Veröffentlichung des Jahres- und Konzernabschlusses 2024 verzögern und kann frühestens in der zweiten Augusthälfte 2025 erfolgen.

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 30.04.2025

Net Asset Value

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 30.04.2025


Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 30.04.2025 3,07 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,08 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 32,25% unter dem Inventarwert vom 30.04.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 30. April 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
K+S AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Data Modul AG,
Centrotec SE.

Weleda AG: Weleda berichtete über ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2024, in dem das Jahresergebnis fast verdoppelt wurde (entspricht aktuell einem KGV von 7). Der Hauptversammlung 2025 wird eine kräftige Erhöhung der Dividende von 70 auf 190 Schweizer Franken je Partizipationsschein vorgeschlagen.

1&1 AG: Die Muttergesellschaft United Internet hat ihren Anteil an 1&1 von 78,3% auf 80,8% aufgestockt.

K+S AG: Der Kaliproduzent hat vor dem Hintergrund der positiven Kalipreisentwicklung die EBITDA- und Cashflow-Prognose 2025 angehoben.

Siltronic AG: Der Hersteller von Siliziumwafern berichtete über ein solides 1. Quartal 2025 mit Umsatzerlösen über der Markterwartung. Allerdings ist der kurzfristige Ausblick getrübt und es wird mit einer vergleichsweise schwächeren Geschäftsentwicklung im 2. und 3. Quartal 2025 gerechnet.

HelloFresh SE: Im Rahmen der Q1-Zahlen berichtete HelloFresh im Segment Fertiggerichte (RTE) über eine verlangsamte Wachstumsdynamik. Das Segment Kochboxen hingegen wies eine gesteigerte Profitabilität aus, ein Ergebnis des konzernweiten Effizienzprogramms. Florian Schuhbauer, Mitgründer des neuen Ankeraktionärs Active Ownership Capital, soll von der Hauptversammlung am 06. Juni 2025 in den Aufsichtsrat der HelloFresh SE gewählt werden.

Württembergische Lebensversicherung AG: Der Lebensversicherer des W&W-Konzerns zahlt für das abgelaufene Geschäftsjahr eine Dividende in Höhe von 1,65 EUR je Aktie (Vorjahr: 0,83 EUR je Aktie). Die Scherzer & Co. AG ist mit mehr als 1% an der Württembergische Lebensversicherung AG beteiligt.

Bank Austria Creditanstalt AG: Das Handelsgericht Wien hat im bereits 18 Jahre laufenden Spruchverfahren die Barabfindung erstinstanzlich um 24,60 EUR auf 154 EUR angehoben. Dies würde bei einer rechtskräftigen Entscheidung für die Scherzer & Co. AG eine Nachzahlung von ca. 1,8 Mio. EUR zzgl. Zinsen bedeuten.

Rocket Internet SE: Ebenso wie die Scherzer & Co. AG hat die RM Rheiner Management AG das Auskunftserzwingungsverfahren zur Hauptversammlung 2024 vor dem Landgericht Berlin in erster Instanz gewonnen. Danach wird Rocket Internet verpflichtet, eine Fülle von Fragen u.a. zur Bewertung und zur Beteiligungshöhe der wichtigsten Investments der Gesellschaft zu beantworten.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand

Noratis AG: Gerichtliche Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgt

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 30. April 2025 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) (“Noratis“) gibt bekannt, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main auf Antrag der Gesellschaft gemäß § 104 Abs. 1 AktG Herrn Daniel Mair, Geschäftsführer der Accuracy GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Herrn Daniel Löhken, Rechtsanwalt, und Herrn Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund a.D. und Geschäftsführer Ambiscara Inspiration Transformationskontor, zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt hat. Die Bestellung endet mit Ablauf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. Die bestellten Mitglieder beabsichtigen, sich auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung zur Wahl zu stellen und das Mandat fortzuführen.

Die gerichtliche Bestellung der neuen Aufsichtsratsmitglieder erfolgte, nachdem die bisherigen drei Mitglieder des Aufsichtsrats der Noratis ihr jeweiliges Mandat mit Wirkung zum 3. April 2025 nach dem Einstieg des neuen Großaktionärs ImmoWerk Holding GmbH vorzeitig niedergelegt hatten.

