Pressemitteilung von Elliot
- Der Großaktionär Elliott, der 13,5 Prozent der Kabel Deutschland-Aktien
hält, verlangt von Kabel Deutschland eine Erklärung der besorgniserregenden
Untersuchungsergebnisse der Sonderprüfung im Zusammenhang mit der Übernahme
von Kabel Deutschland durch Vodafone. Dies soll im Rahmen einer
außerordentlichen Hauptversammlung geschehen.
- Elliott beantragt, dass die außerordentliche Hauptversammlung eine
weitere Sonderprüfung beschließt - Gegenstand der Sonderprüfung soll eine
weitere Untersuchung des Verhaltens des KDG-Vorstandes im Zusammenhang mit
der Übernahme durch Vodafone im Zeitraum nach dem 31. März 2013 sein.
- Darüber hinaus beantragt Elliott die Einsetzung eines zusätzlichen
Sonderprüfers , damit dieser unabhängig mögliche Pflichtverletzungen des
KDG Vorstandes im Zusammenhang mit der bereits erfolgten Sonderprüfung,
insbesondere der vom Sonderprüfer beklagten Behinderung seiner Arbeit,
untersuchen kann.
München, 13. Januar 2015 - Elliott Associates, L.P. und Elliott
International, L.P. haben heute gemeinsam mit verbundenen Gesellschaften
(Elliott) bekannt gegeben, dass Elliott offiziell die Kabel Deutschland AG
zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgefordert hat.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung sollen der Vorstand und der
Aufsichtsrat der Kabel Deutschland AG die besorgniserregenden Ergebnisse
der Sonderprüfung anlässlich der Übernahme von Kabel Deutschland durch
Vodafone erklären.
Der Prüfungsbericht wurde im Dezember durch Kabel
Deutschland veröffentlicht und untersucht das Verhalten von KDG vor und
während der öffentlichen Übernahme durch Vodafone.
In seiner Untersuchung, die sich auf den Zeitraum bis zum 31. März 2013
beschränkt, ist der Sonderprüfer unter anderem zu folgenden Ergebnissen
gekommen:
- Die intern durch Kabel Deutschland und seine beratenden Investmentbanken
erstellte Unternehmensbewertung war signifikant höher als der von Vodafone
im Zuge der Übernahme gebotene Preis.
- Mit Blick auf die intern erstellte Unternehmensbewertung ist die
gemeinsame Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Kabel Deutschland
AG, in der sie den Kabel Deutschland-Aktionären die Annahme des
Vodafone-Angebots nahegelegt haben, unplausibel.
- Augenscheinlich hat der Vorstand der Kabel Deutschland AG es versäumt,
den Aufsichtsrat über die höhere, interne Unternehmensbewertung zu
informieren.
Elliott ist der Auffassung, dass es am effizientesten und kostengünstigsten
wäre, wenn die weitere Sonderprüfung durch Martin Schommer von der
Constantin GmbH vorgenommen würde, da er und sein Team bereits die erste
Sonderprüfung durchgeführt haben und daher mit der Materie vertraut sind.
Martin Schommer war im Oktober 2013 durch Mehrheitsbeschluss auf der
Hauptversammlung zum Sonderprüfer bestellt worden.
Darüber hinaus schlägt Elliott vor, dass Rechtsanwalt Thomas Schrotberger
von der Kanzlei Grützmacher | Gravert | Viegener in Frankfurt, zum
Sonderprüfer berufen wird, um unabhängig zu untersuchen, ob der Vorstand
der Kabel Deutschland AG den Sonderprüfer in der zurückliegenden Prüfung
pflichtwidrig bei der Ausübung seiner Tätigkeit behindert hat, so wie es im
Bericht des Sonderprüfers zu lesen ist.
Elliott erklärte dazu:
"Die Ergebnisse des Sonderprüfungsberichts beinhalten schwerwiegende
Vorwürfe, welche die angemessene Bewertung von KDG und Pflichtverletzungen
durch Vorstand und Aufsichtsrat betreffen. Als Großaktionär, der eine
signifikante Investition zu schützen hat, fordern wir, dass diese Themen im
Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung erläutert werden. KDG
insinuiert, dass die Ergebnisse der Sonderprüfung bereits deswegen nicht
aussagekräftig seien, da der Bericht sich nur auf den Zeitraum bis zum 31.
März 2013 erstreckt. Wenn sich KDG und Vodafone vor und während der
Übernahme gesetzeskonform verhalten haben, dann sollte es in ihrem eigenen
Interesse sein, eine weitere Sonderprüfung zu unterstützen, die den
Zeitraum nach dem 31. März 2013 untersucht, um die in dem Bericht
erhobenen, schwerwiegenden Vorwürfe aufzuklären."
Nach dem deutschen Aktiengesetz (§122) kann jeder Aktionär, der mindestens
5 Prozent des Grundkapitals hält, die Einberufung einer außerordentlichen
Hauptversammlung beantragen, indem er die Gründe für die außerordentliche
Hauptversammlung und die Agendathemen benennt. Es unterliegt dann der
Gesellschaft, die außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen und die
Agenda zu veröffentlichen. Falls das Unternehmen dem Anliegen nicht
nachkommt, so kann ein Gericht den Antragsteller ermächtigen, selbst eine
außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen.
Elliott hat die Kabel Deutschland AG darüber in Kenntnis gesetzt, dass
Elliott erwartet, dass die außerordentliche Hauptversammlung unverzüglich
einberufen wird. Sollte KDG der Aufforderung nicht nachkommen, wird Elliott
bei einem Gericht beantragen, die außerordentliche Hauptversammlung selbst
einberufen zu dürfen.
Über Elliott
Elliott Associates, L.P. und Elliott International, L.P. verfügen gemeinsam
über ein Fondsvolumen von mehr als 25 Milliarden Dollar. Im Jahr 1977
gegründet, ist Elliott einer der ältesten Hedgefonds, die nach wie vor vom
selben Management geführt werden. Zu den Fondsinvestoren von Elliott
gehören große Institutionen, vermögende Privatpersonen und Familien sowie
Mitarbeiter des Unternehmens.
Elliott wird bei seinen Investitionen in Europa von Elliott Advisors (UK)
Limited beraten, einer von der Financial Conduct Authority (FCA)
zugelassenen Investmentgesellschaft.
.