Die Augusta Technologie AG, München, hat am 17. November 2014 durch Ad-hoc Mitteilung bekannt gemacht, dass die TKH Technologie Deutschland AG, Nettetal, die Barabfindung für die beabsichtigte Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Augusta Technologie AG auf die TKH Technologie Deutschland AG im Rahmen des verschmelzungsrechtlichen Squeeze Out gemäß § 62 Abs. 1 und 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG auf EUR 30,49 je auf den Inhaber lautende Stückaktie festgelegt hat. Die TKH Technologie Deutschland AG hat dem Vorstand der Augusta Technologie AG heute mitgeteilt, dass sie die Barabfindung auf EUR 31,15 je Stückaktie erhöht hat und in der für den 19. Januar 2015 einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung einen entsprechenden Antrag stellen wird. Die Erhöhung der Barabfindung beruht nach Angabe der TKH Technologie Deutschland AG auf einer Absenkung des für die Ermittlung der Barabfindung maßgeblichen Basiszinssatzes nach Abschluss der Bewertungsarbeiten.
München, den 15. Januar 2015
Der Vorstand
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