Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Mittwoch, 15. Dezember 2021
Noerr berät RIB Software SE bei aktienrechtlichem Squeeze-out
Noerr hat die RIB Software SE beim Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out) beraten. RIB Software SE konzipiert, entwickelt und vertreibt digitale Technologien für Bauunternehmen und Projekte unterschiedlichster Industrien in aller Welt. Das im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte Unternehmen mit Sitz in Stuttgart verfügt über mehr als 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in mehr als 25 Ländern.
Das Squeeze-out-Verfahren war von der Hauptaktionärin Schneider Electric Investment AG im Juli 2021 eingeleitet worden. Nach Zustimmung der Aktionäre auf einer außerordentlichen virtuellen Hauptversammlung am 3. November 2021 mit einer Mehrheit von mehr als 99 % des vertretenen Grundkapitals ist die Maßnahme am 14. Dezember 2021 mit Eintragung im Handelsregister wirksam geworden. Die Schneider Electric Investment AG ist eine mittelbare hundertprozentige Tochtergesellschaft der Schneider Electric SE.
Im Rahmen der Transaktion wurde ein Team der Kanzlei um Dr. Stephan Schulz, Hamburg, und Dr. Laurenz Wieneke, Frankfurt, tätig. Eine Besonderheit der Transaktion bildete die Beratung zum Umgang mit den von der Gesellschaft weltweit an Führungskräfte ausgegebenen Aktienoptionen, die im Rahmen des Squeeze-out von der Schneider Electric Investment AG abgefunden werden.
Berater RIB Software SE: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Stephan Schulz (Hamburg), Dr. Laurenz Wieneke (Frankfurt, gemeinsame Federführung), Dominique Stütz (Frankfurt, alle Aktien- und Kapitalmarktrecht)
Associates: Juri Stremel, Dr. Jan Hoffmann Linhard (beide Hamburg), Sebastian de Schmidt (Frankfurt, alle Aktien- und Kapitalmarktrecht)
Sport1 Medien AG: Hauptversammlung stimmt Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat mit klarer Mehrheit zu - Squeeze-out beschlossen, drei neue Aufsichtsräte gewählt
Olaf Schröder, Vorstandsvorsitzender der Sport1 Medien AG: „SPORT1 MEDIEN hat es erneut geschafft, in einem schwierigen Umfeld einer fortgesetzten Pandemie starke Zeichen zu setzen und zukunftsweisende Projekte in allen Geschäftsfeldern zu starten.“
Die Aktionärinnen und Aktionäre der Sport1 Medien AG sind den Vorschlägen von Vorstand und Aufsichtsrat heute auf der ordentlichen Hauptversammlung mit deutlichen Mehrheiten gefolgt. Der von Dr. Paul Graf geführte Aufsichtsrat sowie der aus Olaf Schröder (Vorstandsvorsitzender) und Dr. Matthias Kirschenhofer bestehende Vorstand wurden jeweils mit über 99,8 Prozent der Stimmrechte entlastet. Insgesamt waren 95,5 Prozent des Grundkapitals auf der Hauptversammlung vertreten, die wegen der COVID-19-Pandemie ausschließlich virtuell durchgeführt wurde.
Der Beschluss zum Squeeze-Out-Verlangen der Highlight Communications AG wurde mit 99,85 Prozent durch die Hauptversammlung der Gesellschaft gefasst. Damit werden die vorhandenen Minderheitsaktionäre wie angekündigt mit einer Barabfindung von 2,30 Euro je Stückaktie der Sport1 Medien AG abgefunden.
Im Aufsichtsrat der Sport1 Medien AG kam es zu Änderungen in drei Mandaten: Bernhard Burgener, Alexander Studhalter und Peter von Büren (Zustimmung jeweils 99,82 Prozent) wurden von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat der Sport1 Medien AG gewählt. Sie folgen auf Andreas Benz, Dr. Gero von Pelchrzim und Markus Prazeller, die ihr Amt zum Ablauf des 20. Dezember 2021 niedergelegt haben. Dr. Paul Graf dankte ihnen im Namen des Aufsichtsrates für die engagierte, kompetente und fachkundige Mitarbeit.
Zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 bestellten die Aktionäre die Warth & Klein Grant Thornton AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, mit einer Zustimmungsquote von 99,95 Prozent.
