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Die beiden Blogs "SpruchZ: Spruchverfahren Recht & Praxis" und "SpruchZ: Shareholders in Germany" (ausgewählte Beitr...

Mittwoch, 6. September 2023

Bekanntmachung des Squeeze-outs bei der Nikon SLM Solutions AG (vormals: SLM Solutions Group AG)

Nikon SLM Solutions AG
Lübeck
(vormals: Nikon AM. AG)

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Nikon SLM Solutions AG, Lübeck
(vormals: SLM Solutions Group AG)

ISIN DE000A111338
WKN A11 133

Die ordentliche Hauptversammlung der Nikon SLM Solutions AG (zum Zeitpunkt der Hauptversammlung noch firmierend unter SLM Solutions Group AG) mit Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 13827 HL („SLM“) vom 13. Juli 2023 hat u. a. die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der SLM („Minderheitsaktionäre“) auf die Nikon AM. AG mit Sitz in Lübeck, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 23829 HL und nunmehr firmierend unter Nikon SLM Solutions AG ( „Hauptaktionärin“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).

Der Übertragungsbeschluss ist am 1. September 2023 in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck (HRB 13827 HL) mit dem Vermerk eingetragen worden, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung der SLM auf die Hauptaktionärin im Handelsregister der Hauptaktionärin wirksam wird (§ 62 Abs. 5 Satz 7 UmwG). Die Verschmelzung der SLM als übertragende Gesellschaft mit der Hauptaktionärin als übernehmende Gesellschaft ist ebenfalls am 1. September 2023 in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck und auch am 1. September 2023 in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Lübeck eingetragen worden. Damit sind gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327e Abs. 3 Satz 1 AktG alle Aktien der Minderheitsaktionäre der SLM auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 18,89 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der SLM. Die festgelegte Barabfindung ist gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i.V.m. § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SLM beim Amtsgericht Lübeck, nicht jedoch vor dem Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin beim Amtsgericht Lübeck, an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der SLM ist am 1. September 2023 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ist ebenfalls am 1. September 2023 durch die Abrufbarkeit im Handelsregister bekannt gemacht worden.

Der vom Landgericht Lübeck mit Beschluss vom 18. April 2023 gemäß § 62 Abs. 5 Satz 8 UmwG i. V. m. 327c Abs. 2 Sätze 2 und 3 AktG ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer, die PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Duisburg, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.

Die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung wird von der Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt a.M., durchgeführt. Die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SLM brauchen für die Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung des Barabfindungsbetrags an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt Zug um Zug gegen Ausbuchung der Aktien der SLM über die jeweilige Depotbank. Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der SLM provisions- und spesenfrei sein.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der SLM gewährt werden.

Lübeck, im September 2023

Nikon SLM Solutions AG
(vormals: Nikon AM. AG)
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 6. September 2023
 
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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

fashionette AG: Hauptversammlung genehmigt Zusammenführung mit der The Platform Group

Düsseldorf, 6. September 2023. Die fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1) („Gesellschaft“), eine führende E-Commerce Gruppe für Luxus-Produkte in Europa, hat heute erfolgreich die auf Verlangen der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden (“The Platform Group“) einberufene außerordentliche Hauptversammlung durchgeführt. Die Aktionäre nahmen die Beschlussvorschläge der Großaktionärin The Platform Group mit sehr großen Mehrheiten an: Es stimmten rund 97 % für die Sachkapitalerhöhung. Zum Zeitpunkt der Abstimmung waren rund 53,38 % des Grundkapitals vertreten.

Insbesondere stimmten die Aktionäre für die Maßnahmen zur Zusammenlegung der fashionette AG mit der The Platform Group GmbH & Co. KG, Wiesbaden. Dazu wird The Platform Group im Rahmen einer Kapitalerhöhung mittels Sacheinlage in Höhe von EUR 11.073.852,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts in die fashionette AG eingebracht werden. Die Aktionäre stimmten in diesem Zusammenhang auch für die Umfirmierung der fashionette AG in The Platform Group AG.

Die Zusammenführung wird auf Basis der gutachtlichen Stellungnahme des Wirtschaftsprüfers Russler GmbH erfolgen. Demnach wurde für die The Platform Group ein Wert von EUR 155,6 Mio. und für die fashionette AG ein Wert von EUR 87,1 Mio. ermittelt, dementsprechend ein Wertverhältnis von 1 zu 1,7861. Die zusammengeführte Gesellschaft wird im Ergebnis ein Grundkapital von EUR 17.273.852,00 haben.

Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender der fashionette AG: „Durch die rund 97%ige Rückendeckung der Hauptversammlung zur Zusammenführung der Aktivitäten beider Gesellschaften entsteht mit der künftigen The Platform Group AG ein neues Plattformunternehmen an der Börse. Wir sind hoch profitabel, wachsen auch in einem ambitionierten Umfeld und investieren aktiv in Softwareentwicklung. Mit 17 Branchen – sowohl B2C als auch B2B – sind wir breit aufgestellt, über 5.200 Partner sind bei uns live. Die erfolgreichen Aktivitäten von fashionette werden wir fortführen und mit dem Eintritt in das Plattformgeschäft mit Luxus-Mode beschleunigen, der Start hierfür erfolgt Ende September.“

Über die fashionette AG: 

Die fashionette AG ist eine führende europäische, datengesteuerte E-Commerce Gruppe für Luxus-Modeaccessoires. Auf den Online-Plattformen fashionette.com und brandfield.com bietet die fashionette-Gruppe nicht nur Inspiration, sondern auch ein ausgewähltes Sortiment an Luxus-Modeaccessoires, wie Handtaschen, Schuhe, Kleinlederwaren, Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck von mehr als 300 Marken, einschließlich Eigenmarken. Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bereich Modeaccessoires hat die fashionette AG eine innovative proprietäre IT- und Datenplattform entwickelt, die mithilfe modernster Technologien und künstlicher Intelligenz Kunden in ganz Europa den personalisierten Online-Einkauf von Luxus-Produkten ermöglicht. Weitere Informationen zur fashionette AG finden Sie unter corporate.fashionette.com oder auf den Online-Plattformen www.fashionette.com und www.brandfield.com.

Dienstag, 5. September 2023

Suchfunktion für die Blog-Inhalte

Wenn Sie gezielt Informationen zu einzelnen Spruchverfahren, Strukturmaßnahmen, Übernahmen bzw. Firmen suchen, können Sie die Suchfunktion (Feld links oben mit der Lupe) nutzen. Sie können insbesondere nach Firmen, Beteiligten, WKN, Aktenzeichen, Gerichten etc. suchen.

Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.

Spruchverfahren zum BuG mit der Schaltbau Holding AG: Entscheidungsverkündung am 19. April 2024

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BuG) der Voltage BidCo GmbH mit der Schaltbau Holding AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das LG München I die Sache am 31. August 2023 verhandelt. Dabei wurden die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer und Herr Steuerberater Klaus Jürgens, angehört. Die Vertragsprüfer wurden gebeten, die zugesagte ergänzende Stellungnahme bis zum 9. Oktober 2023 bei Gericht einzureichen.

Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde bestimmt auf Freitag, den 19. April 2024, 9:00 Uhr.

Die herrschende Gesellschaft Voltage BidCo GmbH ist ein Investitionsvehikel des Privat-Equity-Investors Carlyle. Carlyle hatte 2021 die Aktienmehrheit an Schaltbau übernommen und eine Delisting-Angebot in Höhe von von 53,50 EUR abgegeben. Im Rahmen des BuG wird ein vertraglicher Ausgleich gem. § 304 AktG von EUR 2,16 brutto je auf den Namen lautende Stückaktie der Gesellschaft (Ziffer 4 des BuG) und die gem. § 305 AktG auf EUR 50,33 je Stückaktie festgelegte Abfindung angeboten. Die Schaltbau-Aktie notierte zuletzt über EUR 60,-.

LG München I, Az. 5 HK O 9734/22
Dreier, S. u.a. ./. Voltage BidCo GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Merkwürdiges Kaufangebot für Aktien der Bauer AG

Adam Investment Managers GmbH & Co. KG
Düsseldorf

Freiwilliges öffentliches Kaufangebot an die Aktionäre der Bauer AG
Wertpapierkennnummer: 516810, ISIN: DE0005168108

Die Adam Investment GmbH & Co. KG, Düsseldorf, bietet den Aktionären der Bauer AG an, deren
Aktien (WKN 516810, ISIN: DE0005168108) zu einem Preis von 9,50 EUR je Aktie zu erwerben. Die
Mindestabnahme beträgt 5000 Aktien.

Das Angebot ist zunächst auf 50.000 Aktien begrenzt. Bei größeren Stückzahlen bitte anfragen. Im
Übrigen erfolgt die Annahme in der Reihenfolge des Eingangs der Annahmeerklärungen. Es werden
ausschließlich Aktien angenommen, die bis zum Fristdatum 20.06.2023 erworben wurden.

Aktieninhaber können dieses Angebot nur innerhalb der Annahmefrist annehmen. Die
Annahmeerklärung und den Aktienkaufvertrag können Sie über uns anfordern. Das Angebot endet
am 30.09.2023, 18:00 Uhr.