Your Family Entertainment AG: Jahresergebnis 2024 und erfolgreiche Finanzierungsmaßnahmen

Corporate News

Die Your Family Entertainment AG gibt heute nach Abschluss des Prüfungsprozesses das Jahresergebnis 2024 bekannt. Die Umsatzerlöse aus dem Lizenzgeschäft, einschließlich der Einnahmen aus TV-Sendern, beliefen sich im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2024 auf T€ 2.660 im Vergleich zu T€ 2.820 im Vorjahr. Dies entspricht einem Rückgang von rund -6 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.
Der Jahresfehlbetrag 2024 betrug T€ -1.794 (Vj. Jahresfehlbetrag T€ -1.784).
Das EBITDA belief sich auf T€ -876 (Vj. T€ -943).
Damit sind im Geschäftsjahr 2024 im Wesentlichen Ergebnisse auf Vorjahresniveau 2023 erzielt worden.

Die Your Family Entertainment AG hat im Rahmen der gestrigen Ad-hoc-Mitteilung bereits die Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung bekannt gegeben. Der darin bezeichnete Investor hat allerdings zwischenzeitlich die Verhandlungsbereitschaft betreffend mögliche zukünftige Investitionen signalisiert, weshalb der Vorstand in Kürze die Gespräche wieder aufnehmen wird.

Auch hat der Vorstand in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat finanzielle Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzlage vorgenommen. So berichtete die Gesellschaft bereits am 23. April 2025 über die erfolgreiche Platzierung einer Wandelschuldverschreibung mit einem Bruttoemissionserlös in Höhe von € 2,4 Mio.

Des Weiteren konnte die Your Family Entertainment AG ein Verhandlungsergebnis mit Kartoon Studios, Inc., dem Mehrheitsaktionär der Gesellschaft, erzielen. Gegen Zahlung eines Betrages von US$ 400.000 erlässt hiernach Kartoon Studios, Inc. ihre Darlehensverbindlichkeit gegenüber der Gesellschaft in Höhe von € 1,3 Mio.. Der Differenzbetrag kann mit Wirkung für den Halbjahresabschluss 2025 der Gesellschaft erfolgswirksam als Einmalertrag vereinnahmt werden.

Mit den Maßnahmen ist die Finanzlage der Gesellschaft zufriedenstellend.

Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft können sich jetzt auf die Entwicklung des Geschäfts und weiteres Wachstum konzentrieren: 
  •  Reduzierung der operativen Kosten,
  •  Durchführung der geplanten Investitionen in Digitalisierung, Skalierung und neuen Content,
  •  Erschließung von internationalen Kanälen nach Verfügbarkeit der entsprechenden finanziellen Mittel sowie
  • Fokussierung auf Märkte mit starkem Wachstum.
München, den 30. April 2025,

Der Vorstand

Dienstag, 29. April 2025

Your Family Entertainment AG: Beendigung der am 29.11.2024 avisierten Kapitalerhöhung ohne Einzahlung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Am 29. November 2024 hatte der Vorstand der Your Family Entertainment AG im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung angekündigt, eine neue Kapitalerhöhung im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen und die neuen Aktien der Gesellschaft Ascent Capital bzw. deren Gesellschaft Spirit of the Game, a Series of Ascent Productions LP zum Erwerb anzubieten. Der genannte Investor hatte die Kapitalerhöhung gezeichnet. Die Kapitalerhöhung sollte bis spätestens bis Ende April 2025 durchgeführt worden sein. Der Investor ist seiner Verpflichtung zur Einzahlung der Eigenkapitalmittel nicht nachgekommen. Daher haben Vorstand und Aufsichtsrat heute beschlossen, die Kapitalerhöhung mit heutigem Datum ohne Kapitaleinzahlung zu beenden.

stock3 AG: Meilenstein erreicht: über 10 Millionen Trades über stock3 ausgeführt

Corporate News

- stock3 und brokerize knacken 10-Millionen-Trades-Marke

- Rund 559.000 Transaktionen über brokerize-Schnittstelle in Q1/2025

- +31 % im Vergleich zum Vorquartal, +25 % zum Vorjahresquartal

München, 29.4.2025 – Im ersten Quartal 2025 hat die Münchner stock3 AG einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Seit dem Start der Handelsmöglichkeit im Juni 2015 wurden über 10 Millionen Trades über die Plattformen und Apps von stock3 abgewickelt. Diese beeindruckende Zahl unterstreicht nicht nur den kontinuierlichen Erfolg des Angebots, sondern auch das große Vertrauen, das Nutzerinnen und Nutzer in die Handelsmöglichkeit setzen.