Olaf Schröder, Vorstandsvorsitzender der Sport1 Medien AG: „SPORT1 MEDIEN hat es erneut geschafft, in einem schwierigen Umfeld einer fortgesetzten Pandemie starke Zeichen zu setzen und zukunftsweisende Projekte in allen Geschäftsfeldern zu starten. Wir sind als Konzern mit unseren verschiedenen Gesellschaften hervorragend aufgestellt, um auf dem nationalen und internationalen Sport-Medien-Markt trotz widriger Umstände und hohem Wettbewerb nachhaltig erfolgreich zu sein.“
Die Sport1 Medien AG ist ein international agierendes Medienunternehmen mit Sitz in Ismaning bei München. Mit ihren Tochterunternehmen Sport1 GmbH, Magic Sports Media GmbH, Match IQ GmbH, PLAZAMEDIA GmbH und LEITMOTIF Creators GmbH deckt die SPORT1 MEDIEN Gruppe die gesamte Wertschöpfungskette im Sportbereich ab: SPORT1 als führende 360°-Sportplattform im deutschsprachigen Raum mit ihren TV-, Online-, Mobile-, Audio- und Social-Media-Kanälen, MAGIC SPORTS MEDIA als Vermarktungsunternehmen in den Bereichen Wetten, Poker und Casino, die Full-Service Sport-Event- und -Beratungs-Agentur Match IQ als Partner von Verbänden, Ligen und Klubs bei der Internationalisierung, Spieltags-Abwicklung sowie der Organisation von Freundschaftsspielen, Turnieren, Trainingslagern und Auslandsreisen sowie PLAZAMEDIA als führender Content-Solutions-Provider im Sport- und Entertainment-Bereich für sämtliche Medienkanäle und LEITMOTIF als Consulting-Unit und Anbieter von integrierten Kommunikationslösungen für Unternehmen und Marken. Diese Marktpositionierung bietet einzigartige Möglichkeiten für Kunden und Partner, darunter werbetreibende Unternehmen und Agenturen, Medienhäuser, Plattformanbieter, Sportverbände, -Ligen und Klubs.
Dienstag, 14. Dezember 2021
Übernahmeangebot für Aktien der wallstreet:online capital AG
Brookfield: Übernahmeangebot für Aktien der alstria office REIT-AG läuft bis zum 17. Januar 2022
Allerdings kontrollieren der Vermögensverwalter und die mit ihm verbundenen Fonds den Angaben zufolge bereits etwa 43 Prozent des gesamten Grundkapitals und der Stimmrechte von alstria office. Diese werden für das Erreichen der Schwelle eingerechnet. Insgesamt wird alstria office bei dem Gebot mit rund EUR 3,4 Milliarden bewertet.
Die Angebotsunterlage für das Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere im Zusammenhang mit dem Angebot stehende Informationen sind bzw. werden im Internet unter www.lake-offer.com veröffentlicht.
RIB Software SE: Ausschluss der Minderheitsaktionäre in das Handelsregister eingetragen
Stuttgart, 14. Dezember 2021: Die RIB Software SE (die "Gesellschaft") gibt bekannt, dass der Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 3. November 2021, über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der Gesellschaft auf die Schneider Electric Investment AG, Düsseldorf (Hauptaktionärin), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 41,72, für je eine auf den Namen lautende Nennbetragsaktie der Gesellschaft, gemäß §§ 327a ff. AktG, am 14. Dezember 2021 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen wurde.
Die Börsennotierung der Aktien der RIB Software SE wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Für die Abwicklung der Barabfindung wird auf eine Bekanntmachung verwiesen, welche die Schneider Electric Investment AG demnächst im Bundesanzeiger veröffentlichen wird.
Sonntag, 12. Dezember 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft): OLG Frankfurt am Main schlägt vergleichsweise Anhebung der Barabfindung auf EUR 80,- vor
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlSCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München
Samstag, 11. Dezember 2021
Erneutes Kaufangebot für conwert-Nachbesserungsrechte zu EUR 2,01
Mitteilung meiner Depotbank:
Als Inhaber der CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.- macht die Petrus Advisers Ltd. Ihnen ein Übernahme- und Abfindungsangebot für Ihre Nachzahlungsansprüche zu den folgenden Konditionen:
Wertpapiername: CONWERT IMM. -ANSPR.NZ.-Freitag, 10. Dezember 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der DAB Bank AG: Abschließende Entscheidung im nächsten Jahr
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren DAB Bank AG hatte das Landgericht München I in der ersten Instanz mit Beschluss vom 30. Juni 2017 die Barabfindung deutlich um EUR 1,81 auf EUR 6,59 je DAB Bank-Aktie angehoben (+ 37,87 %), siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/07/squeeze-out-bei-der-dab-bank-ag_19.html.Gegen diese Entscheidung des LG München I hat die Antragsgegnerin, die BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Beschwerde eingelegt, der das LG München I mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 nicht abgeholfen und die Sache dem OLG München vorgelegt hatte, vgl. https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/10/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_58.html.