Das öffentliche Kaufangebot sowie die auf dieser Basis abgeschlossenen Kaufverträge unterliegen
deutschem Recht. Dieses Angebot richtet sich nicht an Anteilsinhaber in einer Jurisdiktion, in der
dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstößt.

Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, dies bis spätestens 30.09.2023,
18:00 Uhr gegenüber der Adam Investment, Düsseldorf, per E-Mail:

...@mail.de

zu erklären, und die Aktien auf das vorgegebene Depot der Adam Investment GmbH & Co. KG zu
übertragen. Der Kaufpreis wird unverzüglich nach Eingang der Aktien auf ein vom Aktionär zu
benennendes Bankkonto überwiesen.

Düsseldorf, 23. August 2023

Die Geschäftsführung 

Quelle: Bundesanzeiger vom 25. August 2023

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Anmerkung der Redaktion:

Das Kaufangebot macht auf uns insgesamt einen etwas unseriösen Eindruck. Wirtschaftlich macht ein Erwerb deutlich über den Kursen (allerdings nur im Freiverkehr) und mit der angegebenen Mindestabnahme aus unserer Sicht wenig Sinn. Für uns ist auch nicht nachvollziehbar, weshalb die anzudienenden Aktien vor dem 20. Juni 2023 gekauft worden sein müssen. Wir empfehlen eine sorgfältige Prüfung.

Von der biblisch klingenden Firma Adam gibt es ein ähnliches Kaufangebot für Aktien der GK Software (WKN 757142, ISIN: DE0007571424), ebenfalls deutlich über den aktuellen Kursen.

Montag, 4. September 2023

InVision AG beantragt Wechsel in den General Standard des regulierten Marktes der Deutschen Börse

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Düsseldorf, 31. August 2023 – Der Vorstand der InVision AG (ISIN: DE0005859698) hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.

Der Wechsel in den General Standard wird mit Ablauf von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse auf der Website der Deutschen Börse (www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der InVision AG zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) unberührt.

Durch den Segmentwechsel und den damit verbundenen Wegfall der erweiterten Marktfolgeplichten sollen Kosteneinsparungen realisiert werden.

Über InVision:

Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität und Qualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. Zur InVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum Workforce Management für Contactcenter, und The Call Center School, ein Cloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) ist im Prime Standard Segment an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Weitere Informationen unter: www.ivx.com 

Nikon SLM Solutions AG: Eintragung des Squeeze-out in das Handelsregister. Umfirmierung in Nikon SLM Solutions AG.

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Lübeck - 4. September 2023. Die Nikon SLM Solutions AG (vormals "SLM Solutions Group AG" und nachfolgend die "Gesellschaft") wurde am 1. September 2023 darüber informiert, dass der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Nikon AM. AG als Hauptaktionärin eingetragen wurde und damit heute wirksam geworden ist. Gleichzeitig wurde die Verschmelzung der Gesellschaft mit der Nikon AM AG (zukünftig firmierend als "Nikon SLM Solutions AG") eingetragen und ist damit ebenfalls heute wirksam geworden.

Mit diesen Eintragungen hat die SLM Solutions Group AG aufgehört zu existieren und Nikon SLM Solutions, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Nikon Corporation, wurde zum Gesamtrechtsnachfolger der Gesellschaft. Infolgedessen werden die Aktien des Unternehmens mit sofortiger Wirkung automatisch von der Frankfurter Wertpapierbörse genommen.

Sam O'Leary, CEO von SLM Solutions, sagte: "Wir freuen uns über den Abschluss des Squeeze-Out-Verfahrens, das dazu beitragen wird, erhebliche Kosten für die Börsennotierung einzusparen und das Team dabei zu unterstützen, das zu tun, was es am besten kann - die Grenzen der Fertigung zu erweitern. Unser neuer Name "Nikon SLM Solutions AG" ermöglicht es uns, von der globalen Markenpräsenz eines Technologiekonzerns wie Nikon zu profitieren, während wir gleichzeitig unser eigene reiche Historie in der Branche beibehalten."

Über Nikon SLM Solutions 

Nikon SLM Solutions AG ist ein globaler Anbieter von integrierten Lösungen für die metallbasierte additive Fertigung. Seit seiner Gründung ist das Unternehmen führend in der Industrie und treibt die Zukunft der metallisierten additiven Fertigung in allen wichtigen Branchen voran. Dabei steht der langfristige Erfolg der Kunden im Mittelpunkt. SLM Solutions verfügt über die weltweit schnellsten Maschinen für die metallbasierte additive Fertigung, die mit bis zu 12 Lasern ausgestattet sind und eine Fertigungsrate von 1000 ccm/h ermöglichen. Mit einem Portfolio von Systemen, das den Anforderungen jedes einzelnen Kunden gerecht wird, und einem Expertenteam, das in jeder Phase des Prozesses eng mit dem Kunden zusammenarbeitet, ist SLM Solutions führend bei der Investitionsrentabilität mit maximaler Effizienz, Produktivität und Rentabilität. SLM Solutions ist davon überzeugt, dass die additive Fertigung die Zukunft der Fertigung ist - und hat den Wunsch und die Fähigkeit, seine Kunden dorthin zu bringen - genau jetzt.

Nikon SLM Solutions AG ist ein Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland und Niederlassungen in Kanada, China, Frankreich, Indien, Italien, Japan, Singapur, Südkorea und den Vereinigten Staaten.

Weitere Informationen finden Sie unter www.slm-solutions.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Petro Welt Technologies AG: Informationen zur Auszahlung der Barablöse an Minderheitsaktionäre

Als Aktionär haben (sie) einen Anspruch auf Barabfindung von EUR 2,20 pro Aktie. Die Barabfindung ist am 9. Oktober 2023 fällig. Gemäß § 2 Abs 2 Gesellschafter-Ausschlussgesetz ist die Barabfindung ab dem der Beschlussfassung folgenden Tag bis zur Fälligkeit zu verzinsen. Für die Petro Welt Technologies AG heißt das, dass der Zinsenlauf am 28. Juni 2023 zu laufen begann. Der an diesem Tag geltende Basiszinssatz der OeNB ist maßgeblich, plus einen Aufschlag von 2 %. Am 28. Juni 2023 betrug der geltende Basiszinssatz 3,38 %. Sohin wird die Ihnen zustehende Barabfindung ab dem 28. Juni 2023 bis zur Fälligkeit mit 5,38 % p. a. verzinst.

Am Fälligkeitstag erfolgt die Überweisung der Barabfindung zuzüglich Zinsen in gesetzlicher Höhe auf die jeweiligen Verrechnungskonten der Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung der Anspruchszertifikate aus den Wertpapierdepots.

Mit der technischen Abwicklung der Auszahlung der Barabfindung wurde die UniCredit Bank Austria AG beauftragt. In ihrer Funktion als Zahlstelle wird sie dafür Sorge tragen, dass die depotführenden Banken der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre die entsprechenden anteiligen Summen aus der Barabfindung im Wege der OeKB erhalten. Im Zusammenhang mit der Auszahlung der Barabfindung besteht für Sie besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

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Anmerkung der Redaktion:

In Österreich beginnt die Verzinsung bereits ab dem Tag nach der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung (als maßgeblichen Stichtag für die Unternehmensbewertung), was systematisch Sinn macht.

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Petro-Welt-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Überprüfungsverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Sonntag, 3. September 2023

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der 1st RED AG: Sachverständigengutachten verzögert

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der 1st RED AG, Hamburg, hatte das LG Hamburg die Sache am 12. September 2019 verhandelt und dabei die sachverständigen Prüfer angehört. Anschließend hat das Gericht mit Beschluss vom 9. Oktober 2019 die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens angeordnet und mit Beschluss vom 15. November 2019 Herrn WP/StB Dr. Heiko Buck, 20355 Hamburg, zum Gutachter bestellt.

Mit diesem Gutachten konnte zunächst nicht begonnen werden, da kein ausreichender Kostenvorschuss eingezahlt war. Der Antragsgegnerin war von der Justizkasse eine Stundung und anschließend Ratenzahlung bewilligt worden. Der Sachverständige sollte daher Anfang 2022 mit seiner Arbeit beginnen. Da ihm aber noch nicht alle von ihm angeforderten Unterlagen/Informationen vorliegen, hat sich das Gutachten weiter verzögert. Das Gerichte teilte nunmehr mit, dass die nötigen Schritte in die Wege geleitet würden, damit der Sachverständige mit seiner Arbeit beginnen kann.

In seinem Beschluss vom 9. Oktober 2019 hatte das Gericht durchgreifende Zweifel an der bislang vorgenommenen Bewertung geäußert. Dies gelte insbesondere für die von EUR 28 Mio. auf lediglich EUR 2,8 Mio. wertberichtigte Darlehensforderung der Gesellschaft gegen die Antragsgegnerin. Der Sachverständige soll daher insbesondere feststellen, ob die Wertberichtigung aufgrund eines Verzichtsvertrags oder ohne einen solchen Vertrag erfolgte (Beschluss vom 15. November 2019, S. 7). 

