Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Das von der HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich am 1. Juni 2016 den Aktionären der Deutsche Börse AG unterbreitete öffentliche Tauschangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse AG steht unter der Bedingung einer Mindestannahmeschwelle von 75% der Deutsche Börse Aktien. Eine mögliche Herabsetzung dieser Mindestannahmeschwelle wird derzeit von den beteiligten Parteien geprüft, um Indexfonds eine Teilnahme an dem Angebot zu ermöglichen.
Indexfonds, die gegenwärtig bis zu 15% der Deutsche Börse-Aktien halten, können aus technischen Gründen ihre Deutsche Börse-Aktien erst zum Umtausch einreichen, nachdem die Mindestannahmeschwelle erreicht ist und die nicht zum Umtausch eingereichten Aktien im jeweiligen Index durch die zum Umtausch eingereichte Gattung ersetzt wurden. Für den DAX als wichtigsten Index erfolgt die Ersetzung zwei Tage, nachdem 50% der Deutsche Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht wurden. Für STOXX und MSCI betragen die Schwellen 75% und mehr. Da die meisten institutionellen Investoren ihre Aktien erst am letzten Tag der Annahmefrist zum Umtausch einreichen werden, wird der betreffende Schwellenwert vor diesem Tag nicht erreicht, so dass die Ersetzung erst nach dem Ende der ursprünglichen Annahmefrist erfolgen wird. Durch die Absenkung der Annahmeschwelle kann diesem technischen Umstand Rechnung getragen werden.
Eine entsprechende Entscheidung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen. Am Montag, den 11. Juli 2016, werden die beteiligten Parteien den Sachverhalt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen abschließend bewerten. Erst dann werden die zuständigen Gremien der beteiligten Parteien eine Entscheidung darüber treffen, ob die Mindestannahmeschwelle herabgesetzt werden wird oder nicht.
Das von der HLDCO123 PLC, London, Vereinigtes Königreich am 1. Juni 2016 den Aktionären der Deutsche Börse AG unterbreitete öffentliche Tauschangebot zum Erwerb sämtlicher auf den Namen lautender Stückaktien der Deutsche Börse AG steht unter der Bedingung einer Mindestannahmeschwelle von 75% der Deutsche Börse Aktien. Eine mögliche Herabsetzung dieser Mindestannahmeschwelle wird derzeit von den beteiligten Parteien geprüft, um Indexfonds eine Teilnahme an dem Angebot zu ermöglichen.
Indexfonds, die gegenwärtig bis zu 15% der Deutsche Börse-Aktien halten, können aus technischen Gründen ihre Deutsche Börse-Aktien erst zum Umtausch einreichen, nachdem die Mindestannahmeschwelle erreicht ist und die nicht zum Umtausch eingereichten Aktien im jeweiligen Index durch die zum Umtausch eingereichte Gattung ersetzt wurden. Für den DAX als wichtigsten Index erfolgt die Ersetzung zwei Tage, nachdem 50% der Deutsche Börse-Aktien zum Umtausch eingereicht wurden. Für STOXX und MSCI betragen die Schwellen 75% und mehr. Da die meisten institutionellen Investoren ihre Aktien erst am letzten Tag der Annahmefrist zum Umtausch einreichen werden, wird der betreffende Schwellenwert vor diesem Tag nicht erreicht, so dass die Ersetzung erst nach dem Ende der ursprünglichen Annahmefrist erfolgen wird. Durch die Absenkung der Annahmeschwelle kann diesem technischen Umstand Rechnung getragen werden.
Eine entsprechende Entscheidung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen. Am Montag, den 11. Juli 2016, werden die beteiligten Parteien den Sachverhalt auf Basis der zu diesem Zeitpunkt bekannten Tatsachen abschließend bewerten. Erst dann werden die zuständigen Gremien der beteiligten Parteien eine Entscheidung darüber treffen, ob die Mindestannahmeschwelle herabgesetzt werden wird oder nicht.
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