Das OLG München hatte zur Frage der Angemessenheit des Betafaktors ein gerichtliches Sachverständigengutachten von Herrn WP Dr. Lars Franken/IVC Independent Valuation & Consulting AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Auftrag gegeben, und den Sachverständigen am 27. Oktober 2021 angehört.
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2017, Az. 5 HK O 13182/15
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. DAB Bank AG (nunmehr: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland)
94 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Moritz Graßinger (früher: Rechtsanwalt Ernst Graßinger - verstorben), 80331 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Clifford Chance Deutschland LLP, 40215 Düsseldorf (RA Dr. Christian Vogel)
Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der Aves One AG (WpÜG-Mitteilung)
Bieterin:
Rhine Rail Investment AG
c/o Latham & Watkins LLP
Dreischeibenhaus 1
40211 Düsseldorf
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262996
Zielgesellschaft:
Aves One AG
Große Elbstraße 61
22767 Hamburg
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 124894
WKN A16811 / ISIN DE000A168114
Am 9. Dezember 2021 hat die Rhine Rail Investment AG (zuvor: Blitz 21-821 AG) (die "Bieterin") entschieden, sämtlichen Aktionären der Aves One AG (die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Inhaberaktien der Gesellschaft (ISIN DE000A168114) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 1,00 je Aktie (die "Aves-Aktien") gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 12,80 je Aves-Aktie in bar zu erwerben (das "Delisting-Erwerbsangebot").
Die Angebotsunterlage (auf Deutsch und als eine unverbindliche englischsprachige Übersetzung), welche die detaillierten Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Informationen enthält, wird nach der Gestattung der Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht von der Bieterin im Internet auf ihrer Webseite unter http://www.rocket-offer.com veröffentlicht.
Im Übrigen erfolgt das Delisting-Erwerbsangebot zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen, wobei sich die Bieterin vorbehält, in der Angebotsunterlage von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Wichtiger Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Gesellschaft. Die endgültigen Bestimmungen und Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Düsseldorf, 9. Dezember 2021
Rhine Rail Investment AG
Aves One AG: Vorstand strebt Delisting an, Abschluss einer Delisting-Vereinbarung
Die Aves One AG hat zu diesem Zweck heute mit der Rhine Rail Investment AG eine Vereinbarung über die Durchführung des Delisting abgeschlossen.
Um die notwendigen Voraussetzungen für die entsprechenden Delisting-Anträge gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG) zu erfüllen, ist die Rhine Rail Investment AG bereit, ein öffentliches Erwerbsangebot nach den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) für alle noch nicht von der Rhine Rail Investment AG gehaltenen Aves One-Aktien zu einem Angebotspreis von EUR 12,80 je Aves One-Aktie abzugeben.
Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots Anträge auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt der vorgenannten Börsen zu stellen und, vorbehaltlich einer Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage und der Angemessenheit des Angebotspreises, das Delisting-Erwerbsangebot im Rahmen und unter Beachtung ihrer gesetzlichen Pflichten zu unterstützen.
Der Vorstand geht davon aus, dass der Widerruf der Zulassung der Aktien zum Handel an der entsprechenden Börse jeweils drei Börsentage nach Veröffentlichung des jeweiligen Widerrufs, die unverzüglich nach der Entscheidung der jeweiligen Börsengeschäftsführung zu erfolgen hat, wirksam werden wird. Nach Wirksamwerden des Widerrufs der Zulassungen werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein oder gehandelt werden. Die Gesellschaft wird auch keine Einbeziehung von Aves One-Aktien in Freiverkehre beantragen oder hierzu ihre Zustimmung erteilen.