LG Hamburg, Az. 403 HKO 128/18
Scheunert, F. u.a. ./. Garbe Holding GmbH & Co. KG
57 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Bernd Richter, Brock Müller Ziegenbein Rechtsanwälte mbH, 24568 Kaltenkirchen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Garbe Holding GmbH & Co. KG:
Rechtsanwälte Dr. Matzen & Partner, 20354 Hamburg
Auftragsgutachter: Ulrich Sommer
sachverständiger Prüfer: Cordes + Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Freitag, 1. September 2023

Halloren Schokoladenfabrik AG will Rechtsformwechsel in eine GmbH vorbereiten

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Wie mehrfach berichtet, will der Großaktionär der 1804 gegründeten Schokoladenfabrik aus Halle an der Saale (bekannt insbesondere durch die Halloren-Kugeln) seine Mitgesellschafter loswerden. Die Magrath Holdings S.à r.l. hat hierfür ihr Erwerbsangebot für Halloren-Aktien zu EUR 4,20 je Aktie bis zum Jahresende 2023 verlängert. 

In einem auf den 28. August 2023 datierten Schreiben an die Aktionäre beklagt sich der Vorstand über die unfairen Kunden, die nicht bereit seien, die gestiegenen Rohstoffpreise zu tragen. Man habe daher entsprechend der Maxime "kein fairer Preis = keine Produktion für nicht faire Kunden" die Produktion zurückgefahren. Dem entsprechend habe man "allein für den Monat Juli ca. eine halbe Million Euro Verlust gemacht".

Zumindest hat man nunmehr den überfälligen Jahresbericht für das Geschäftsjahr 2022 (mit einem Bilanzgewinn von über EUR 7 Mio. in diesem Jahr) fertiggestellt und zu einer Hauptversammlug eingeladen. Auf der nur virtuell stattfindenden Hauptversammlung am 7. November 2023 soll das Projekt eines Rechtsformwechsels vorangetrieben werden. Auf der Hauptversammlung steht an letzter Stelle ein entsprechender Zustimmungsbeschluss:

"9. Beauftragung des Vorstandes zur Vorbereitung eines Formwechsels der Halloren
Schokoladenfabrik AG in eine GmbH

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Vorstand wird beauftragt, alle Vorbereitungen einzuleiten, um die Gesellschaft in eine
GmbH umzuwandeln.“ "

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.08.2023

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.08.2023

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 31.08.2023 3,15 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,50 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 20,63% unter dem Inventarwert vom 31.08.2023. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. August 2023 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

Allerthal-Werke AG,
Lotto24 AG,
Rocket Internet SE,
K+S AG,
Data Modul AG,
Weleda AG PS,
RM Rheiner Management AG,
Horus AG,
ZEAL Network SE,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur.

Weleda AG: Tina Müller, die erfolgreiche Ex-Chefin von Douglas, wird ab Oktober CEO des weltweit führenden Herstellers von ganzheitlicher Naturkosmetik.

Data Modul AG: Auch für das 2. Quartal 2023 meldete unsere Beteiligung einen guten Geschäftsverlauf und ist aufgrund des hohen Auftragsbestands weiterhin zuversichtlich für die 2. Jahreshälfte. Allerdings ist der Auftragseingang um 22,9% gegenüber Vorjahr rückläufig.

ZEAL Network SE/Lotto24 AG: Deutschlands führender Online-Lotterievermittler, an dem die Scherzer & Co. AG langjährig beteiligt ist, hat für das 1. Halbjahr 2023 sehr gute Geschäftszahlen vorgelegt. Transaktionsvolumen, Umsatz und Anzahl der Neukunden konnten gesteigert werden. Im Juni startete außerdem das Angebot von Online-Games, die Prognose für das Gesamtjahr 2023 wurde bestätigt.

Apontis Pharma AG: Der Hersteller von Single Pills bestätigte die vorläufigen Zahlen für das 1. Halbjahr 2023 mit den bereits gemeldeten Umsatz- und Ergebnisrückgängen.

Pfeiffer Vacuum Technology AG: Der weltweit führende Anbieter von Vakuumlösungen hat für das 1. Halbjahr 2023 Rekordergebnisse gemeldet. Der bisherige Ausblick für das Gesamtjahr bleibt unverändert mit einer EBIT-Marge von 12%.

Der Vorstand


Über die Scherzer & Co. AG:

Die Scherzer & Co. AG ist eine in Köln ansässige Beteiligungsgesellschaft, die sich zum Ziel gesetzt hat, durch sowohl sicherheits- als auch chancenorientierte Investments einen langfristig angelegten Vermögensaufbau zu betreiben. Dabei sieht sich die Gesellschaft als eines der führenden notierten Beteiligungsunternehmen im Bereich Sondersituationen und Corporate Action.

Unter sicherheitsorientierten Gesichtspunkten werden Beteiligungen in Abfindungswerte und Value-Aktien eingegangen, bei denen der Börsenkurs nach unten abgesichert erscheint. Kursstabilisierende Merkmale können hierbei ein „natürlicher Floor“ bei angekündigten bzw. laufenden Strukturmaßnahmen sein oder eine exzellente Bilanz- und Ergebnisqualität im Bereich der Value Aktien.

Investiert wird ebenso in Unternehmen, die bei kalkulierbarem Risiko ein erhöhtes Chancenpotenzial aufweisen. Fokussiert wird insbesondere auf ausgewählte wachstumsstarke Gesellschaften, die ein nachhaltiges Geschäftsmodell aufweisen. Analysiert wird der Markt aber auch in Bezug auf Sondersituationen, die aus unterschiedlichsten Gründen attraktive Chance/Risikoverhältnisse bieten können. Darüber hinaus nimmt die Gesellschaft an aussichtsreichen Kapitalmaßnahmen oder Umplatzierungen teil.

Die Aktien der Scherzer & Co. AG notieren im Scale Segment der Frankfurter Wertpapierbörse, im Freiverkehr der Börsen Berlin, Düsseldorf, München und Stuttgart, im elektronischen Handelssystem Xetra sowie in Tradegate.

Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag mit der GSW Immobilien AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Berlin hat kürzlich in dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungsvertrag der Deutschen Wohnen AG (als herrschender Gesellschaft) mit der GSW Immobilien AG die Bruttoausgleichszahlung deutlich auf EUR 2,58 je GSW-Aktie erhöht. Mit der Erhöhung der Ausgleichszahlung folgte das Gericht Herrn Dipl.-Kfm. WP StB Christoph Wollny, den es mit der Erstellung eines schriftliches Sachverständigengutachtens beauftragt hatte, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2017/01/spruchverfahren-zum-beherrschungsvertra.html. In dem 2019 vorgelegten Gutachten berechnete er eine jährlichen Bruttoausgleichszahlung ("Garantiedividende") in Höhe von EUR 2,58 je GSW-Aktie - deutlich mehr als der angebotene Betrag von EUR 1,66 brutto. 

Gegen die erstinstanzliche Entscheidung des LG Berlin haben sowohl die Antragsgegnerin wie auch Antragsteller Beschwerden erhoben. Über diese entscheidet das Kammergericht als Oberlandesgericht für Berlin.

LG Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2023, Az. 102 O 49/14.SpruchG
Neugebauer u.a. ./. Deutsche Wohnen AG
67 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Klaus Rotter, c/o Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbH, 81379 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Deutsche Wohnen AG:
Rechtsanwälte Squire Patton Boggs (US) LLP, 10117 Berlin

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der VTG Aktiengesellschaft: LG Hamburg sieht angemessene Abfindung bei EUR 104,29 je VTG-Aktie

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei dem Waggonvermieter VTG Aktiengesellschaft hatte das LG Hamburg bei dem Verhandlungstermin am 10. November 2022 mitgeteilt, dass nach vorläufiger Einschätzung ein Betrag von EUR 108,- als angemessene Lösung für eine vergleichsweise Beilegung zu sehen sei. Dieser Vorschlag einer gütlichen Beilegung war von der Antragsgegnerin abgelehnt worden.

Mit Verfügung vom 28. Augsut 2023 hat das Gericht nunmehr mitgeteilt, den Unternehmenswert bei dem unmittelbar nach dem Squeeze-out erfolgten Weiterverkauf in Höhe von EUR 7 Mrd. (abzüglich Schulden) weiterhin für maßgeblich zu erachten. Bei einer Abzinsung für den Zeitraum 22. September 2021 bis 29. Juni 2022 (Abschluss der Verkaufverhandlungen) mit dem Kapitalisierungszinssatz aus dem Prüfbericht  in Höhe von 4,7 % ergebe sich ein Wert für den Bewertungsstichtag in Höhe von EUR 104,29 je Aktie. Man halte die Sache für entscheidungsreif. Eine weitere Anhörung der sachverständigen Prüfer sei nicht erforderlich. 

LG Hamburg, Az. 403 HKO 68/21
Rolle, T. u.a. ./. Warwick Holding GmbH
70 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Steffen Kraus, CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Warwick Holding GmbH:
Rechtsanwälte Sullivan & Cromwell LLP, 60311 Frankfurt am Main

11880 Solutions AG (ehemals telegate AG): 11880 Solutions AG beschließt Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen und übernimmt die Ormigo GmbH

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Essen, 30. August 2023 – Der Vorstand der 11880 Solutions AG (WKN 511880) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eine Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital gegen Sacheinlagen zu einem Ausgabepreis von EUR 1,05 je neuer Aktie und unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre durchzuführen, um den Pay-per-Lead-Anbieter Ormigo GmbH in Köln zu übernehmen.