Allein im ersten Quartal dieses Jahres wurden rund 559.000 Trades über die 100%-Tochter brokerize GmbH ausgeführt – ein Anstieg von 31% gegenüber dem Vorquartal (Q4 2024: 426.215 Trades). Im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres bedeutet dies ein Wachstum von 25% (Q1 2024: 445.987 Trades). Diese dynamische Entwicklung zeigt, wie stark die Plattform mittlerweile im Trading-Alltag verankert ist.

Besonders überzeugt sind die Trader von den innovativen Funktionen, die den Handel komfortabler und effizienter gestalten. Features wie das intuitive Chart-Trading mit dem einzigartigen KO-Zertifikate-Modus bieten einen echten Mehrwert und sorgen für ein modernes, nutzungsorientiertes Handelserlebnis.

„Der Erfolg spiegelt wider, wie wichtig einfache und zugleich leistungsstarke Tools im Trading-Alltag sind. Wir freuen uns über das starke Wachstum und das anhaltend positive Feedback unserer Nutzerinnen und Nutzer“, sagt Robert Abend, Vorstand der stock3 AG.

Ebenfalls für Wachstum soll in Kürze ein weiterer Broker sorgen. Die Anbindung durch die brokerize befindet sich in den finalen Zügen. In wenigen Wochen kann beim neuen Broker über die Finanzmarktanalyse- und Tradingplattform gehandelt werden.

Über die stock3 AG

Der Münchner „FinTech“-Vorreiter wurde im Jahr 2000 als BörseGo gegründet und bietet Privat- und Geschäftskunden IT-Lösungen und redaktionelle Inhalte. Seine beiden erfolgreich etablierten Börsen- und Tradingportale GodmodeTrader und Guidants vereint das Unternehmen seit Herbst 2022 auf einer Webplattform: stock3 (www.stock3.com). Die Vision: die Homebase für anspruchsvolle Trader und aktive Anleger zu schaffen. Im März 2022 ging das Unternehmen selbst an die Börse. Die Aktien mit der ISIN DE000A0S9QZ8 sind im Qualitätssegment m:access der Börse München gelistet und unter anderem auch auf Xetra handelbar. Mehr unter https://inside.stock3.com

Nexus AG: Übermittlung eines Squeeze-Out-Verlangens durch Project Neptune Bidco GmbH

Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

Donaueschingen, 28. April 2025 - Die Project Neptune Bidco GmbH, eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von verbundenen Unternehmen der TA Associates Management, L.P. beraten und verwaltet werden, hat heute der Nexus AG (Symbol: NXU; ISIN: DE0005220909) ein Verlangen gemäß §§ 327a ff. AktG übermittelt, wonach die Hauptversammlung der Nexus AG über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Project Neptune Bidco GmbH als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-Out). Die Project Neptune Bidco GmbH hat der Nexus AG mitgeteilt, dass sie rund 95,16 % am Grundkapital der Nexus AG nach §§ 327a Abs. 2, 16 Abs. 2 Satz 2 AktG hält.

Die Höhe der Barabfindung wird, sobald von der Project Neptune Bidco GmbH festgelegt, mit einem konkretisierenden zweiten Verlangen mitgeteilt. Im Anschluss kann die Hauptversammlung, die den Übertragungsbeschluss fassen soll, einberufen werden. Die Nexus AG wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über den Zeitpunkt dieser Hauptversammlung informieren.

Sonntag, 27. April 2025

flatexDEGIRO AG: Lotter soll neuer Aufsichtsratsvorsitzender von flatexDEGIRO werden – Kontinuität durch Vorschlag zur Wiederwahl von Förtsch und Müller

Corporate | 25 April 2025 15:11

- Martina Pfeifer und Sarna Röser neue Kandidatinnen neben Hans-Hermann Lotter

- HV stimmt über Umwandlung in eine Europäische Aktiengesellschaft ab

Neben den amtierenden Aufsichtsräten Bernd Förtsch und Stefan Müller stellen sich bei der Hauptversammlung der flatexDEGIRO AG drei neue Kandidaten für eine dreijährige Amtszeit zur Wahl: Hans-Hermann Lotter, Martina Pfeifer und Sarna Röser. Das hat das Unternehmen im Zuge der Veröffentlichung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2025 bekanntgegeben. Vorbehaltlich seiner Wahl durch die Hauptversammlung soll Lotter neuer Vorsitzender des Aufsichtsrats werden. Zurzeit führt Müller das Gremium. Die Aufsichtsrätinnen Britta Lehfeldt und Aygül Özkan scheiden, wie bekanntgegeben, aus.