Donnerstag, 9. Dezember 2021
IVA zu IMMOFINANZ: CPI versus S IMMO
IVA-News Nr. 12 / Dezember 2021
IVA zu Atrium: Delisting steht bevor
IVA-News Nr. 12 / Dezember 2021
GxP German Properties AG: Verschmelzung der GxP AG auf die Paccard
Karlsruhe (08.12.2021/13:35) - Paccard eight GmbH beabsichtigt die Durchführung einer Konzernverschmelzung der GxP German Properties AG in Verbindung mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP German Properties AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out).
Die Paccard eight GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main ("Paccard") hat dem Vorstand der GxP German Properties AG mit Sitz in Berlin ("GxP AG") heute mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der GxP AG als übertragender Rechtsträger auf die Paccard als übernehmender Rechtsträger beabsichtigt.
Paccard hat dem Vorstand der GxP AG weiter mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung der GxP AG auf die Paccard durch Aufnahme die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der GxP AG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG (sog. verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) beabsichtigt ist. Mit der Konzernverschmelzung, in deren Zusammenhang ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der GxP AG erfolgen soll, ist eine Vereinfachung der Beteiligungsstruktur beabsichtigt. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die Paccard den Minderheitsaktionären der GxP AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, wird Paccard zu einem späteren Zeitpunkt mitteilen.
Paccard hat dem Vorstand der GxP AG zudem mitgeteilt, dass eine Beschlussfassung der Hauptversammlung der GxP AG über den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out im zweiten Quartal des Jahres 2022 angestrebt wird.
Nach eigenen Angaben hält Paccard gegenwärtig 9.316.723 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 80,03 Prozent am Grundkapital der GxP AG) und wird weitere 1.278.672 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 10,98 Prozent am Grundkapital der GxP AG) von ihrer Gesellschafterin EPISO 5 Mont Acquico S.à r.l. erwerben, sodass sie insgesamt 10.595.395 Aktien der GxP AG (entspricht einem Anteil von rund 91,01 Prozent am Grundkapital der GxP AG) halten und damit Hauptaktionärin im Sinne des § 62 Abs. 5 Satz 1 UmwG sein wird. Ferner beabsichtigt Paccard nach eigenen Angaben einen Formwechsel in die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Paccard hat dem Vorstand der GxP AG mitgeteilt, dass sie nach Durchführung dieser Maßnahmen das Übertragungsverlangen nach § 62 Abs. 1 und Abs. 5 Satz 1 UmwG i.V.m. § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG stellen wird.
Der Vorstand der GxP AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den von Paccard beabsichtigten verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out zu unterstützen und die seitens der GxP AG zur Vorbereitung und Durchführung des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen.
______________
Anmerkung der Redaktion:
GxP steht seit fast einem Jahr auf unserer Kandidatenliste: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/01/aktuelle-squeeze-out-kandidaten.html
Anstehende Spruchverfahren und Maßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt voraussichtlich Minderheitsaktionäre in folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- Aareal Bank AG: Übernahmeangebot
- ADLER Real Estate AG
- ADVA Optical Networking SE: Zusammenschlussvereinbarung
- AGROB Immobilien AG: Übernahmeangebot
- AKASOL AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 17. Dezember 2021
- Allgemeine Gold- und Silberscheideanstalt Aktiengesellschaft (Agosi): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung und Bekanntmachung am 16. September 2021 (Fristende am 16. Dezember 2021)
- Aves One AG: Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angekündigt, ggf. Squeeze-out
- Biotest AG: Übernahmeangebot, ggf. Delisting und Squeeze-out
- Deutsche Industrie REIT-AG: Delisting-Erwerbsangebot, grenzüberschreitende Verschmelzung geplant
- Deutsche Wohnen AG: Übernahme
- GxP German Properties AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Q2/2022
- HELLA GmbH & Co. KGaA: Übernahmeangebot
- HolidayCheck Group AG: Delisting-Erwerbsangebot
- HumanOptics AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Eintragung am 12. November 2021 und Bekanntmachung am 13. November 2021 (Fristende: 14. Februar 2022)
- KUKA AG: Squeeze-out, Hauptversammlung voraussichtlich im Mai 2022
- MyHammer Holding AG: Verschmelzung oder Squeeze-out
- Nymphenburg Immobilien Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, Bekanntmachung am 15. September 2021 (Fristende am 15. Dezember 2021)
- RIB Software SE: Squeeze-out, ao. Hauptversammlung am 3. November 2021
- Sachsenmilch Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Schaltbau Holding AG: Investorenvereinbarung, Delisting-Erwerbsangebot, Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
- Sinner Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Hauptversammlung am 11. November 2021
- SinnerSchrader Aktiengesellschaft: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out
- Sport1 Medien AG (früher: Constantin Medien AG): Squeeze-out zugunsten der Highlight Communications AG, Hauptversammlung am 14. Dezember 2021
- Tele Columbus AG
- VTG AG: Squeeze-out zugunsten der Warwick Holding GmbH, Eintragung und Bekanntmachung am 18. November 2021 (Fristende am 18. Februar 2022)
- wallstreet:online capital AG: Squeeze-out angekündigt
- WESTGRUND Aktiengesellschaft: Squeeze-out, Eintragung am 3. November 2021 und Bekanntmachung am 4. November 2021 (Fristende am 4. Februar 2022)
- Wild Bunch AG (früher: SENATOR Entertainment AG): Squeeze-out
- Your Family Entertainment AG: Übernahmeangebot
- zooplus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, Delisting-Erwerbsangebot
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Überprüfungsverfahren zum Squeeze-out bei der C-QUADRAT Investment AG: Gremium wird Sache an das Handelsgericht Wien zurückgeben
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
FN 55148 a
HG Wien, Az. 75 Fr 17733/18 i-5
Walle u.a. ./. CUBIC (LONDON) LIMITED
42 Überprüfungsanträge
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Dr. Maria Brandstetter, A-1010 Wien
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Schönherr Rechtsanwälte GmbH, A-1010 Wien
Außerordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG beschließt Abwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Wiesbaden, 09. Dezember 2021 – Die außerordentliche Hauptversammlung der Aareal Bank AG hat die von einem Aktionär angestrebte Abwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats gebilligt. In der heutigen virtuellen Hauptversammlung stimmte bei einer Präsenz von 48,13 Prozent eine Mehrheit des anwesenden Kapitals für die Abwahlanträge des Aktionärs Petrus Advisers Investments Fund L.P. Dieser hatte in einem Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung die Abwahl der Aufsichtsratsmitglieder Marija Korsch, Christof von Dryander und Dietrich Voigtländer gefordert. Die von Petrus Advisers Investments Fund L.P vorgeschlagenen Ersatzkandidaten Theodor Heinz Laber, Marion Khüny und Joachim Sonne wurden mehrheitlich abgelehnt. Seitens der Bank wird nunmehr eine gerichtliche Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern beantragt werden, um eine Besetzung des Gremiums entsprechend den Vorgaben der Satzung wiederherzustellen.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Professor Dr. Hermann Wagner erklärte zu den Ergebnissen: „Wir danken Marija Korsch, Christof von Dryander und Dietrich Voigtländer sehr für deren wertvollen Beitrag, den sie in den vergangenen Jahren durch ihre engagierte Arbeit im Aufsichtsrat für den Erfolg der Aareal Bank Gruppe geleistet haben und wünschen ihnen alles Gute für die Zukunft. Die entstandenen Vakanzen im Aufsichtsrat werden wir zügig innerhalb der gesetzlichen Fristen nachbesetzen.“
Die außerordentliche Haupversammlung war ursprünglich einberufen worden, um über eine zweite Tranche der Dividende für das Geschäftsjahr 2020 abstimmen zu lassen. Am 23. November 2021 hatte jedoch die Atlantic BidCo GmbH ein Übernahmeangebot für die Aareal Bank Gruppe abgegeben. Die Bieterin beabsichtigt im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots ab sofort durch die Thesaurierung von Gewinnen das Wachstum der Aareal Bank Gruppe in allen Segmenten zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurde der Dividendenvorschlag von der Tagesordnung abgesetzt und ausschließlich über die Ergänzungsverlangen von Petrus Advisers Investments Fund L.P. bezüglich der Abwahl und Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern abgestimmt.
Die Abstimmungsergebnisse im Einzelnen
Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 2):
Für den Antrag auf Abberufung von Marija Korsch stimmten 55,23 Prozent des anwesenden Kapitals, 44,77 Prozent stimmten dagegen.
Für den Antrag auf Abberufung von Christof von Dryander stimmten 55,20 Prozent des anwesenden Kapitals, 44,80 Prozent stimmten dagegen.
