DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Frankfurt am Main
Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der DVB Bank SE, Frankfurt am Main
– ISIN DE0008045501 –
Am 22. Juni 2017 hat die Hauptversammlung der DVB Bank SE mit Sitz in Frankfurt am Main („DVB Bank“), u.a. die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main mit Sitz in Frankfurt am Main („DZ BANK“) gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a AktG beschlossen. Die DZ BANK ist mit über 95% am Grundkapital der DVB Bank beteiligt und damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. Der Übertragungsbeschluss ist am 17. August 2017 in das Handelsregister der DVB Bank beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 83980) eingetragen worden. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre an der DVB Bank auf die DZ BANK übergegangen.
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der DVB Bank eine von der DZ BANK zu zahlende Barabfindung im Höhe von EUR 22,60 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie der DVB Bank. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen. Der gerichtlich bestellte sachverständige Prüfer, die IVA Valuation & Advisory AG, Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung geprüft und bestätigt.
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgt über die DZ BANK und die jeweilige Depotbank. Die Zahlung der Barabfindung erfolgt mithilfe des Clearstream-Abwicklungsverfahrens. Aktionäre der DVB Bank, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Das Verfahren ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der DVB Bank provisions- und spesenfrei.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchstellenverfahren gemäß § 327f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der DVB Bank rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festgesetzt werden sollte, wird diese höhere Abfindung allen gemäß § 327a ff AktG ausgeschiedenen Aktionären der DVB Bank gewährt werden.
Frankfurt am Main, im August 2017
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 18. August 2017