Zur Zeichnung der Stück 1.000.000 neuen Aktien wurde allein die Euro Serve Media GmbH mit Sitz in Nürnberg zugelassen. Die Euro Serve Media GmbH ist Teil der Unternehmensfamilie Müller Medien, die über ihre Beteiligungsgesellschaft united vertical media GmbH wiederum mit 72,3 Prozent an der 11880 Solutions AG beteiligt ist.

Die 11880 Solutions AG und die Euro Serve Media GmbH werden ebenfalls am heutigen Tag den Übernahme- und Einbringungsvertrag über die Ormigo GmbH zu einem Einbringungswert von Euro 1.050.000,00 unterzeichnen. Der Vertrag stellt ein Geschäft mit einer nahestehenden Person der 11880 Solutions AG im Sinne des § 111a Abs. 1 AktG dar. Die Anteilseinbringung durch die Euro Serve Media GmbH übersteigt die für Related Party Transactions zu beachtende Schwelle gemäß § 111b Abs.1 AktG.

Die Werthaltigkeit der Sacheinlage wird im Sacheinlagenprüfbericht einer anerkannten deutschen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die gerichtlich als Sacheinlagenprüfer bestellt wurde, zum 30.08.2023 bestätigt.

Der Erwerb der Ormigo GmbH bietet der 11880 Solutions AG die Möglichkeit, das Geschäftsfeld Pay-per-Lead stärker zu erschließen, ihr Wachstum zu beschleunigen und Kosten für den weiteren Aufbau des Pay-per-Lead-Geschäfts einzusparen. Zugleich wird die 11880 Solutions AG Synergien wertschöpfen und Dienstleistungen, die derzeit externe Anbieter für die Ormigo GmbH erbringen, zentralisieren.

Das Grundkapital der 11880 Solutions AG erhöht sich durch die Ausgabe der neuen Aktien von derzeit EUR 24.915.200,00 um EUR 1.000.000,00 auf EUR 25.915.200,00. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2023 gewinnanteilsberechtigt und werden zum Börsenhandel im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen.

Donnerstag, 31. August 2023

Squeeze-out bei der onoff Aktiengesellschaft

SpiraTec AG
Speyer

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
onoff Aktiengesellschaft, Wunstorf
- WKN A32VN7 / ISIN DE000A32VN75 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der onoff Aktiengesellschaft, Wunstorf, vom 5. Juli 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin, die SpiraTec AG, Speyer, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2023 in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hannover (HRB 217616) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die SpiraTec AG übergegangen.
 
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft eine von der SpiraTec AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je auf den Namen lautende Stückaktie der onoff Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die KSB INTAX TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, als der mit Beschluss vom 13. April 2023 vom Landgericht Hannover ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin, geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung ist bei der
 
Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich im September 2023, vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres, Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
 
Speyer, im August 2023
 
SpiraTec AG
Vorstand
Frank Heines     Andreas Schadt  

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. August 2023
(WKN/ISIN korrigiert im Bundesanzeiger vom 26. September 2023)

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

ACCENTRO Real Estate AG: Schwierige Rahmenbedingungen beeinflussen erheblich Geschäftsverlauf im ersten Halbjahr; Prognose für 2023 ausgesetzt

- Prognose für 2023 ist aufgrund der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr und der anhaltend schwachen Marktentwicklung nicht erreichbar

- Abgabe eines fundierten und zuverlässigen Prognoserahmens ist gegenwärtig nicht möglich 

Berlin, 31. August 2023 – Das unverändert schwierige wirtschaftliche Umfeld hat den deutschen Wohnungsmarkt nach einem schwachen Jahresauftakt auch im zweiten Quartal des Jahres 2023 stark beeinträchtigt. Entsprechend lag das Investitionsvolumen in der Branche mit einem Minus von mehr als 60% deutlich unter dem Vorjahresniveau und markierte zugleich den niedrigsten Umsatz eines ersten Halbjahres seit 2011. Auch die Preise für Wohnimmobilien sind weiter gesunken, wenn auch zuletzt deutlich weniger dynamisch als in den letzten Quartalen.

Die schwierigen Rahmenbedingungen haben die Geschäftsentwicklung von ACCENTRO im ersten Halbjahr 2023 erheblich beeinflusst. Der Konzernumsatz sank im Berichtszeitraum auf 36,1 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 93,5 Mio. EUR). Dies ist vor allem auf den deutlichen Umsatzrückgang auf 26,7 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 84,8 Mio. EUR) im Segment „Handel und Privatisierung“ als Folge des seit dem zweiten Halbjahr 2022 deutlich rückläufigen Beurkundungsvolumens und auch der Preisentwicklung am Markt zurückzuführen. Ein erneutes Plus erzielten wiederum die Mieterlöse. Durch den weiteren Ausbau des Portfolios im letzten Jahr und Mieterhöhungen stieg der Umsatz um rund 17% auf 9,1 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 7,8 Mio. EUR).

Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich in den ersten sechs Monaten auf -9,4 Mio. EUR (Vergleichsperiode: 9,0 Mio. EUR). Der deutliche Rückgang gegenüber dem Vorjahreszeitraum ist ebenfalls maßgeblich durch die Entwicklung im Segment „Handel und Privatisierung“ bedingt. Positiv entwickelte sich hingegen das Ergebnis in der Vermietung durch eine deutliche Margenverbesserung.

Das Konzerngesamtergebnis sank auf -24,6 Mio. EUR (Vergleichsperiode: -2,3 Mio. EUR). Hier wirkte sich auch der durch die Refinanzierung der beiden Anleihen gestiegene Zinsaufwand aus. Das Ergebnis je Aktie betrug -0,75 EUR (Vergleichsperiode: -0,07 EUR). Die Eigenkapitalquote stieg per 30. Juni 2023 auf 28,4% (per 31. Dezember 2022: 28,2%).

Aufgrund der Geschäftsentwicklung im ersten Halbjahr, der nach wie vor äußerst angespannten Marktlage und der anhaltenden schwachen Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt, geht der Vorstand nicht mehr davon aus, dass die erstmals Ende April mit der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 abgegebene Prognose für das Geschäftsjahr 2023 (Umsatz: 100 – 120 Mio. EUR, EBIT: 0 – 2 Mio. EUR) erreicht werden kann. Zudem ist es dem Vorstand aufgrund des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes gegenwärtig nicht möglich, einen fundierten und zuverlässigen Prognoserahmen für das laufende Geschäftsjahr anzugeben. Die Prognose wird daher vorübergehend ausgesetzt. Für das Geschäftsjahr 2023 muss mit einer signifikanten Verringerung des Konzernumsatzes und des Konzernergebnisses vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Vergleich zur ursprünglichen Prognose gerechnet werden.

Eine Verbesserung der Marktsituation bedarf vor allem stabilerer Rahmenbedingungen. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Investoren wie auch Privatpersonen wieder eher zu Transaktionen bereit sind. Und hier spielen insbesondere die Entwicklung der Zinsen und der Wohnungspreise eine maßgebliche Rolle. Auch wenn mit weiteren Zinserhöhungen der Europäischen Zentralbank in diesem Jahr zu rechnen ist und von einer Bodenbildung bei den Preisen noch nicht gesprochen werden kann, scheint eine zunehmende Stabilisierung beider Faktoren möglich.

Jörg Neuß, CEO von ACCENTRO blickt zuversichtlich in die Zukunft: „Trotz der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage und deren Auswirkungen auf unsere Branche, zeigen die Fundamentaldaten, dass der deutsche Wohnungsmarkt intakt ist und ein großes Wachstumspotenzial hat. Der Bedarf an Wohnraum ist unverändert groß und trifft auf ein viel zu knappes Wohnungsangebot, das durch den massiven Einbruch im Neubau nochmals verschärft wird. ACCENTRO ist bestens positioniert, an diesem langfristigen Wachstum zu partizipieren. Als führendes Wohnungsprivatisierungsunternehmen in Deutschland mit einem attraktiven Immobilienportfolio sowie einem Wohnungsbestand, der ein großes Miet- und Wertsteigerungspotenzial bietet, sind wir gut für die kommenden Jahre aufgestellt.“

Über die ACCENTRO Real Estate AG

Die ACCENTRO Real Estate AG ist Wohninvestor und Marktführer in der Wohnungsprivatisierung in Deutschland. Das Immobilienportfolio umfasste per 30.06.2023 5.815 Einheiten mit einer Fläche von etwa 340.000 Quadratmetern. Der Buchwert des gesamten Portfolios betrug rund 600 Mio. EUR. Zu den regionalen Schwerpunkten zählen neben Berlin bedeutende mitteldeutsche Städte und Ballungsräume sowie die Metropolregion Rhein-Ruhr. Die Geschäftstätigkeit von ACCENTRO umfasst drei Kernbereiche. Dazu zählen der mieternahe Vertrieb von Wohnungen an private Eigennutzer und Kapitalanleger sowie der Verkauf von Immobilienportfolios an institutionelle Investoren, die Bewirtschaftung eines eigenen Immobilienbestands sowie Dienstleistungen für Dritte. Die Aktien der ACCENTRO Real Estate AG sind im Prime-Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert (WKN: A0KFKB, ISIN: DE000A0KFKB3). www.accentro.de

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • Aareal Bank AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Atlantic BidCo GmbH hält mehr als 90 %, Squeeze-out?