Lotter hat langjährige Erfahrung in leitender Tätigkeit im Bankgeschäft, unter anderem aus Mandaten in Beteiligungsgesellschaften des Private Equity Investors Advent International. Er verfügt außerdem über umfangreiche Expertise hinsichtlich Governance-Themen, internationaler M&A und Joint Ventures, strategischer Planung sowie Abschlussprüfung. Er ist unter anderem stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Aareal Bank, dem er seit 2022 angehört, und dort Mitglied in den Aufsichtsratsausschüssen Vergütungskontrollausschuss (stellvertretender Vorsitz), Präsidial- und Nominierungsausschuss sowie Prüfungsausschuss.

Pfeifer ist seit 2024 Verwaltungsrätin des Lebensmittel- und Getränkeherstellers Foster Clark Products und berät als Mitglied des Advisory Boards seit 2023 den nordeuropäischen Private Equity Fonds Verdane. Zuvor war sie beratend für Advent International und Goldman Sachs mit Fokus auf Finanzdienstleistungsunternehmen tätig. Röser ist designierte Nachfolgerin für die 1923 gegründeten Zementrohr- und Betonwerke Karl Röser & Sohn GmbH. Sie steht für die 4. Generation der Röser Unternehmensgruppe. Sie ist Gesellschafterin und Mitglied der Geschäftsleitung der Familienbeteiligungsgesellschaft FAIR VC, sowie Mitglied der Geschäftsleitung der zum Familienverbund gehörenden Röser FAM. Seit 2020 gehört sie dem Aufsichtsrat der Fielmann Group an.

Förtsch ist Gründer der heutigen flatexDEGIRO AG und hält direkt und indirekt leicht unter 20 % der Anteile der Gesellschaft. Dem Aufsichtsrat gehört er seit 2024 an. Müller ist seit dem Jahr 2017 Mitglied des Aufsichtsrats und aktuell Aufsichtsratsvorsitzender. Davor war er von 2002 bis 2015 Mitglied des Vorstands der Vorgängergesellschaft der flatexDEGIRO AG. Förtsch und Müller werden jeweils für eine Amtszeit von fünf Jahren vorgeschlagen, um gestaffelte Amtszeiten im Aufsichtsrat zu etablieren.

Rechtsformwechsel steht zur Abstimmung


Ein Sonderthema bei der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung ist die Abstimmung zum Rechtsformwechsel der flatexDEGIRO AG in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea, SE). Mit dem Rechtsformwechsel unterstreicht flatexDEGIRO seine Ausrichtung als paneuropäischer Online-Broker, der in 16 europäischen Ländern aktiv ist.

Wie gemeldet, will flatexDEGIRO auch für das Geschäftsjahr 2024 eine Dividende von 4 Cent je Aktie ausschütten und der Hauptversammlung einen entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluss vorschlagen. Das Unternehmen führt damit seine Dividendenpolitik unverändert fort.

Freitag, 25. April 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, Übernahmeangebot, Squeeze-out angekündigt
  • Accentro Real Estate AG: StaRUG-Verfahren angekündigt
  • alstria office REIT-AG: Squeeze-out zugunsten der BPG Holdings Bermuda Limited (Tochtergesellschaft der Brookfield Corporation), Hauptversammlung am 11. Februar 2025, Eintragung wegen Anfechtungsklage gegen Squeeze-out-Beschluss verzögert
  • APONTIS PHARMA AG: Investorenvereinbarung, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG
  • Beta Systems Software AG: Verschmelzung auf die SPARTA AG, Hauptversammlungen am 18. März (SPARTA) bzw. 20. März 2025 (Beta Systems)
  • Biotest AG: Delisting-Erwerbsangebot

  • CompuGROUP Medical SE & Co. KGaA: erfolgreiches Übernahmeangebot von CVC, Delisting-Angebot angekündigt
  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, Folgt Squeeze-out?

  • DATAGOUP SE: öffentliches Erwerbsangebot durch KKR
  • Deutsche Wohnen SE: BuG mit der Vonovia SE als herrschender Gesellschaft (Abfindung in Höhe von 0,7947 Aktien der Vonovia je Aktie der Deutsche Wohnen), Hauptversammlung am 23. Januar 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert
  • DFV Deutsche Familienversicherung AG: Delisting-Vereinbarung mit der Haron Holding S.A., erfolgreiches Übernahmeangebot
  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.)

