Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Art. 17 MAR
Asslar, 18. August 2017. Die Pangea GmbH hat ihr Verlangen vom 7. August 2017 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, in der über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern und die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung durch den Vorstand und der Überwachung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden sollte, zurückgenommen.
Asslar, 18. August 2017. Die Pangea GmbH hat ihr Verlangen vom 7. August 2017 auf Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung, in der über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern und die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung von Vorgängen bei der Geschäftsführung durch den Vorstand und der Überwachung durch den Aufsichtsrat beschlossen werden sollte, zurückgenommen.
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