  • ADLER Real Estate AG: Squeeze-out zu EUR 8,76 je Aktie zugunsten der Adler Group S.A., Hauptversammlung am 28. April 2023, Eintragung bislang durch Anfechtungsklagen verzögert, Gerichtsentscheidung bis Oktober erwartet 
  • Aves One AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, HV wohl im November 2023
  • Biotest AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, übernahmerechtlicher Squeeze-out der Stammaktien beantragt, erstinstanzlich vom LG Frankfurt am Main mit Beschluss vom 27. Oktober 2022 gebilligt, nach Beschwerden bevorstehende abschließende Entscheidung durch das OLG Frankfurt am Main (Az. 20 WPüG 1/23)

  • DISO Verwaltungs AG (zuvor: Matica Technologies AG, ehemals: Digital Identification Solutions AG): Erwerbsangebot der Matica Technologies Group SA

  • fashionette AG: "Zusammenführung" mit der The Platform Group über eine Sachkapitalerhöhung
  • GERRY WEBER International AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Kapitalherabsetzung auf Null

  • Halloren Schokoladenfabrik AG: Rechtsformwechsel in GmbH angekündigt
  • Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA: Verschmelzung auf die FinLab AG (Umtauschverhältnis: Für 12 Heliad-Aktien 5 FinLab-Aktien), Hauptversammlung am 16. August 2023

  • HolidayCheck Group AG (ehemals: Tomorrow Focus AG): Beherrschungsvertrag mit der Burda Digital SE als herrschender Gesellschaft, Eintragung am 29. Juni 2023 (Fristablauf: 29. September 2023)
  • home24 SE: erfolgreiche Übernahme, Delisting-Erwerbsangebot, folgender Squeeze-out? (Streubesitz nunmehr unter 5 %)

  • Kabel Deutschland Holding AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Vodafone Vierte Verwaltungs AG, Hauptversammlung am 8. September 2023 in Düsseldorf
  • KROMI Logistik AG: Squeeze-out zugunsten der Investmentaktiengesellschaft für langfristige Investoren TGV, Eintragung am 27. Juni 2023 (Fristablauf: 27. September 2023)
  • McKesson Europe AG (früher: Celesio AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA zu EUR 24,13, Eintragung am 14. Juni 2023 (Fristablauf: 14. September 2023)

  • MISTRAL Media AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 22. September 2023

  • OHB SE: Übernahmeangebot, geplantes Delisting
  • onoff AG: Squeeze-out zugunsten der SpiraTec AG zu EUR 2,25 je Aktie, Eintragung am 23. August 2023
  • Ottakringer Getränke AG: Delisting-Angebot
  • Petro Welt Technologies AG: Squeeze-out zu EUR 2,20 je Aktie, Eintragung am 4. August 2023
  • POLIS Immobilien AG: Squeeze-out, Hauptversammlung am 30. August 2023
  • SLM Solutions AG (jetzt: Nikon SLM Solutions AG): Squeeze-out-Verlangen der Nikon AM. AG, Hauptversammlung am 13. Juli 2023

  • Softline AG: Ausscheiden der Minderheitsaktionäre gemäß StaRUG, Abfindung in Höhe von EUR 1,- je Aktie angekündigt

  • Software AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Mosel Bidco SE/Silver Lake

  • SQUADRA Immobilien GmbH & Co. KGaA: Squeeze-out, am 5. Juli 2023 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (Fristende für Spruchanträge: 5. Oktober 2023)

  • Studio Babelsberg AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (TPG Real Estate Partners/Cinespace Studios) als herrschender Gesellschaft, Eintragung des Beschlusses zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert, Eintragung am 24.August 2023
  • va-Q-tec AG: Zusammenschlussvereinbarung und erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, Hauptversammlung am 29. August 2023
  • Vantage Towers AG: Übernahmeangebot durch GIP und KKR zu EUR 32,-/Aktie, Business Combination Agreement, Delisting-Erwerbsangebot zu EUR 32,-/Aktie, Delisting zum 9. Mai 2023, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Oak Holdings GmbH: ao. Hauptversammlung am 5. Mai 2023, Eintragung am 13. Juni 2023 (Fristablauf: 13. September 2023)
  • vOffice SE: Squeeze-out, Hauptversammlung am 31. August 2023

(Angaben ohne Gewähr) 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 30. August 2023

LS INVEST AG: Anfechtungsklage gegen die Entlastung des Aufsichtsrats

LS INVEST AG
Duisburg

Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG

Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer Aktionärin eine aktienrechtliche Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Feststellungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 75/23 beim Landgericht Düsseldorf, 3. Kammer für Handelssachen, anhängig ist. Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage:

Der in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten vom 22. Juni 2023 gefasste Beschluss zu Punkt 3 der Tagesordnung (Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022) wird für nichtig erklärt, hilfsweise dessen Nichtigkeit, höchsthilfsweise dessen Unwirksamkeit festgestellt.“

Der Beschluss war im Bundesanzeiger vom 12. Mai 2023 wie nachfolgt angekündigt und wurde entsprechend gefasst:

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung zu erteilen.“

Ein Termin zur mündlichen Verhandlung wurde noch nicht bestimmt.

Duisburg, im August 2023

LS INVEST AG
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 30. Augsut 2023

Smartbroker Holding AG: Neue App, neues Design und verbesserte Konditionen: SMARTBROKER+ ist ab sofort verfügbar

- SMARTBROKER+ gibt es jetzt als App (iOS und Android) und als Web-Version

- Der vollständig überarbeitete Broker setzt Maßstäbe im Bereich User Experience

- Wertpapierhandel bleibt über gettex auch künftig ab 0 Euro möglich
[1]

- Darüber hinaus sind ca. 1,5 Mio. Derivate ab 0 Euro handelbar
[2]

- Mehr als 850 kostenfreie ETF-Sparpläne mit den neuen Partnern Xtrackers und Amundi

- Das Angebot an Aktiensparplänen wurde mehr als verdreifacht

Berlin, 30. August 2023

Das Warten hat ein Ende: Seit heute ist der Wertpapierhandel mit SMARTBROKER+ möglich. Nutzerinnen und Nutzer haben im Rahmen eines Early Access erstmals Zugriff auf die vollständig neu entwickelte Trading-Plattform und damit auch auf die lang ersehnte App. Die Smartbroker Holding AG (ISIN: DE000A2GS609, FSE: SB1) und die Smartbroker AG haben ihren bekannten Online-Broker in den vergangenen Monaten komplett neu erfunden, aber gleichzeitig die wichtigsten Eigenschaften des mehrfachen Testsiegers[3] Smartbroker beibehalten.

So überzeugt das neue Angebot zum einen mit einem State-of-the-art Frontend für iOS, Android und Web, einer exzellenten User Journey und einem Bereich, in dem sich Anlegerinnen und Anleger inspirieren lassen und beliebte Aktien in eine Watchlist aufnehmen können. Zur neuen User Experience gehören deutlich schlankere und digitale Prozesse. So wurde unter anderem die Depoteröffnung vereinfacht und beschleunigt. Die gesamte Depoteröffnung dauert jetzt nur noch wenige Minuten. Gleichzeitig punktet SMARTBROKER+ auch in Sachen Preis-Leistung. Zu den wichtigsten Vorzügen zählen unter anderem das nach wie vor kostenfreie Depot, ein großes Angebot an kostenfreien ETF-Sparplänen, mehr als 14.000 Fonds ohne Ausgabeaufschlag, der Wertpapierhandel ab 0 Euro über gettex[4] sowie der Handel von ca. 1,5 Mio. Derivaten ab 0 Euro[5].

Auch unter neuem Namen vereint SMARTBROKER+ als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker. Mehr noch: An vielen Stellen purzeln gegenüber dem bisherigen Smartbroker-Angebot sogar die Preise. Insbesondere ausländische Börsenplätze werden bald deutlich günstiger[6]. Für die Kunden wird zudem der Handel über die deutschen Präsenzbörsen preiswerter, da das Handelsplatzentgelt der bisherigen Partnerbank entfällt.

Xtrackers und Amundi werden ETF-Partner von SMARTBROKER+

Auch die Anzahl der kostenfreien ETF-Sparpläne soll gegenüber dem bisherigen Angebot massiv ausgebaut werden. Geplant sind nach aktuellem Stand ca. 1100 ETF-Sparpläne, davon werden rund 850 gebührenfrei sein. Als ETF-Premiumpartner konnte die Smartbroker-Gruppe die bekannten Anbieter Xtrackers und Amundi gewinnen. Die beiden Marken zählen zu den größten Emittenten im ETF-Bereich und sind über gettex kostenfrei[7] handelbar. Voraussichtlich zwei bis vier Wochen nach dem Relaunch wird die Smartbroker AG das ETF-Sparplan-Sortiment, darunter auch die kostenfreien Sparpläne der drei neuen Premiumpartner, für die Kunden von SMARTBROKER+ zur Verfügung stellen.

