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Freitag, 14. September 2018

Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA Arzneimittel AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das Landgericht Frankfurt am Main hat die Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Nidda Healthcare GmbH als herrschender Gesellschaft und der STADA Arzneimittel AG als beherrschter Gesellschaft mit Beschluss vom 20. August 2018 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin, bestimmt. Die Antragsteller und der gemeinsame Vertreter können zu der Antragserwiderung der Nidda Healthcare bis zum 9. November 2018 Stellung nehmen.

Der Unternehmensvertrag, dem die außerordentliche Hauptversammlung der STADA am 2. Februar 2018 zugestimmt hatte, war am 20. März 2018 in das Handelsregister der Gesellschaft beim Amtsgericht in Frankfurt am Main eingetragen worden. Die Nidda Healthcare hat ein Barabfindung in Höhe von EUR 74,40 je STADA-Aktie angeboten. Diejenigen außenstehenden STADA-Aktionäre, die das Abfindungsangebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre des Unternehmens und erhalten während der Dauer des Vertrags anstelle einer jährlichen Dividende für jedes volle Geschäftsjahr der STADA eine Ausgleichszahlung pro STADA-Aktie in Höhe von 3,82 Euro brutto bzw. 3,53 Euro netto bei derzeitiger Besteuerung. Die Angemessenheit sowohl des Barabfindungsbetrags wie auch des Ausgleichs werden in dem Spruchverfahren gerichtlich überprüft.

Landgericht Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 38/18
Rolle u.a. ./. Nidda Healthcare GmbH
75 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Nidda Healthcare GmbH:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart (RA Dr. Wasmann)

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