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Samstag, 8. Juli 2023

Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der OSRAM Licht AG geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der ams-OSRAM-Tochtergesellschaft ams Offer GmbH mit der OSRAM Licht AG, München, als beherrschter Gesellschaft hat das Landgericht München I mit Beschluss vom 30. Juni 2023 die Spruchanträge zurückgewiesen. Erstinstanzlich gibt es daher keine Erhöhung der angebotenen Barabfindung und des Ausgleichs ("Garantiedividende").
 
Mehrere Antragsteller haben angekündigt, gegen die erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden einzulegen. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.
 
LG München I, Beschluss vom 30. Juni 2023, Az. 5 HK O 4509/21
SCI AG u.a. ./. ams Offer GmbH
71 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Linklaters LLP, 60329 Frankfurt am Main 

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