In der beliebten Produktgruppe der Aktiensparpläne sind ebenfalls eine Reihe von Verbesserungen geplant. So sinkt die Mindestsparrate von 125 Euro auf 25 Euro. Gleichzeitig wird das Angebot mehr als verdreifacht: Statt bislang 101 sparplanfähigen Aktien bietet SMARTBROKER+ künftig ca. 350 Werte an.

Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten auf US-Aktien ab sofort möglich

Besonders stark ist SMARTBROKER+ bei den Derivaten aufgestellt. Die neue Plattform übernimmt von Smartbroker die Gold- und Silberpartnerschaften mit Morgan Stanley, UBS, HSBC, Vontobel (ab 0 Euro pro Trade) sowie BNP Paribas und Citi (ab 2 Euro pro Trade)[8]. Bei den Premiumpartnern können die Kunden von SMARTBROKER+ zwischen mehr als 1,5 Millionen Optionsscheinen, Zertifikaten und Knockouts wählen. Neu dazu kommt der Handel mit Optionsscheinen und Zertifikaten auf US-Aktien. Diese Produkte werden seitens der Finanz-Community häufig nachgefragt und ermöglichen künftig den Einsatz von Hebelprodukten auf US-Dauerbrenner wie beispielsweise Tesla und Apple.

Weitere Funktionen folgen in den kommenden Wochen


Damit die Kunden so schnell wie möglich von SMARTBROKER+ profitieren können, hat sich das Unternehmen entschieden, mit einer Early Access-Phase zu starten, auch wenn durch den Wechsel der Depotbank[9] und der damit verbundenen IT-Umstellung in der Anfangsphase noch nicht alle Funktionalitäten zur Verfügung stehen. Das Produktspektrum beginnt heute mit allen deutschen Handelsplätzen und einer Vielzahl von Derivatepartnern. Das Angebot wird in den nächsten Wochen auf den gewohnten Smartbroker-Umfang erweitert. Die Vollversion von SMARTBROKER+ soll nach aktueller Planung im Oktober zur Verfügung stehen und beispielsweise auch Unterdepots und ein Wertpapierkredit-Angebot umfassen.

Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen mit Hochdruck an einer Reihe von spannenden Features, wie zum Beispiel Kryptowährungen, sowie Junior- und Gemeinschaftsdepots. Diese Angebote sollen voraussichtlich im kommenden Jahr in SMARTBROKER+ integriert werden.

News und die Finanz-Community werden in die App von SMARTBROKER+ integriert

Schon jetzt punktet SMARTBROKER+ mit der Einbindung von Finanznachrichten in die neue App. Die Smartbroker-Gruppe profitiert von mehr als 25 Jahren Erfahrung im Bereich Online-Journalismus und will beide Geschäftsbereiche – Medien und Transaktion – künftig noch deutlich enger miteinander verzahnen. So werden die wichtigsten News, Trends und Signale aus Deutschlands größter Finanz-Community mit knapp einer Million registrierten Usern ebenfalls Einzug in den neuen Online-Broker halten. Diese Verknüpfung ist einmalig in Deutschland und damit ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber anderen Anbietern.

Thomas Soltau, Vorstand der Smartbroker AG, zum Start von SMARTBROKER+: „Mit Smartbroker haben wir vor etwas mehr als drei Jahren Trading für Null Euro nach Deutschland gebracht und hatten den Mut, einen etablierten Markt zu verändern. Ab heute ist SMARTBROKER+ online und wir werden unsere Marktstellung nicht nur halten, sondern mit SMARTBROKER+ wesentlich ausbauen. Wer sich mit den Themen Altersvorsorge und Geldanlage beschäftigt, wird schnell merken, dass an Wertpapieren einfach kein Weg vorbeiführt. Deshalb haben wir Nachrichten direkt in unsere App integriert und werden die Verbindung von finanzieller Bild, Content und dem Broker immer weiter ausbauen, sodass wir den Kunden damit das notwendige Werkzeug an die Hand geben, um selbstständig Entscheidungen treffen zu können.“

André Kolbinger, Gründer und CEO der Smartbroker Holding AG, zum Start der neuen Trading-Plattform: „SMARTBROKER+ ist eine deutliche Verbesserung gegenüber unserem bisherigen Angebot – sowohl mit Blick auf das Design und die Nutzerfreundlichkeit, aber vor allem auch bei den Gebühren. Viele Testberichte von unabhängigen Zeitschriften haben in der Vergangenheit mehrfach wieder bewiesen, dass Depotkunden mehrere Hundert Euro pro Jahr sparen können, wenn sie die gleichen Wertpapiere bei uns handeln. Jetzt reduzieren wir weitere Gebühren, führen zusätzliche Produkte ein und bringen eine App auf den Markt, die einfach nur Spaß macht. In meinen Augen gibt es derzeit kein besseres Broker-Angebot. Ich bin deshalb davon überzeugt, dass wir neue Zielgruppen erschließen können und spätestens ab 2024 eine deutliche Zunahme bei den Kundenzahlen sehen werden.“

Über die Smartbroker-Gruppe:

Die Smartbroker-Gruppe betreibt unter anderem SMARTBROKER+ – einen Next Generation-Broker, der als einziger Anbieter in Deutschland das umfangreiche Produktspektrum der klassischen Broker mit den äußerst günstigen Konditionen der Neobroker verbindet. Das Portfolio im Bereich Transaktion umfasst außerdem den digitalen Fondsvermittler FondsDISCOUNT.de. Gleichzeitig betreibt die Gruppe im Bereich Medien vier reichweitenstarke Börsenportale, die Privatanleger mit Kapitalmarktinformationen versorgen (wallstreet-online.de, boersenNews.de, FinanzNachrichten.de und ARIVA.de). Mit mehreren Hundert Millionen monatlichen Seitenaufrufen ist die Gruppe der mit Abstand größte verlagsunabhängige Finanzportalbetreiber im deutschsprachigen Raum und unterhält die größte Finanz-Community. 


[1] Ab einem Ordervolumen von 500 Euro

[2] Ab einem Ordervolumen von 500 Euro

[3] unter anderem Testsieger im Vergleichstest „Bestes Brokerage“ in „Euro“, Ausgabe 5/2023, Seite 101“

[4] Ab einem Ordervolumen von 500 Euro

[5] Ab einem Ordervolumen von 500 Euro

[6] Eine vollständige Übersicht mit allen Konditionen finden Sie auf www.smartbrokerplus.de

[7] Ab einem Ordervolumen von 500 Euro

[8] ab 500 € Ordervolumen pro Trade zzgl. marktüblicher Spreads, Zuwendungen und Produktkosten

[9] Die SMARTBROKER+ Depots liegen künftig bei der Baader Bank, die auch als Transaktionsabwickler fungiert.

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Anmerkung der Redaktion:

Zu dem Squeeze-out bei dem Smartbroker-Betreiber wallstreet:online capital AG (inzwischen umbenannt in Smartbroker AG) läuft beim LG Berlin eine Spruchverfahren unter dem Az. 102 O 66/22 SpruchG.

LG Berlin, Az. 102 O 66/22 SpruchG
Jaeckel, J. u.a. ./. wallstreet:online AG (nunmehr: Smartbroker Holding AG)
49 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Morrison & Foerster LLP, 10785 Berlin

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Studio Babelsberg AG im Handelsregister eingetragen

Die Hauptversammlung der Studio Babelsberg AG, Potsdam, hat am 31. März 2023 dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Kino BidCo GmbH (Cinespace Studios) als herrschendem Unternehmen zugestimmt. Die zur Wirksamkeit erforderliche Eintragung in das Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam wurde zunächst durch Anfechtungsklagen verzögert. Der Unternehmensvertrag wurde nunmehr am 24. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der den Studio-Babelsberg-Minderheitsaktionären angebotenen Abfindung und der Ausgleichszahlung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.  

Mehrheitserwerb durch TPG Real Estate Partners: 

https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/studio-babelsberg-ag-vereinbarung-zum.html

https://spruchverfahren.blogspot.com/2022/01/tpg-real-estate-schliet-erwerb-der.html

Verzögerung der Eintragung durch Anfechtungsklagen:

https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/05/klagen-gegen-den-beschluss-zum.html

Squeeze-out bei der onoff AG eingetragen

Die Hauptversammlung der onoff AG, Wunstorf, hat am 5. Juli 2023 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin SpiraTec AG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2023 in das Handelsregister eingetragen und damit wirksam. Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je Aktie wird in einem Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden.

Abwicklung der Nachbesserungszahlung zum Squeeze-out bei der Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft

AV Packaging GmbH
München

Hinweis zur technischen Abwicklung der Nachzahlung im Zusammenhang mit dem Ausschluss
der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft, Ratingen

ISIN DE0007192304 / WKN 719230

Aufgrund Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung der Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft vom 30. August 2002 wurden die Aktien der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Schmalbach-Lubeca Aktiengesellschaft, Ratingen (im Folgenden „SL“), gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Barabfindung in Höhe von € 17,78 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL auf die Hauptaktionärin, die Schmalbach-Lubeca Holding GmbH (nachfolgend verschmolzen auf die AV Packaging GmbH, vormals VAGO Dreiundzwanzigste Vermögensverwaltungs GmbH, Düsseldorf), Düsseldorf (im Folgenden „Hauptaktionärin“ oder auch „Antragsgegnerin“), übertragen (im Folgenden „Squeeze-out“; die Minderheitsaktionäre, deren Aktien durch den Squeeze-out auf die Hauptaktionärin übertragen wurden im Folgenden „SL-Minderheitsaktionäre“).

