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Montag, 15. Juli 2019

SinnerSchrader verabschiedet sich von der Börse - Delisting-Angebot auf EUR 13,40 erhöht

Accenture Digital Holdings GmbH
Kronberg im Taunus 

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG
in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG 

Die Accenture Digital Holdings GmbH, Kronberg im Taunus (die "Bieterin"), hat am 27. Juni 2019 die Angebotsunterlage für ihr öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre der SinnerSchrader Aktiengesellschaft, Hamburg, zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Aktien der SinnerSchrader Aktiengesellschaft (ISIN DE0005141907) ("SinnerSchrader-Aktien"), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 12,80 je Aktie veröffentlicht. Die Frist für die Annahme dieses Delisting-Erwerbsangebots endet am 25. Juli 2019, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

Am 10. Juli 2019 und somit nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage und vor Ablauf eines Jahres nach der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG hat die Bieterin außerhalb des Delisting-Erwerbsangebots 1.365.860 SinnerSchrader-Aktien außerbörslich zu einem Kaufpreis von EUR 13,40 je SinnerSchrader-Aktie erworben, die voraussichtlich am 12. Juli 2019 auf das Depot der Bieterin übertragen werden. Gemäß § 39 Absatz 3 Satz 2 BörsG in Verbindung mit § 31 Abs. 4 WpÜG erhöht sich somit die den Angebotsempfängern geschuldete Gegenleistung auf EUR 13,40 je SinnerSchrader-Aktie.

1. Bis zum 11. Juli 2019, 14:00 Uhr (MESZ) ("Meldestichtag"), ist das Delisting-Erwerbsangebot für insgesamt 15.199 SinnerSchrader-Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 0,132% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SinnerSchrader Aktiengesellschaft.

2. Zum Meldestichtag hielt die Bieterin unmittelbar insgesamt 9.291.579 SinnerSchrader-Aktien (inkl. der 1.365.860 außerbörslich erworbenen Aktien). Dies entspricht einem Anteil von ca. 80,50% des Grundkapitals und der Stimmrechte der SinnerSchrader Aktiengesellschaft. Die Stimmrechte aus den von der Bieterin gehaltenen SinnerSchrader-Aktien werden den Bieter-Mutterunternehmen (wie in Abschnitt 5.3 der Angebotsunterlage definiert) nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in Verbindung mit Satz 3 WpÜG zugerechnet.

3. Die Gesamtzahl der SinnerSchrader-Aktien, für die das Delisting-Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der 9.291.579 SinnerSchrader-Aktien, die die Bieterin unmittelbar hält, beläuft sich auf 9.306.778 SinnerSchrader-Aktien. Dies entspricht einem Anteil von ca. 80,63% des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der SinnerSchrader Aktiengesellschaft.

4. Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder ihre Tochterunternehmen SinnerSchrader-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Instrumente. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus SinnerSchrader-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Kronberg im Taunus, den 11. Juli 2019

Accenture Digital Holdings GmbH 

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