Pressemitteilung
Heidenheim an der Brenz (01.10.2019/16:35) - Die GE Getreide Einlagerungs AG (die 'Bieterin') hat am 30.09.2019 entschieden, den Aktionären der Kremlin AG (und somit auch 'Zielgesellschaft') mit Sitz in Hamburg anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1PHFR2) (die 'Kremlin-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots in der Form eines Barangebots zu erwerben.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als Gegenleistung für ihre Kremlin-Aktien eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Kremlin-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Kremlin-Aktie anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Kremlin ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.
Es soll mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist der Widerruf der Zulassung der Kremlin-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen ist.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Kremlin AG. Inhabern von Aktien der Kremlin AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls unter bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft:
GE Getreide Einlagerungs AG
Ernst-Degeler-Straße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726519
Zielgesellschaft:
Kremlin AG
DE000A1PHFR2
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84233
Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 30.09.2019
Anbegotsunterlage im Internet:
http://www.getreide-einlagerungs-ag.de
Höhe des Stimmrechtsanteils:
94.952
Zuzurechnende Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand:
11.665
Heidenheim an der Brenz (01.10.2019/16:35) - Die GE Getreide Einlagerungs AG (die 'Bieterin') hat am 30.09.2019 entschieden, den Aktionären der Kremlin AG (und somit auch 'Zielgesellschaft') mit Sitz in Hamburg anzubieten, ihre nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A1PHFR2) (die 'Kremlin-Aktien') im Wege eines freiwilligen öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots in der Form eines Barangebots zu erwerben.
Die Bieterin beabsichtigt, den Aktionären der Zielgesellschaft als Gegenleistung für ihre Kremlin-Aktien eine Geldleistung in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der Kremlin-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (§ 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je Kremlin-Aktie anzubieten, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt wird. Sind für die Wertpapiere der Zielgesellschaft während der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder § 35 Absatz 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes an weniger als einem Drittel der Börsentage Börsenkurse festgestellt worden und weichen mehrere nacheinander festgestellte Börsenkurse um mehr als 5 Prozent voneinander ab, so wird die Gegenleistung dem anhand einer Bewertung der Kremlin ermittelten Wert entsprechen. Das öffentliche Delisting-Übernahmeangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Konditionen durchgeführt werden. Die Bieterin behält sich ferner vor, in den endgültigen Konditionen des öffentlichen Delisting-Übernahmeangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten
Eckdaten abzuweichen.
Es soll mit der Zielgesellschaft eine Vereinbarung dahingehend getroffen werden, dass vorbehaltlich wesentlicher neuer Umstände und im Rahmen der gesetzlichen Pflichten, vor Ablauf der Annahmefrist der Widerruf der Zulassung der Kremlin-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg gemäß § 39 Abs. 2 BörsG zu beantragen ist.
Wichtige Informationen:
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Kremlin AG. Inhabern von Aktien der Kremlin AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls unter bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem
auszulegen.
Art der Bekanntmachung:
Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebotes (§ 10 Abs. 1,29 WpÜG)
Bieter-Gesellschaft:
GE Getreide Einlagerungs AG
Ernst-Degeler-Straße 1
89518 Heidenheim an der Brenz
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 726519
Zielgesellschaft:
Kremlin AG
DE000A1PHFR2
Ergänzende Angaben:
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 84233
Angaben zur Veröffentlichung:
Tag der Entscheidung: 30.09.2019
Anbegotsunterlage im Internet:
http://www.getreide-einlagerungs-ag.de
Höhe des Stimmrechtsanteils:
94.952
Zuzurechnende Stimmrechte für jeden Zurechnungstatbestand:
11.665