  • GK Software SE: Squeeze-out zugunsten der Fujitsu ND Solutions AG, ao. Hauptversammlung am 23. März 2025
  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out

  • home24 SE: Squeeze-out zugunsten der RAS Beteiligungs GmbH (XXXLutz-Konzern) zu EUR 7,46 pro home24-Aktie, Eintragung am 4. März 2025 (Fristende: 4. Juni 2025)

  • Metro AG: Delisting-Erwerbsangebot der EP Global Commerce GmbH (Daniel Křetínský) in Höhe von EUR 5,33 je METRO-Aktie

  • New Work SE: Squeeze-out zugunsten der Burda Digital SE

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), Delisting angekündigt
  • niiio finance group AG: Delisting

  • OTRS AG: Mehrheitsübernahme durch EasyVista, Delisting-Übernahmeangebot angekündigt, Squeeze-out

  • Salzgitter AG: mögliches Übernahmeangebot durch die GP Günter Papenburg Aktiengesellschaft
  • SHS Viveon AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG
  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft angekündigt

  • Splendid Medien AG: Delisting-Übernahmeangebot
  • STEMMER IMAGING AG: Übernahmeangebot erfolgreich, Delisting mit Ablauf des 27. Dezember 2024, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, außerordentliche Hauptversammlung am 9. April 2025

  • SYNLAB AG: Squeeze-out zugunsten der Ephios Bidco GmbH (Cinven u.a.) angekündigt

  • Telefónica Deutschland Holding AG: erfolgreiches Erwerbsangebot der Telefónica Local Services GmbH, Telefónica-Konzern hält fast 97 %, Squeeze-out vorerst zurückgestellt (dürfte aber über kurz oder lang kommen)

  • Vectron Systems AG: öffentliches Erwerbsangebot und Business Combination Agreement, Delisting, nunmehr Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Abfindung in Höhe von EUR 10,93 bzw. Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,47 brutto/EUR 0,40 netto, Hauptversammlungen am 25. April 2025
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentgesellschaft Main Capital Partners angekündigt
  • Westag AG: Delisting-Erwerbsangebot der Broadview Industries AG
(Angaben ohne Gewähr) 

Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der MAN SE: Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MAN SE auf die zum VW-Konzern gehörende Hauptaktionärin TRATON SE hatte das LG München I mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 die Barabfindung je MAN-Stückaktie auf EUR 79,71 erhöht (+ 12,8 % im Vergleich zu der angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 70,68). 

Mehrere Antragsteller sowie die Antragsgegnerin TRATON SE haben gegen diesen erstinstanzlichen Beschluss Beschwerden eingelegt. Das über diese Beschwerden entscheidende Bayerische Oberste Landesgericht hat nunemhr mit Verfügung vom 23. April 2025 seinen Zeitplan vorgelegt. Demnach können die Beschwerdeführer ihre Beschwerden bis zum 25. Juli 2025 (ergänzend) begründen. Darauf kann bis zum 27. Oktober 2025 erwidert werden. Die gemeinsame Verteterin kann sodann bis zum 26. Januar 2026 Stellung nehmen.

BayObLG, Az. 101 W 47/25
LG München I, Beschluss vom 20. Dezember 2024, Az. 5 HK O 12085/21
Mähner, M. u.a. ./. TRATON SE
121 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TRATON SE:
Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer, 60322 Frankfurt am Main

CLEEN Energy: Widerruf der Zulassung - 25.04.2025

Der letzte Handelstag der CLEEN Energy AG im Marktsegment standard market continuous der Wiener Börse ist Freitag, der 25. April 2025.

Name                          CLEEN Energy AG
ISIN                             AT0000A38M45
Letzter Handelstag      25. April 2025
Markt                           Amtlicher Handel
Marktsegment             standard market continuous

Accentro Real Estate AG beginnt mit der Implementierung der Restrukturierungslösung

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Berlin, 25. April 2025 – Nach der am 29. März 2025 erzielten Grundsatzeinigung über eine umfassende Restrukturierungslösung hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates heute beschlossen, mit der Implementierung der Restrukturierungslösung zu beginnen.

Dies beinhaltet zunächst die kurzfristige Anzeige eines Restrukturierungsvorhabens nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz („StaRUG“) beim zuständigen Amtsgericht Berlin.

