von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet. Mit der Gutachtenerstattung wurde Herr WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt.
Das Gericht weist in seiner Verfügung vom 31. Juli 2017 darauf hin, dass es sich nicht gehalten sieht, zunächst den sachverständigen Prüfer anzuhören. Ein solcher Vorrangverhältnis sehe weder § 7 Abs. 7 Abs. 6 SpruchG noch § 8 Abs. 2 SpruchG vor. Auch gehe es hier um die sachverständige Bewertung spezieller Fragen gerade im Bereich des Kapitalisierungszinses.
LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Ehlebracht AG (verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) hat das Landgericht Dortmund die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens zum Unternehmenswert angeordnet. Mit der Gutachtenerstattung wurde Herr WP Dr. Tim Laas, Alvarez & Marsal, 60311 Frankfurt am Main, beauftragt.
Das Gericht weist in seiner Verfügung vom 31. Juli 2017 darauf hin, dass es sich nicht gehalten sieht, zunächst den sachverständigen Prüfer anzuhören. Ein solcher Vorrangverhältnis sehe weder § 7 Abs. 7 Abs. 6 SpruchG noch § 8 Abs. 2 SpruchG vor. Auch gehe es hier um die sachverständige Bewertung spezieller Fragen gerade im Bereich des Kapitalisierungszinses.
LG Dortmund, Az. 20 O 17/15 (AktE)
Neumann u.a. ./. Ehlebracht Holding AG
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Ehlebracht Holding AG:
Rechtsanwälte Osborne Clarke, 50823 Köln
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