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Freitag, 2. Mai 2025

Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG: LG Nürnberg-Fürth bestellt zweiten gemeinsamen Vertreter

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu Verschmelzung der Vitesco Technologies Group AG auf die Schaeffler AG handelt sich allerdings um eines der ersten Verfahren, bei denen nach der neuen Rechtslage sowohl Aktionäre der übertragenden Gesellschaft (Vitresco) wie auch der übernehmenden Gesellschaft (Schaeffler) eine Überprüfung des Umtauschverhältnisses beantragen konnten und auch beantragt haben. 
 
Von Antragstellern wurde daher vorgetragen, dass insoweit sich gegenseitig ausschließende Antragsziele verfolgt würden (Verbesserung zugunsten von Vitesco bzw. zugunsten von Schaeffler). Der gemeinsame Vertreter müsse daher frühzeitg entscheiden, welchen Antrag bzw. welche Antragspostion er unterstütze. Er könne sich dann aber nicht glaubhaft für die Postion der nicht-antragstellenden Aktionäre im anderen Antragsverfahren einsetzen. Insoweit scheine es erforderlich, einen zweiten gemeinsamen Vertreter zu bestellen und festzulegen, für welche Antrasgtellerseite konkret der jeweilige gemeinsame Vertreter tätig werden solle. 
 
Das LG Nürnberg-Fürth hat daher mit Beschluss vom 30. April 2025 Herrn Rechtsanwalt Dr. Lauber zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Dieser soll die Interessen der Antragsberechtigten der Antragsgegnerin Schaeffler AG wahren. Der zuvor bestellte gemeinsame Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, vertritt dagegen die Interessen der ehemaligen Vitesco-Aktionäre.
 
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 5696/24
Hansainvest Hanseatische Investment GmbH u.a. ./. Schaeffler AG
31 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin (für ehemalige Vitesco-Aktionäre)
 RA Dr. Georg Lauber, 53639 Königswinter(für frühere Schaeffler-Aktionäre)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

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