Mehrere SL-Minderheitsaktionäre haben daraufhin ein Spruchverfahren vor dem Landgericht Düsseldorf eingeleitet und die Festsetzung einer höheren Barabfindung beantragt (im Folgenden „Antragsteller“). Das Landgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2019 über die Anträge entschieden (Az. 39 O 133/06 [AktE]) und die Barabfindung auf € 21,89 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL erhöht. Gegen diesen Beschluss haben mehrere Antragsteller und die Antragsgegnerin Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 17. April 2023 (Az. I-26 W 2/20 [AktE]) unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerden mehrerer Antragsteller die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und neu gefasst. Danach wurde die Barabfindung auf Euro 19,04 je SL-Aktie festgesetzt.

Den Tenor des Beschlusses des Landgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2019 und des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2023 hat die AV Packaging GmbH am 2. Juni 2023 gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 3 SpruchG im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Zahlung des Differenzbetrags zwischen der gezahlten Barabfindung (€ 17,78 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL) und der im Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 17. April 2023 festgesetzten höheren Barabfindung (€ 19,04 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL), also € 1,26 je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der SL (im Folgenden „Nachbesserungsbetrag“), sowie der hierauf zu entrichtenden Zinsen (der Nachbesserungsbetrag einschließlich der Zinsen im Folgenden „Nachbesserung“) an die SL-Minderheitsaktionäre wird, ausgehend von den vorstehenden Erläuterungen und Bekanntmachungen, wie folgt abgewickelt:

1. Technische Abwicklung der Nachbesserung

Sämtliche SL-Minderheitsaktionäre, die ihre Rechte aus den an die Hauptaktionärin übertragenen Aktien nicht an Dritte abgetreten haben (im Folgenden „Nachbesserungsberechtigte SL-Aktionäre“), erhalten je Stückaktie der SL den Nachbesserungsbetrag in Höhe von € 1,26.

Die Depotbanken werden aufgefordert, die Bestandsdaten der Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre anhand der archivierten Abrechnungsunterlagen auf den Stichtag des seinerzeitigen Clearstream Banking-Settlements der Squeeze-out-Barabfindung, d. h. auf den 21. November 2002 abends, zu rekonstruieren.

Der Nachbesserungsbetrag ist für den Zeitraum vom 22. November 2002 bis zum 31. August 2009 mit 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie für den Zeitraum vom 1. September 2009 bis inklusive dem Tag, der dem Auszahlungsstichtag unmittelbar vorausgeht (voraussichtlich der 6. September 2023) mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Der hieraus zu errechnende Zinsbetrag beträgt € 1,1405 je Stückaktie der SL. Die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre erhalten demnach je Stückaktie der SL insgesamt eine Nachbesserung in Höhe von € 2,4005.

Die Hauptaktionärin hat die

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

mit der bank- und effektentechnischen Abwicklung der Nachbesserung beauftragt.

Die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre, die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser technischen Hinweisbekanntmachung keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Barabfindung im Rahmen der Übertragung der Stückaktien der SL auf die Hauptaktionärin abgewickelt wurde. Hierzu geben sie diesem ihre neue Bankverbindung zur Weiterleitung der Nachbesserung bekannt.

2. Technische Umsetzung der Auszahlung der Nachbesserung für Personen, die ihren Anspruch auf Nachbesserung aus Abtretungen von SL-Minderheitsaktionären herleiten

Sofern Dritte der Hauptaktionärin ordnungsgemäß angezeigt und nachgewiesen haben, dass ihnen das Recht auf Nachbesserung von SL-Minderheitsaktionären wirksam abgetreten worden ist, wird die Hauptaktionärin diese Abtretungen beachten. Die Nachbesserung wird an die Zessionare ausgezahlt. Die Zessionare, die bei dem Kreditinstitut nach wie vor das Konto unterhalten, das in der Abtretungsanzeige angegeben worden ist, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut.

Diejenigen Zessionare, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an die Commerzbank AG, GS-OPS, TPS Securities Services Frankfurt, Corporate Events, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn, zu wenden und ihre neue Bankverbindung bekannt zu geben.

Personen, die keine Nachbesserung erhalten, sich aber auf eine ordnungsgemäße Abtretung der Nachbesserung berufen möchten und demgemäß der Auffassung sind, dass sie Anspruch auf Zahlung der Nachbesserung haben, werden gebeten, sich bei der Commerzbank AG, GS-OPS, TPS Securities Services Frankfurt, Corporate Events, Helfmann-Park 5, 65760 Eschborn, zu melden. Gegen entsprechende Nachweise wird die Commerzbank AG nach Abstimmung mit der Hauptaktionärin die Nachbesserung auszahlen.

3. Technische Umsetzung der Nachbesserung für Personen, die Anspruch auf die ursprüngliche Barabfindung im Rahmen der im Jahr 2000 erfolgten Umstellung auf Stückaktien haben

Aktionäre, die ihre Aktienurkunden im Zuge der Umstellung der SL-Nennbetragsaktien auf Stückaktien im Jahre 1999 und des damit verbundenen Ausschlusses des Anspruches auf Verbriefung bisher noch nicht zum Umtausch vorgelegt haben, können die ursprüngliche Barabfindung sowie die Nachbesserung nur erhalten, wenn sie ihre Aktienurkunden mit den Gewinnanteilscheinen Nr. 17 ff. und Erneuerungsschein (WKN 719 230) bei ihrem Kreditinstitut zur Weiterleitung an die Commerzbank AG, c/o Clearstream Banking AG, Securities Counter Unit, Trakehner Straße 6, 60487 Frankfurt am Main, als Umtauschstelle während der üblichen Schalterstunden einreichen. Zug um Zug gegen Einreichung dieser bereits für kraftlos erklärten effektiven Aktienurkunden erhalten diese Aktionäre - anstelle neuer SL-Aktien auf dem Girosammelwege - zeitnah die ursprüngliche Barabfindung sowie die Nachbesserung vergütet, nachdem die üblichen Abwicklungsmaßnahmen, die mit der Einreichung von effektiven Aktienurkunden verbunden sind, durchgeführt worden sind; ein gegenüber den girosammelverwahrten Aktien eigenständiger Zinslauf wird durch die Einreichung von für kraftlos erklärten, effektiven Aktienurkunden nicht ausgelöst.

Aktionäre, die ihre effektiven Aktienurkunden bereits eingereicht und die ursprüngliche Barabfindung erhalten haben und nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Nachbesserung nichts zu veranlassen. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung mit gleichzeitiger Geldgutschrift durch ihr jeweiliges Kreditinstitut. Diejenigen Aktionäre, die inzwischen ihre Bankverbindung gewechselt oder aus sonstigen Gründen innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung dieser technischen Hinweisbekanntmachung keine Gutschrift der Nachbesserung erhalten haben, werden gebeten, sich möglichst umgehend an das Kreditinstitut zu wenden, über welches seinerzeit die Barabfindung abgewickelt wurde. Hierzu geben sie diesem ihre neue Bankverbindung zur Weiterleitung der Nachbesserung bekannt.

4. Sonstiges

Die Zahlung der Nachbesserung erfolgt kosten-, spesen- und provisionsfrei. Die Nachbesserung gelangt ohne Abzug von Abschlagsteuern zur Auszahlung. Zinsen sind jedoch einkommensteuerpflichtig. Im Hinblick auf die persönliche steuerliche Behandlung des Gesamtnachzahlungsbetrags wird empfohlen, einen steuerlichen Berater zu konsultieren.

Bei eventuellen Rückfragen werden die Nachbesserungsberechtigten SL-Aktionäre gebeten, sich an ihre jeweilige Depotbank zu wenden.

München, im August 2023

AV Packaging GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 29. August 2023

fashionette AG: fashionette plant zeitnahen Verkauf der eingestellten Geschäftsbereiche

Corporate News

Düsseldorf, 30. August 2023. Die fashionette AG (ISIN DE000A2QEFA1) („Gesellschaft“), eine führende E-Commerce Gruppe für Luxus-Produkte in Europa, plant zeitnah, die eingestellten Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches zu veräußern. Die fashionette AG hat im Rahmen des eingeleiteten Kostensenkungs- und Effizienzprogrammes im ersten Halbjahr 2023 die Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches eingestellt. Die daraus resultierenden, positiven Kosteneffekte haben sich bereits erfreulich im zweiten Quartal 2023 niedergeschlagen, das operative Ergebnis (bereinigtes EBITDA) ist auf 1,5 Mio. Euro gestiegen und die Ergebnisprognose für das Gesamtjahr wurde deutlich erhöht.

Im veröffentlichten Halbjahresbericht 2023 wurde bekannt gegeben, dass die Vermögenswerte und Aktivitäten der beiden Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches vom Vorstand der fashionette AG für einen Verkauf geprüft werden.