Für den Antrag auf Abberufung von Dietrich Voigtländer stimmten 55,20 Prozent des anwesenden Kapitals, 44,80 Prozent stimmten dagegen.
Nachwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats (Top 3):
Für den Antrag auf Nachwahl von Theodor Heinz Laber stimmten 43,78 Prozent des anwesenden Kapitals, 56,22 Prozent stimmten dagegen.
Für den Antrag auf Nachwahl von Marion Khüny stimmten 43,88 Prozent des anwesenden Kapitals, 56,12 Prozent stimmten dagegen.
Für den Antrag auf Nachwahl von Joachim Sonne stimmten 43,78 Prozent des anwesenden Kapitals, 56,22 Prozent stimmten dagegen.
Aareal Bank AG: Aufsichtsratsvorsitzende Marija Korsch legt Amt nieder - Aufsichtsrat wählt Professor Dr. Hermann Wagner zum Nachfolger
Marija Korsch erklärte dazu: "Es ist jetzt der richtige Zeitpunkt, den Vorsitz des Aufsichtsrats in andere Hände zu geben. Mit der erfolgreichen Neubesetzung des Vorstandsvorsitzes durch Jochen Klösges und der heute erzielten Investorenvereinbarung mit einer Bietergesellschaft, die eine langfristige Strategie für die Aareal Bank verfolgt, sind die Weichen für die Zukunft gestellt. Ich habe mich als Vorsitzende des Aufsichtsrats stets mit aller Kraft für dieses Unternehmen eingesetzt und möchte das im Interesse eines geordneten Übergangs in den nächsten Monaten auch als einfaches Aufsichtsratsmitglied weiterhin tun."
Zum Nachfolger im Aufsichtsratsvorsitz hat der Aufsichtsrat heute Professor Dr. Hermann Wagner gewählt, der dem Gremium seit 2015 angehört und den Prüfungsausschuss leitet.
Der neue Aufsichtsratsvorsitzende der Aareal Bank, Professor Dr. Hermann Wagner sagte: "Es ist für mich eine Ehre, als Nachfolger von Marija Korsch diese verantwortungsvolle Position anzutreten. Es ist nicht zuletzt ihr Verdienst, dass unser Unternehmen gut aufgestellt und für die Herausforderungen der Zukunft bestens gewappnet ist. Dafür gebührt ihr im Namen des gesamten Aufsichtsrates unser Dank. In den kommenden Monaten werde ich mich persönlich darauf konzentrieren, den mit der Ankündigung eines Übernahmeangebotes eingeleiteten Prozess aus dem Aufsichtsrat heraus mit ruhiger Hand zu begleiten. Ich bin überzeugt davon, dass uns dies in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand sehr gut gelingen wird."
Der Vorstandsvorsitzende Jochen Klösges erklärte: "Im Namen des gesamten Vorstands der Aareal Bank danke ich Marija Korsch sehr herzlich für die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der vergangenen Jahre. Sie war als Aufsichtsratsvorsitzende eine gleichermaßen anspruchsvolle wie kundige Gesprächspartnerin und hat die heutige Aufstellung der Aareal Bank Gruppe aus ihrer Rolle heraus maßgeblich mitgeprägt. Ich persönlich habe die sehr intensive und produktive Zusammenarbeit mit ihr in den vergangenen Monaten sehr geschätzt. Wir als Vorstand sind zuversichtlich, dass wir mit dem neuen Aufsichtsratsvorsitzenden Hermann Wagner nahtlos daran anknüpfen und den erfolgreichen Weg der Aareal Bank weitergehen werden."
ADVA Optical Networking SE: Vorstand und Aufsichtsrat von ADVA Optical Networking empfehlen Aktionären die Annahme des Angebots von ADTRAN
Vorstand und Aufsichtsrat halten die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für fair und angemessen. Das Angebot liegt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat im besten Interesse der ADVA und ihrer Aktionäre.
"Wir freuen uns auf den geplanten Unternehmenszusammenschluss mit ADTRAN und sind zuversichtlich, dass unsere Aktionäre diese wunderbare Gelegenheit nutzen werden, um einen neuen Innovationsführer im spannendsten Marktbereich unserer Branche zu schaffen," sagte Brian Protiva, Firmengründer und CEO von ADVA. "Wir befinden uns in der Anfangsphase eines beispiellosen Investitionszyklus im Glasfaserausbau mit dem Ziel, Hochgeschwindigkeitsanschlüsse für alle Haushalte, Unternehmen und die zukünftige 5G-Infrastruktur bereitzustellen. Dieser Ausbau der digitalen Infrastruktur erfordert neue, innovative Lösungen. Gemeinsam mit ADTRAN schaffen wir einen Branchenführer in diesem Bereich, der ein umfassendes und einzigartiges Lösungsportfolio bietet, das auf offenem Zugang, Skalierbarkeit, Sicherheit und softwaregesteuerter Automatisierung basiert."
