von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft zu dem führenden Aktenzeichen 18 O 34/15 AktE verbunden. Der Antragsgegnerin, der Garfunkel Holding GmbH, wurde vom Gericht aufgegeben, zu den Anträgen innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen.
Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,71 je GFKL-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/12/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der_18.html.
LG Dortmund, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Garfunkel Holding GmbH
Das LG Dortmund hat die Spruchanträge zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft zu dem führenden Aktenzeichen 18 O 34/15 AktE verbunden. Der Antragsgegnerin, der Garfunkel Holding GmbH, wurde vom Gericht aufgegeben, zu den Anträgen innerhalb von drei Monaten Stellung zu nehmen.
Die Hauptaktionärin hatte eine Barabfindung in Höhe von EUR 23,71 je GFKL-Aktien angeboten, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2015/12/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der_18.html.
LG Dortmund, Az. 18 O 34/15 AktE
SCI AG u.a. ./. Garfunkel Holding GmbH
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen