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Dienstag, 18. Juli 2023

Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses bei der ADLER Real Estate AG durch Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen verzögert

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin


WKN 500800 / ISIN DE0005008007
WKN A3H3MR / ISIN DE000A3H3MR7

Bekanntmachung der Erhebung von Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen 
gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG

Gemäß §§ 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz 1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
 
Gegen die auf der außerordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft vom 28. April 2023 gefassten Beschlüsse wurden Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen erhoben.

Die Klagen mit dem Aktenzeichen 94 O 44-23; 56 O 27-23; 95 O 48-23 richten sich gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 1 (Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft auf die Adler Group S.A. als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG). Die Klage mit dem Aktenzeichen 91 O 48-23 richtet sich darüber hinaus noch gegen den Beschluss zu Tagesordnungspunkt 2 (Wahl zum Aufsichtsrat).

Die Klagen sind beim Landgericht Berlin anhängig.

Berlin, im Juli 2023

ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Quelle: Bundesanzeiger vom 18. Juli 2023

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