Die gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist im Internet unter https://www.adva.com unter der Rubrik Investor Relations / Transaktionen in deutscher Sprache sowie in unverbindlicher englischer Übersetzung einsehbar, wobei allein die deutsche Fassung maßgeblich ist. Aktionären wird empfohlen, die gemeinsame Stellungnahme und die darin enthaltenen Hinweise zu lesen und diese sowie ihre jeweilige persönliche Situation bei ihrer Entscheidung über die Annahme des Angebots zu berücksichtigen.
Spruchverfahren zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Odeon Film AG
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG München I hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der früheren Odeon Film AG, München, zu dem führenden Aktenzeichen 5 HK O 12034/21 verbunden.
Die virtuelle ordentliche Hauptversammlung der Filmproduktionsfirma Odeon Film AG am 29. Juni 2021 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die LEONINE Licensing AG beschlossen. Diese gehört zur LEONINE-Gruppe, deren Mehrheitsgesellschafter die Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. (KKR) ist.
Der Übertragungsbeschluss wurde am 24. August 2021 in das Handelsregister der Odeon beim Amtsgericht München unter HRB 188612 eingetragen. Am gleichen Tag wurde auch die Verschmelzung in das Handelsregister der LEONINE beim Amtsgericht München unter HRB 246725 eingetragen. Nach dem Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Odeon-Minderheitsaktionäre eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,57 je Stückaktie.
LG München I, Az. 5 HK O 12034/21
Langhorst, K. u.a. ./. LEONINE Licensing AG
68 Antragsteller
Mittwoch, 8. Dezember 2021
Spruchverfahren zur ALBINGIA Versicherungs-AG: Sachverständigengutachten sollen zum Jahresende 2021 kommen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In den 21 bzw. 22 Jahre in I. Instanz anhängigen Spruchverfahren zum Beherrschungsvertrag (Stichtag: 11. November 1999) und zur Verschmelzung der ALBINGIA Versicherungs-AG kommt nunmehr fast so etwas wie Bewegung. Die zahlreichen bei der Kammer für Handelssachen 4 unbearbeitet gebliebenen Spruchverfahren, darunter auch die beiden ALBINGIA-Verfahren, sind mit Wirkung zum 1. Juli 2021 auf die Hilfskammer 4a übertragen worden, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/10/lg-hamburg-richtet-neue-hilfskammer-fur.html
Der damals beauftragte Sachverständige WP/StB Dr. Heiko Buck hat auf auf gerichtliche Anfrage durch die Hilfskammer hin mitgeteilt, die beiden Gutachten zusammen mit Herrn Buchert von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft NPP nunmehr bis zum Jahresende fertigstellen zu wollen. Die Hilfskammer will nach Vorlage der Gutachten den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme geben und anschließend die Verfahren "zügig fördern".
Beherrschungsvertrag:
LG Hamburg, Az. 404a HKO 20/11 (zuvor: 404 O 20/11, früher: 414 O 131/99)
JKK Beteiligungs-GmbH u.a. ./. AXA Versicherung AG und AXA Colonia Konzern
Verschmelzung:
LG Hamburg, Az. 404a HKO 23/11 (zuvor: 404 O 23/11, früher: 414 O 109/00)
Barth-Weber u.a. ./Z. AXA Colonia Versicherung AG
Schaltbau Holding AG: Voraussichtliche Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
Der Abfindungsbetrag und die Ausgleichszahlung wurden auf Grundlage einer gutachtlichen Stellungnahme über die Ermittlung des Unternehmenswerts zum 3. Februar 2022 der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart ("Ebner Stolz"), ermittelt. Als unabhängiger Prüfer war Ebner Stolz gemeinsam vom Vorstand der Schaltbau Holding AG und der Geschäftsführung der Voltage BidCo GmbH beauftragt worden, eine angemessene Abfindung bzw. einen angemessenen Ausgleich im Rahmen des beabsichtigten Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zu ermitteln.
