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Dienstag, 18. September 2018

m4e AG: Geändertes Begehren der Studio 100 Media AG zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der m4e AG (Squeeze-Out)

München, 17. September 2018, m4e AG (ISIN DE000A0MSEQ3): Die Studio 100 Media AG, München, hat der m4e AG mit Schreiben vom 13. September 2018 mitgeteilt, dass ihr unmittelbar Aktien mit einem Anteil von insgesamt über 95 % des Grundkapitals der m4e AG gehören. Gleichzeitig hat die Studio 100 Media AG der m4e AG das geänderte, vorläufige Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der m4e AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die Studio 100 Media AG beschließt (Squeeze-Out). Das Verlangen zum umwandlungsrechtlichen Squeeze-Out mit Datum vom 16. Juli 2018 ist durch das neue Squeeze-Out Verlangen ersetzt. Die Studio 100 Media AG hat angekündigt, die Höhe der angemessenen Barabfindung mit einem weiteren Schreiben (konkretisierten Verlangen) mitzuteilen, sobald diese festgelegt worden ist.

München, 17. September 2018

m4e AG - Vorstand

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