Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 Börsengesetz (BörsG)
Bieterin:
Nidda Healthcare GmbH
c/o STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel, Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 109528
Zielgesellschaft:
STADA Arzneimittel Aktiengesellschaft
Stadastraße 2-18, 61118 Bad Vilbel. Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 71290
WKN 725180 / ISIN DE0007251803 (Nennwertlose Namensaktien)
Am 1. Oktober 2018 hat die Nidda Healthcare GmbH ('Bieterin'), eine Holdinggesellschaft, die gemeinschaftlich durch Fonds kontrolliert wird, die von Bain Capital Private Equity (Europe), LLP und Cinven Partners LLP beraten werden, entschieden, den Aktionären der STADA Arzneimittel
Aktiengesellschaft ('Gesellschaft') im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebots anzubieten, sämtliche nennwertlosen Namensaktien der Gesellschaft (ISIN DE0007251803) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital der Gesellschaft von EUR 2,60 je Aktie (je eine 'STADA-Aktie' zusammen die 'STADA-Aktien'), die nicht unmittelbar von der Bieterin gehalten werden, gegen Zahlung einer Geldleistung in Euro in Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der STADA-Aktien während der letzten sechs Monate vor dieser Veröffentlichung (vgl. § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 39 Abs. 3 Satz 2 BörsG) je STADA-Aktie, wie er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelt wird, zu erwerben ('Angebot'). Die Bieterin schätzt diesen Betrag auf ungefähr EUR 81,83.
Im Anschluss an diese Veröffentlichung wird die Bieterin die Gesellschaft unter dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß § 308 Aktiengesetz anweisen, den Widerruf der Börsenzulassung aller STADA-Aktien zum Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (General Standard) und der Börse Düsseldorf sowie den Widerruf der Börsenzulassung der von STADA begebenen EUR 300.000.000 mit 1,750 % verzinsten Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2022 zum regulierten Markt der Luxemburger Wertpapierbörse, jeweils soweit rechtlich zulässig und zum frühsten möglichen Zeitpunkt, zu beantragen.
Weiterhin hat die Bieterin Andienungsvereinbarungen mit zwei Aktionären der Gesellschaft abgeschlossen, die beide unter gemeinsamer Kontrolle stehen, nach der sich die Aktionäre unwiderruflich verpflichten, das Angebot für alle STADA-Aktien, die die Aktionäre durch Finanzinstrumente oder auf andere Weise halten (insgesamt 7.521.209 STADA-Aktien, was ungefähr 12 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Gesellschaft entspricht), sowie für mögliche weitere nachträglich erworbene STADA-Aktien, anzunehmen.
Das Angebot erfolgt zu den in der Angebotsunterlage festgelegten Bestimmungen. Die Angebotsunterlage (in Deutsch und einer nicht bindenden englischen Übersetzung), die die detaillierten Bestimmungen des Angebots enthält, wird durch Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger und im Internet unter
http://www.niddahealthcare-angebot.de veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von STADA-Aktien. Die endgültigen Bestimmungen des Angebots sowie weitere das Angebot betreffende Regelungen werden erst nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Investoren und Inhabern von STADA-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Das Angebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.
Bad Vilbel, 1. Oktober 2018
Nidda Healthcare GmbH