Damit liegt der von der Hauptaktionärin vorgeschlagene angemessene Abfindungsbetrag nach § 305 AktG sowohl unter dem Angebotspreis in Höhe von EUR 53,50, zu dem Aktionäre ihre Schaltbau-Aktien im Rahmen des noch bis zum 14. Dezember 2021 laufenden Delisting-Erwerbsangebots an die Voltage Bidco GmbH veräußern können, als auch unter dem gestrigen Xetra-Schlusskurs von EUR 53,80 je Schaltbau-Aktie.
Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen, am 17. Dezember über den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und die darin festgelegte Höhe von Abfindung und Ausgleichszahlung nach Vorlage des Berichts des gerichtlich bestellten Vertragsprüfers abschließend zu entscheiden und das Ergebnis anschließend zu veröffentlichen. Im Anschluss soll zur außerordentlichen Hauptversammlung, die über die Zustimmung zum Vertrag entscheiden soll, eingeladen werden. Die außerordentliche Hauptversammlung soll am 3. Februar 2022 stattfinden.
Dienstag, 7. Dezember 2021
SinnerSchrader AG: Accenture Digital Holdings verlangt verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out
Hamburg, 7. Dezember 2021
Die Accenture Digital Holdings GmbH, die Hauptaktionärin der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, hat dieser mitgeteilt, dass sie eine Verschmelzung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft als übertragender Rechtsträger auf die durch den bevorstehenden Formwechsel der Accenture Digital Holdings GmbH in eine Aktiengesellschaft entstehende Accenture Digital Holdings Aktiengesellschaft als übernehmender Rechtsträger anstrebe und gebeten, in Verhandlungen über den Verschmelzungsvertrag einzutreten. Dabei hat sie verlangt, dass die Hauptversammlung der SinnerSchrader Aktiengesellschaft innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der SinnerSchrader Aktiengesellschaft auf die Hauptaktionärin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung beschließen möge.
Die Accenture Digital Holdings GmbH hält nach ihren eigenen Angaben rund 93,7 % am Grundkapital und den Stimmrechten der SinnerSchrader Aktiengesellschaft.
Der Vorstand der SinnerSchrader Aktiengesellschaft beabsichtigt, in Verhandlungen über den Abschluss eines Verschmelzungsvertrags mit der Accenture Digital Holdings GmbH einzutreten, in dessen Zusammenhang über den verlangten Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft beschlossen werden soll.
Der Vorstand
Montag, 6. Dezember 2021
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der mediantis Aktiengesellschaft (früher: buecher.de AG): Zeitplan des Bayerischen Obersten Landesgerichts
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der mediantis Aktiengesellschaft (der früheren am Neuen Markt notierten buecher.de AG), Tutzing, hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. Juni 2021 die Spruchanträge zurückgewiesen: https://spruchverfahren.blogspot.com/2021/07/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_2.htmlDen dagegen von mehreren Antragstellern eingelegten Beschwerden hat das Landgericht dem nunmehr zuständigen, 2018 wiedererrichteten Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) vorgelegt. Dieses hat den Beschwerdeführern Frist zur (ergänzenden) Begründung der Beschwerde bis 4. März 2022 gesetzt. Der Antragsgegner kann hierauf bis zum 3. Juni 2022 erwidern und der gemeinsame Vertreter bis zum 2. September 2022 Stellung nehmen.
54 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte des Antragsgegners, Herrn Richard K. Freiherr von Rheinbaben: Rechtsanwälte Milbank, Tweed, Hadley & McCloy LLP, 80539 München
Samstag, 4. Dezember 2021
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Wir bemühen uns, Zwischenergebnisse, eingelegte Rechtsmittel und die Beendigung sämtlicher Verfahren zeitnah zu publizieren.Freitag, 3. Dezember 2021
Weiteres Erwerbsangebot für Aktien der cycos AG zu EUR 4,05 je Aktie
Mitteilung meiner Depotbank:
Den Aktionären der o.g. Gesellschaft wird folgendes freiwilliges Barabfindungsangebot unterbreitet:Bieter: Metafina GmbH
Rückkaufpreis : 4,05 EUR
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Anmerkung der Redaktion:
Die Aktien der cycos AG notieren bei Valora deutlich höher:
https://veh.de/isin/de0007700205