Um die erfolgreiche Implementierung der Restrukturierungslösung mit Blick auf die zum 30. Juni 2025 fällig werdenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht zu gefährden, hat Accentro heute beschlossen, eine weitere Änderung der Anleihebedingungen einzuleiten, die eine Anpassung der relevanten Rückzahlungsverpflichtungen und Zinsfälligkeiten in Form eines Aufschubs bis zum 30. September 2025 vorsieht.

Entsprechende Bekanntmachungen bezüglich der Einladung zur Abstimmung ohne Versammlung gemäß dem deutschen Schuldverschreibungsgesetz werden den Inhabern der Anleihe 2020/2026 zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

Blue Cap AG: Großaktionär PartnerFonds schafft Grundlage für weiteren Fortschritt bei der Verwertung des Blue Cap Aktienpakets

Corporate News

- Großaktionär PartnerFonds AG i.L. plant, seinen Aktionären einen Aktientausch in Blue Cap Aktien zum Verkehrswert anzubieten

- Gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingen sollen in der Hauptversammlung der PartnerFonds AG geschaffen werden

- Maßnahmen bedeuten Fortschritt bei der kursschonenden Verwertung des Blue Cap Aktienpakets

- Weiterhin stabiles Aktionariat der Blue Cap mit drei langfristig orientierten Ankeraktionären


München, 25. April 2025 – Der sich in Liquidation befindende Großaktionär PartnerFonds AG („PartnerFonds“) teilte der Blue Cap AG („Blue Cap“) seine Pläne mit, seinen Aktionären künftig den Tausch von PartnerFonds Anteilen in Blue Cap Aktien ermöglichen zu wollen. Basis für den Tausch soll der Verkehrswert der Blue Cap Aktie bilden. Die notwendigen gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen für das Aktientauschangebot sollen auf der Hauptversammlung von PartnerFonds am 2. Juni 2025 zur Abstimmung gestellt werden. Dem möglichen Aktientauschangebot geht die Entscheidung der Aktionäre zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten sowie der Ablauf einer gesetzlichen Sperrfrist und die Bewertung durch einen externen Gutachter voraus. PartnerFonds teilte der Blue Cap mit, dass es aus diesem Grund aktuell noch keine weiteren Details zu dem Umtauschangebot gibt. Der Anteil von PartnerFonds am Grundkapital der Blue Cap AG beträgt aktuell 27,1%.

Diese von PartnerFonds initiierte Maßnahme ist ein weiterer Schritt in dessen Verwertungsprozess. Gleichzeitig bestätigt PartnerFonds damit sein regelmäßig kommuniziertes Ziel, die Beteiligung an der Blue Cap kursschonend zu veräußern.

Die Anteile der übrigen Ankeraktionäre der Blue Cap teilen sich folgendermaßen auf:

  • JotWe GmbH 15,2%
  • Kreissparkasse Biberach 13,6%
  • Schüchl GmbH 10,5%

Dr. Henning von Kottwitz, CEO der Blue Cap, kommentiert: „Die Pläne von PartnerFonds bestätigen, dass die Beteiligung an der Blue Cap geordnet und marktverträglich verwertet wird. Die durch PartnerFonds angestoßenen Schritte sind somit auch für die Blue Cap ein positives Signal. Sie eröffnen zudem die Chance, den Kreis unserer Aktionäre zu erweitern. Mit unseren drei langfristig orientierten Ankeraktionären bleibt unsere Aktionärsstruktur dabei stabil.“

Über die Blue Cap AG

Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an sechs Unternehmen aus den Branchen Klebstoff- und Kunststofftechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 1.000 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de

Donnerstag, 24. April 2025

Vonovia SE: Anfechtungsklage gegen Beschlussfassung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE

Vonovia SE
Bochum
ISIN: DE000A1ML7J1 / WKN: A1ML7J

Bekanntmachung gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt, dass drei Aktionäre unserer Gesellschaft jeweils Anfechtungsklage, hilfsweise Nichtigkeitsklage und äußerst hilfsweise Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit gegen den folgenden Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Vonovia SE vom 24. Januar 2025 erhoben haben: Beschluss über die Zustimmung zum Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE, über die Schaffung eines Bedingten Kapitals 2025 und die entsprechende Änderung der Satzung durch Einfügung eines § 6a.

Die Klagen sind rechtshängig beim Landgericht Dortmund - 20. Kammer für Handelssachen - unter dem Aktenzeichen 20 O 3/25. Bisher ist ein Termin zur mündlichen Verhandlung noch nicht bestimmt worden. 

Bochum, im April 2025
Vonovia SE
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 17. April 2025

Mittwoch, 23. April 2025

BGH: Keine Überprüfung des Umtauschverhältnisses bei der Verschmelzung von Genossenschaftsbanken

Amtlicher Leitsatz:

Geschäftsguthaben im Sinn von § 85 Abs. 2 UmwG ist der Nominalwert der Beteiligung des Mitglieds an der Genossenschaft, d.h. der bilanziell auszuweisende Betrag, den das Mitglied tatsächlich auf den oder die Geschäftsanteile eingezahlt hat, zu- bzw. abzüglich etwaiger Gewinn- oder Rückvergütungsgutschriften und Verlustabschreibungen. Eine wirtschaftliche Bewertung des "inneren Werts" des Geschäftsguthabens unter Einbeziehung von Rücklagen oder stillen Reserven der Genossenschaft findet nicht statt.

BGH, Beschluss vom 18. März 2025 - II ZB 7/24 -
OLG BayObLG München
LG Nürnberg-Fürth

Die Anzahl der Genossenschaftsbanken hat sich in den letzten Zeit deutlich reduziert, meist durch Fusion zweier oder mehrerer Volks- und Raiffeisenbanken. In einem Verschmelzungsfall, eine Fusion zur VR-Bank Metropolregion Nürnberg eG, bei dem ein entsprechender Spruchantrag auf Überprüfung des Umtauschverhältnisses gestellt worden war, hatten sowohl das LG Nürnberg-Fürth wie auch das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) ein Spruchverfahren für nicht statthaft gehalten, wie berichtet: https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/03/bgh-entscheidet-zur-statthaftigkeit.html

Die vom BayObLG ausdrücklich zugelassene Rechtsbeschwerde hat der BGH im letzten Jahr angenommen, siehe: SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis: BGH nimmt Rechtsbeschwerde zur Statthaftigkeit eines Spruchverfahrens bei der Fusion von Genossenschaftsbanken an

Rechtlicher Hintergrund der Auseinandersetzung ist das in § 85 UmwG verankerte Nominalwertprinzip, nach dem bei Genossenschaften in der Verschmelzungspraxis Geschäftsguthaben nahezu ausschließlich 1 : 1 zum Nominalwert getauscht werden (auch bei erheblichen Differenzen der tatsächlichen Werte). Der Antragsteller fühlte sich dadurch deutlich benachteiligt, da der innere Wert seines Geschäftsguthabens an der übertragenden Genossenschaft durch Aufgehen des Vermögens in der aufnehmenden Genossenschaft geringer geworden sein. Nach dem verfassungsrechtlich durchaus problematischen Wortlaut des § 85 UmwG ist ein Spruchverfahren jedenfalls ausgeschlossen. Auch der gemeinsame Vertreter argumentierte, dass der Anwendungsbereich des § 1 SpruchG zwar vom Wortlaut nicht eröffnet sei. Diese Regelung sei jedoch nicht abschließend. § 85 UmwG sei nicht verfassungskonform und im Wege der teleologischen Reduktion eng auszulegen. Dies sieht der BGH anders und hält an dem Nominalwertprinzip fest. 

Your Family Entertainment AG platziert erfolgreich Wandelanleihe 2025/2028

Corporate News

München, 23.04.2025 - Die Your Family Entertainment Aktiengesellschaft (YFE), München, (WKN: A161N1, ISIN: DE000A161N14, Kürzel: RTV) hat am 31. März 2025 die Begebung einer Wandelanleihe im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 3.828.297,50, eingeteilt in bis zu Stück 1.531.319 auf den Inhaber lautende, untereinander gleichberechtigte Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 2,50 beschlossen.

Im Rahmen des Bezugsangebots, welches am 17.04.2025 endete, wurden insgesamt ca. 960.521 Wandelteilschuldverschreibungen gezeichnet, dies entspricht einer Quote von rund 62,7 %. Der Ausgabebetrag beträgt EUR 2,50 je Stück, der Bruttoemissionserlös beträgt somit ca. 2,4 Mio. EUR.

Der Emissionserlös wird u.a. zur Finanzierung von Wachstumsinitiativen sowie laufenden Prozessverbesserungen verwendet werden.