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Donnerstag, 31. August 2023

Squeeze-out bei der onoff Aktiengesellschaft

SpiraTec AG
Speyer

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
onoff Aktiengesellschaft, Wunstorf
- WKN A32VN7 / ISIN DE000A32VN75 -

Die außerordentliche Hauptversammlung der onoff Aktiengesellschaft, Wunstorf, vom 5. Juli 2023 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin, die SpiraTec AG, Speyer, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen.
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. August 2023 in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft beim Amtsgericht Hannover (HRB 217616) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft auf die SpiraTec AG übergegangen.
 
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der onoff Aktiengesellschaft eine von der SpiraTec AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 2,25 je auf den Namen lautende Stückaktie der onoff Aktiengesellschaft. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die KSB INTAX TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hannover, als der mit Beschluss vom 13. April 2023 vom Landgericht Hannover ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüferin, geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung ist bei der
 
Bankhaus Gebr. Martin AG, Göppingen
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der onoff Aktiengesellschaft eingeleitet worden und erfolgt voraussichtlich im September 2023, vor dem Ende des laufenden Geschäftsjahres, Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
 
Speyer, im August 2023
 
SpiraTec AG
Vorstand
Frank Heines     Andreas Schadt  

Quelle: Bundesanzeiger vom 31. August 2023
(WKN/ISIN korrigiert im Bundesanzeiger vom 26. September 2023)

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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