Der Vorstand der fashionette AG geht nach einer initiierten Marktsondierung davon aus, dass der Verkauf der beiden Geschäftsbereiche im vierten Quartal 2023 erfolgen und der Erlös der fashionette AG bis Ende des Geschäftsjahres 2023 zufließen wird. Die Veräußerung erfolgt mittels eines Asset-Deals, bei dem die vorhandenen Assets, Rechte, Bestände sowie sonstigen Vermögenswerte der beiden Bereiche an einen externen Erwerber übertragen werden. Der Vorstand rechnet nach aktueller Einschätzung mit einem Zufluss an liquiden Mittel im niedrigen bis mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich.

„Wir haben eine klare Gewinnfokussierung und dieses Jahr den Turnaround bei der fashionette AG vollzogen. Die beiden geschlossenen Geschäftsbereiche und unser Kostensenkungs- und Effizienzprogramm lässt unseren operativen Gewinn erheblich steigen. Wir freuen uns sehr, nun mitteilen zu können, dass wir die verbliebenen Vermögenswerte und Aktivitäten der beiden Geschäftsbereiche Beauty und Smartwatches an Dritte veräußern werden und so zusätzlich einen Erlös generieren können“, so Dr. Dominik Benner, Vorstandsvorsitzender der fashionette AG.

In der künftigen Berichterstattung werden entsprechend die fortzuführenden Aktivitäten der Gesellschaft ausgewiesen.

Über die fashionette AG:


Die fashionette AG ist eine führende europäische, datengesteuerte E-Commerce Gruppe für Luxus-Modeaccessoires. Auf den Online-Plattformen fashionette.com und brandfield.com bietet die fashionette-Gruppe nicht nur Inspiration, sondern auch ein ausgewähltes Sortiment an Luxus-Modeaccessoires, wie Handtaschen, Schuhe, Kleinlederwaren, Sonnenbrillen, Uhren und Schmuck von mehr als 300 Marken, einschließlich Eigenmarken. Basierend auf mehr als zehn Jahren Erfahrung im Bereich Modeaccessoires hat die fashionette AG eine innovative proprietäre IT- und Datenplattform entwickelt, die mithilfe modernster Technologien und künstlicher Intelligenz Kunden in ganz Europa den personalisierten Online-Einkauf von Luxus-Produkten ermöglicht. Weitere Informationen zur fashionette AG finden Sie unter corporate.fashionette.com oder auf den Online-Plattformen www.fashionette.com und www.brandfield.com.

Muehlhan AG: Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG endet am 6. September 2023

PRESSEMITTEILUNG

Hamburg, den 30. August 2023 – Das am 28. Juni 2023 begonnene Aktienrückkaufprogramm der Muehlhan AG (Open Market; ISIN DE000A0KD0F7; WKN A0KD0F) endet am 6. September 2023 (24:00 Uhr mitteleuropäische Sommerzeit). Nur bis zu diesem Zeitpunkt haben Aktionäre der Muehlhan AG noch Gelegenheit, ihre Muehlhan-Aktien an die Muehlhan AG für € 1,75 je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zu verkaufen. Ein entsprechendes Angebot ist über die Depotbanken an alle Aktionäre der Muehlhan AG verteilt worden.

Nach dem Abschluss des Aktienrückkaufprogramms strebt die Muehlhan AG ein Delisting von der Börse an. Die Aktien werden danach nur noch sehr eingeschränkt handelbar sein.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind der Angebotsunterlage der Gesellschaft zu entnehmen. Die Angebotsunterlage ist in deutscher Sprache verfasst und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ sowie im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Daneben hat die Gesellschaft eine nicht bindende englische Übersetzung der Angebotsunterlage erstellt, die ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.muehlhan-ag.com/investor_relations/ veröffentlicht ist. Zudem wird jedem Aktionär der Gesellschaft auf Verlangen kostenlos eine Kopie der Angebotsunterlage per E-Mail zugesandt.

Über Muehlhan: Als börsennotierte Aktiengesellschaft wird die MuehlhanAG im Open Market der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt (ISIN: DE000A0KD0F7 / WKN A0KD0F).

Weitere Informationen finden Sie unter www.muehlhan-ag.com

Allerthal-Werke AG: Halbjahresabschluss der Allerthal-Werke AG zum 30. Juni 2023

- Halbjahresüberschuss 1.681 TEUR (01-06/2022: 49 TEUR)

Die Allerthal-Werke AG konnte das erste Halbjahr 2023 mit einem erfreulichen Ergebnis abschließen. Zum 30. Juni 2023 wurde ein Halbjahresüberschuss von 1.681 TEUR (ungeprüft; 01-06/2022: 49 TEUR) erzielt.

Im Berichtszeitraum wurden Erträge aus Wertpapierverkäufen in Höhe von 1.631 TEUR realisiert (01-06/2022: 2.869 TEUR). Die Aufwendungen aus Wertpapierverkäufen lagen bei 28 TEUR (01-06/2022: 129 TEUR). Auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens waren zum 30. Juni 2023 zudem Zuschreibungen entsprechend § 253 Abs. 5 HGB in Höhe von insgesamt 977 TEUR vorzunehmen (01-06/2022: 191 TEUR). Gegenläufig stehen dem Abschreibungen auf den Wertpapierbestand des Finanzanlagevermögens in Höhe von 738 TEUR gegenüber (01-06/2022: 2.796 TEUR). Dividendenerträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens konnten im Berichtszeitraum in Höhe von 402 TEUR verbucht werden (01-06/2022: 309 TEUR).

Das wirtschaftliche Eigenkapital je Allerthal-Aktie (anteiliges handelsrechtliches Eigenkapital zzgl. Kursreserven im Wertpapierbestand des Anlage- und Umlaufvermögens) hat sich zum 30. Juni 2023 auf 27,87 Euro erhöht (25,82 Euro am 31. Dezember 2022). Dies entspricht gegenüber dem Jahresultimo einer Steigerung um rund 8% im ersten Halbjahr.

Das Andienungsvolumen, d.h., das gesamte Volumen von bereits erhaltenen Abfindungen, deren Höhe derzeit gerichtlich auf Angemessenheit überprüft wird, ist hierbei lediglich mit einem anteiligen Buchwert von 0,04 Euro je Allerthal-Aktie berücksichtigt. Das gesamte Andienungsvolumen erhöhte sich zum 30. Juni 2023 per Saldo moderat auf etwa 27,0 Mio. Euro (26,6 Mio. Euro am 31. Dezember 2022).

Die größten Wertpapierpositionen im Anlagevermögen waren zum Stichtag nach Kurswert – ohne Berücksichtigung der Beteiligung von 89,7% an der Tochtergesellschaft Esterer AG – Aktien von Alexanderwerk AG, Centrotec SE, Data Modul AG, KSB SE & Co. KGaA (Vz.) sowie Schumag AG.

Ausblick auf das 2. Halbjahr 2023

Am 21. Juli 2023 hat die ordentliche Hauptversammlung der Allerthal-Werke AG beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022 die Ausschüttung einer Dividende von Euro 0,50 je Stückaktie (insgesamt 600 TEUR) vorzunehmen. Die Auszahlung der Dividende erfolgte am 26. Juli 2023.

Für das laufende Geschäftsjahr 2023 ist eine konkrete Prognose zum jetzigen Zeitpunkt – ungeachtet des erfreulichen Jahresauftakts – aufgrund des unverändert herausfordernden Marktumfelds mit vielen Unbekannten auf der Mikro- und der Makro-Ebene noch nicht möglich.

Die Stimmung in der Industrie hat sich in den zurückliegenden Monaten an vielen Orten mit rückläufigen Auftragseingängen, steigenden Finanzierungskosten, einer anhaltend schwachen Nachfrage in vielen Endmärkten bei einer insgesamt tiefen Visibilität weiter eingetrübt. Während Preissteigerungen über das letzte Jahr hinweg von Unternehmensseite teilweise noch problemlos weitergegeben werden konnten und auskömmliche Margen ermöglichten, scheinen sich Preiserhöhungen im aktuellen Umfeld nicht mehr ohne Weiteres überwälzen zu lassen. Im Umkehrschluss führt dies auf der anderen Seite zu einem nachlassenden Kostendruck und Entlastungen auf der Abnehmerseite. Rückläufige Energie- und Materialkosten sowie eine im Jahresvergleich insgesamt verbesserte Lieferkettensituation haben in vielen Unternehmen einen positiven Effekt und dämpfen den negativen Einfluss begrenzter Preissteigerungsmacht bzw. rückläufiger Absatzmengen. Der quer durch alle Branchen – insbesondere in Deutschland und Europa – beobachtbare „Megatrend Bürokratie und Regulierung“ stellt vor allem mittelständisch geprägte Firmen vor zusätzliche Herausforderungen im internationalen Wettbewerb und könnte sich zum Standortrisiko entwickeln.

Ungeachtet der vielen Risikofaktoren strebt die Allerthal-Werke AG an, im Geschäftsjahr 2023 ein positives Ergebnis auszuweisen.

Der vollständige Halbjahresabschluss kann auf der Internetseite der Gesellschaft eingesehen und dort heruntergeladen werden.

Köln, 30. August 2023

Der Vorstand