von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der DO Deutsche Office AG (Symbol: PMOX, ISIN: DE000PRME020) ist ein Formwechsel in die (für Minderheitsaktionäre unattraktive) Rechtsform einer GmbH & Co. KG geplant. Ein entsprechender Beschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Office am 12. Juli 2016 gefasst werden.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Umwandlungsbeschluss sieht eine Barabfindung gemäß § 207 UmwG in Höhe von EUR 4,68 vor. Um diese Barabfindung zu erhalten, muss der betreffende Aktionär - anders als etwa bei einem Squeeze-out - jedoch aktiv werden. Nach § 207 UmwG muss der Aktionär nämlich auf der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklären (lassen).
Bei der DO Deutsche Office AG (Symbol: PMOX, ISIN: DE000PRME020) ist ein Formwechsel in die (für Minderheitsaktionäre unattraktive) Rechtsform einer GmbH & Co. KG geplant. Ein entsprechender Beschluss soll auf der ordentlichen Hauptversammlung der Deutschen Office am 12. Juli 2016 gefasst werden.
Der von Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagene Umwandlungsbeschluss sieht eine Barabfindung gemäß § 207 UmwG in Höhe von EUR 4,68 vor. Um diese Barabfindung zu erhalten, muss der betreffende Aktionär - anders als etwa bei einem Squeeze-out - jedoch aktiv werden. Nach § 207 UmwG muss der Aktionär nämlich auf der Hauptversammlung Widerspruch zur Niederschrift des Notars erklären (lassen).
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